Bezirksamt Altona: Jahrmarkt der Eitelkeiten?
Als kleine Nicklichkeiten, Verwirrspielchen und Machtdemonstration empfindet der Rentner Hans S. den teils feindseligen Umgang mit ihm.
Ein Beispiel:
Der Rentner möchte den Namen der Person erfahren, die die Kürzungen seiner Grundsicherung angeordnet hat.
Frau Schwien, Sachbearbeiterin, beantwortet die Frage nicht.
Frau Pockrand, Fachamtsleitung, weicht aus. Sie schreibt: „Der Name der Sachbearbeiterin, Frau Schwien, ist Ihnen bekannt.“ – Doch danach hatte der Rentner gar nicht gefragt.
Frau Scherwath, Dezernentin, erklärt, Frau Schwien habe die Kürzungen nicht veranlasst. Eine Antwort auf die eigentliche Frage bleibt sie ebenfalls schuldig.
Selbst die Erinnerungsmail liessen die Mitarbeiterinnen unbeantwortet.
Hier – und auch in anderen Fällen – scheinen tatsächlich Eitelkeiten verletzt worden zu sein. Lassen wir einmal geringe Moral, fehlende Empathie und Respektlosigkeit der Mitarbeiterinnen beiseite – Eigenschaften, die sich möglicherweise durch ein empfundenes Machtgefälle zwischen Behörde und Leistungsempfänger erklären. Aber eine Antwort ist Pflicht, weil sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Bis Mitte September 2025 hat sich keine der drei Frauen daran gehalten. Weiter geht`s:
Gehalten hat sich daran bis Mitte September 2025 keine der drei Frauen. Und nicht nur in diesem Fall.
Weiter geht`s:
KOMMUNIKATIONS-PINGPONG
Die Sachbearbeiterin Frau Schwien reagiert nicht auf eine E-Mail, in der der Rentner die Kürzungen seiner Leistungen hinterfragt. Auch auf seine Erinnerungsmail bleibt sie stumm. Stattdessen meldet sich eine anonyme Person aus dem Amt für Grundsicherung und Soziales, die keinen Namen auf der E-Mail hinterlässt und teilt knapp mit, dass „Unterlagen fehlen“. Weitere Anfragen bleiben unbeantwortet.
Kurze Zeit später ändert Frau Schwien ihre Strategie und wechselt von der schnellen und sicheren E-Mail-Kommunikation zur langsamen und fehleranfälligen Briefpost. In dem Schreiben ist aufgeführt, dass zur Versendung von Unterlagen nur das beiliegende Formular zu verwenden ist. Der Rentner hält sich daran. Doch Frau Schwien behauptet, die Unterlagen nicht erhalten zu haben. Der Rentner schickt sie ein zweites Mal.
Als er eine Erklärung für diesen Schritt zurück ins „Mittelalter“ verlangt, lenkt Frau Schwien ein und erklärt, er dürfe Unterlagen weiterhin per E-Mail einreichen. → https://christianstoll.net/schwien-kommunikation/
Doch als er seinen Widerspruch gegen den Leistungsbescheid per E-Mail einreicht, wird dieser von Frau Schwien abgelehnt. Begründung: nicht formgerecht, da nicht schriftlich und nicht handschriftlich unterschrieben.
Blickt hier noch jemand durch?
Darf der Rentner das Gefühl haben, zum Spielball der Eitelkeiten geworden zu sein?
MERKWÜRDIGE POSTWEGE
Ein Schwien-Brief trägt das Datum vom 24.07.2025, geht aber erst am 29.07.2025 in den Postausgang und wird dem Rentner am 30.07.2025 zugestellt. Digitale Kommunikation hätte diese Verzögerungen ausgeschlossen.
Es kommt noch besser: In den Briefen ist Frau Schwien als Ansprechpartnerin ausgewiesen, unterschrieben sind sie jedoch von jemandem namens„Wiek” oder „Seifert“. Wer ist also verantwortlich – Frau Schwien? Ein Herr Wiek? Eine Frau Wiek? Oder eine KI, die sich „Wiek“ nennt, oder Seifert?
Wer ist verantwortlich?
Frau Schwien? Herr oder Frau Wiek/Seifert? Oder eine KI, die sich so nennt?
Dem Rentner drängt sich der Verdacht auf, dass dieses Namensgeflecht ein Beschwerdeverfahren bewusst erschweren soll. Ist das der Grund? Er fragt nach → https://christianstoll.net/brief-schwien-sozialamt-hamburg/
– und bekommt keine Antwort.
