Bezirksamt Altona

Fachamt Grundsicherung und Soziales – im Volksmund: Sozialamt

Who the f*ck ist “Seifert”?

von Christian Stoll, 10.11.2025

Eine Zeit lang fragte sich der Rentner Hans S., wer Seifert eigentlich sei.
Wochenlang lag dieser Name wie ein Schatten über seiner Korrespondenz mit dem Sozialamt Altona.

Als Ansprechpartnerin war stets Frau Schwien angegeben – doch am Ende der Schreiben stand „Seifert“. Mal unterschrieben, mal nicht.
Weder „Herr“ noch „Frau“. Nur: Seifert.
(Hinweis: siehe hier)

Bezirksamt Altona - Frau Seifert

Hans S. dachte, die Person habe sich vielleicht noch nicht für ein Geschlecht entschieden.
Das war ihm im Grunde gleichgültig.
Entscheidend war, wer für den Inhalt der Schreiben verantwortlich war – und gegen wen er gegebenenfalls eine Dienstaufsichtsbeschwerde richten konnte.
Und wie schreibt man eine Person an, die ihre Geschlechtszugehörigkeit verschweigt? 
Diese Fragen bleiben offen, weil eines fehlt: Transparenz.

Behördenschreiben müssen klar und nachvollziehbar sein.
§ 37 des Verwaltungsverfahrensgesetzes schreibt vor, dass amtliche Schreiben so abgefasst sein müssen, dass sowohl die Behörde als auch die verantwortliche Person eindeutig erkennbar sind.
Offenbar glaubt Frau Seifert, sich nicht an diese Regel halten zu müssen. Ebenso wenig ihre Vorgesetzte, Frau Pockrand. Auf den Hinweis, die doppelte Namensführung sei irreführend, entgegnete sie:
„Gerade dadurch entsteht Transparenz.“ 
Das mag verstehen, wer will.
Für Hans S. klang es überheblich – fast wie eine Verhöhnung eines Bürgers, der  auf eine einfache, konkrete Frage eine flappsige Antwort erhält. 

Seine Bitte, künftig auf solche unklaren Schreiben zu verzichten, blieb unbeachtet.
Frau Seifert verschickt sie weiterhin – und ignoriert damit die gesetzliche Vorgabe.
Für den Rentner ist das ein weiteres Zeichen einer feindseligen Haltung. 
Diese feindselige, respektlose Haltung zeigt sich seiner Meinung nach auch in einem Schreiben an das Sozialgericht.
Darin bedauert Frau Seifert zwar fehlende Beträge bei einer Auszahlung mit den Worten:
„Das ist leider fast korrekt …“ und schreibt weiter, dass diese Beträge nun zur Auszahlung kommen. Ein Umgang, der bei dem Rentner nicht nur Kopfschütteln auslöst, sondern eine Beschwerde nach sich zieht, weil ihr Verhalten nach Meinung des Rentner gegen geltendes Recht verstößt.

Wie auch das wiederholte Weglassen von Rechtsbehelfsbelehrungen in Schreiben an ihn. Wer sie weglässt, erweckt den Eindruck, die Entscheidung der Behörde sei endgültig und für den Bürger nicht anfechtbar – eine Methode, die auch ihre Vorgesetzte, Frau Pockrand, anwendet.  


Hans S. sieht sich bestätigt in seiner Annahme, dass ihm nicht nur Frau Seifert, sondern auch ihre Kolleginnen Frau Pockrand und Frau Schwien feindselig gegenüberstehen. Der Umgang mit ihm wirkt wie der Versuch einer Täter-Opfer-Umkehr.
Offenbar, so sein Eindruck, haben die Mitarbeiterinnen ein Problem damit, dass sich ein Leistungsempfänger zur Wehr setzt.

Besonders deutlich wurde das in einem weiteren Fall: 
Ihm wurden die Einnahmen aus dem Sammeln von Pfandflaschen angerechnet – obwohl er die Flaschen auch deshalb sammelte, weil seine Leistungen zuvor gekürzt worden waren.
(siehe hier)

Frau Seifert hat offenbar kein Problem damit, ihm diesen kleinen Zuverdienst zu streichen – und beruft sich ausgerechnet auf Gesetze, die sie selber nicht einhält. 

Fazit:
Von einem gesetzlich vorgeschriebenen, respektvollen und unterstützenden Umgang ist nichts zu spüren.
Hans S. befürchtet, dass viele andere Leistungsempfänger ähnlich behandelt werden – vor allem jene, die sich nicht wehren können und der Willkür einzelner Sachbearbeiterinnen ausgeliefert sind.

„Unrecht in Behörden“, sagt er, „funktioniert nur dort, wo die Öffentlichkeit ausgeschlossen bleibt.“