Intransparenz. Das Sozialamt in Hamburg-Altona verschickt E-Mails ohne Namen.
So auch an Herr Hans S. (Name geändert), der E-Mails vom Sozialamt Altona erhält, die weder einen Namen noch eine Telefonnummer enthalten. Was zunächst wie ein technisches Versehen klingt, ist offenbar gängige Praxis. Die Behördenkommunikation in digitaler Form bleibt somit anonym und unpersönlich. Für den Empfänger bedeutet das nicht nur Verunsicherung, sondern auch eine erhebliche Einschränkung seiner Möglichkeiten. Und diese Einschränkung scheint seitens der Behörde gewollt zu sein. Herr Hans S. hatte das Sozialamt ultimativ aufgefordert, den Namen der Amtsperson zu nennen, die ihm eine anonymisierte E-Mail geschickt hat. Die Behörde ließ die Aufforderung unbeantwortet. Wäre „hochnäsig” eine passende Beschreibung für diesen Vorgang?

Rechtliche Grauzone mit System?
Wer gegen eine behördliche Maßnahme vorgehen möchte, muss zunächst wissen, wer sie veranlasst hat. Ohne eine benannte Ansprechperson ist es nahezu unmöglich, Dienstaufsichtsbeschwerden zu formulieren oder rechtliche Schritte gezielt einzuleiten. Dadurch wird die persönliche Verantwortlichkeit verschleiert, sodass Missstände schwerer zu belegen und Verantwortliche schwerer zur Rechenschaft zu ziehen sind.
Dieses Vorgehen widerspricht nicht nur dem Prinzip der Transparenz. Es ist auch schlicht gefährlich. Denn wer eine E-Mail ohne Absender und Rückrufnummer erhält, kann nie ganz sicher sein, ob es sich tatsächlich um ein offizielles Schreiben handelt – oder um einen gefährlichen Phishing-Versuch, der Schaden auf dem eigenen Rechner anrichtet, sobald man auf die E-Mail antwortet. In einer Zeit, in der Cyberkriminalität zunimmt und gerade staatliche Stellen im digitalen Raum höchste Standards erfüllen sollten, öffnet diese Form der Kommunikation Tür und Tor für Missbrauch. Wer soll noch erkennen, welche Nachricht echt ist und welche gefälscht?
Das Sozialamt Hamburg-Altona müsste eigentlich mit gutem Beispiel vorangehen – klare Kommunikation ist gerade bei sensiblen Themen wie Sozialleistungen essenziell. Doch stattdessen scheint die Behörde eine Kultur der gewollten Intransparenz zu pflegen, glaubt Hans S. nach allem, was er mit Behördenmails erlebt hat.
Ein Plädoyer für Verantwortung
Verwaltungen tragen Verantwortung – nicht nur für die Inhalte ihrer Entscheidungen, sondern auch für die Art und Weise, wie sie mit Menschen kommunizieren. Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf eine transparente, nachvollziehbare und rechtssichere Kommunikation. Das beginnt mit einem Namen unter einer E-Mail. Und mit der Möglichkeit, nachzufragen.
Das Sozialamt Altona ist hier in der Pflicht – und mit ihm die zuständige Fachbehörde. Kommunikation ohne Absender ist keine Bagatelle. Sie ist Ausdruck eines strukturellen Problems, nämlich einer Verwaltung, die sich entzieht, obwohl sie ansprechbar sein sollte.
Nun ist die Hamburger Politik am Zug: Sollte es sich um eine systematische Praxis handeln, müsste der Senat im Interesse der Transparenz und der Sicherheit der Bürger eingreifen.
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