Dabei schreibt das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) vor:
„Außerdem besteht eine Pflicht, Schreiben klar und verständlich zu gestalten.“
Und das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) verlangt, dass erkennbar sein muss, wer gehandelt hat.
Dass die Behörde die konkrete Nachfrage „Wer ist verantwortlich?“ ignoriert, kann auch hier als Verstoß gegen die Auskunftspflicht gewertet werden.
WEITERHIN OFFEN BETRÄGE
Nachdem Frau Schwien die Versorgerunterlagen erhalten hat, hat sie die Beträge der Grundsicherung im Alter korrekt angepasst.
Die Kürzungen von März 2025 bis Mai 2025 erstattet sie jedoch nicht.
Und wieder kommt sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach und wieder hat sie dem Rentner nicht mitgeteilt, was er tun müsse, damit die Kürzungen ausgezahlt werden können.
Eine E-Mail – Sie ahnen es – beantwortete Frau Schwien nicht.
EINNAHMEN DURCH PFANDFLASCHENSAMMELN
Durch die Kürzungen war der Rentner gezwungen, Pfandflaschen zu sammeln.
Gemäß seiner Mitteilungspflicht gab er die Einnahmen an – woraufhin Frau Schwien den Betrag umgehend von seiner Grundsicherung abzog.
Nach dem Rechtsverständnis des Rentners dürfen Leistungsempfänger der Grundsicherung im Alter jedoch hinzuverdienen.
Frau Pockrand – Fachamtsleitung, Amt Grundsicherung und Soziales
Am 24. Juli 2025 bittet der Rentner per E-Mail um Mitteilung, wer für die Kürzungen seiner Leistungen verantwortlich ist.
Eine Frau Pockrand antwortet – geht aber auf die Frage nicht ein. Diese Ignoranz passt für den Rentner ins Bild.
Zu seiner Überraschung schlägt sie einen Gesprächstermin vor, um „sein Anliegen“ zu klären. Der Rentner hat sofort das Gefühl, dass sich hier jemand als Problemlöser inszenieren möchte – ähnlich wie Donald Trump, der den Ukraine-Krieg an einem Tag lösen wollte.
Dass es ihr nicht wirklich um eine Lösung geht, schließt der Rentner aus zwei Punkten:
Erstens aus dem erst Wochen später liegenden Termin, zweitens aus der Formulierung „Ihr Anliegen klären“.
Für den Rentner gibt es nichts zu klären: Die Kürzungen sind aus seiner Sicht rechtswidrig, weil die Behörde Gesetze nicht eingehalten hat.
Entsprechend antwortet er:
https://christianstoll.net/pockrand-gespraech/
POST WIRD TAGE SPÄTER ZUM VERSAND GEBRACHT
Auch Frau Pockrand lässt einen Brief tagelang liegen, bevor sie ihn in den Postausgang gibt.
Seine Bitte um Klarstellung bleibt … unbeantwortet:
https://christianstoll.net/pockrand-antwort-per-brief/
Ebenso seine erneute Aufforderung:
https://christianstoll.net/pockrand-erneut-aufgefordert/
LEISTUNGSBESCHEID WIRD VERSPÄTET ZUGESTELLT
Der Rentner bekommt seinen Leistungsbescheid für den Monat August 2025 nicht wie üblich Mitte Juli 2025, sondern erst knapp vier Wochen später zugeschickt. Wollte man ihn im Unklaren lassen, ob er seine Grundsicherung im Alter für den Monat August überhaupt erhält? Er hat nicht einmal einen Hinweis darauf erhalten, dass sein Leistungsbescheid erst verspätet zugestellt werden kann. Der Rentner sieht darin erneut eine feindselige Haltung ihm gegenüber. Lesen Sie selbst:
https://christianstoll.net/sozialamt-altona-brief-pockrand/
Frau Scherwath – Dezernentin, Bezirksamt Altona
Sie bearbeitet die Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Frau Schwien und Frau Pockrand und stellt keinerlei Fehlverhalten fest.
Der Rentner reagiert:
https://christianstoll.net/frau-scherwath-hamburg-altona-dienstaufsichtsbeschwerde/
Er mahnt erneut die Beantwortung seiner Fragen an – vergeblich.
Herr Toschka – Rechtsamt, Bezirksamt Altona
Herr Toschka vertritt die Behörde vor dem Sozialgericht.
In seinen Schriftsätzen erkennt der Rentner Indizien für eine versuchte Schuldumkehr – die möglicherweise sogar strafrechtlich relevant sind:
https://christianstoll.net/toschka-rechtsamt-bezirksamt-altona/