Der Rentner ist der Meinung, dass Frau Schwien die Kürzungen seiner Bezüge zu Unrecht veranlasst hat, da sie gesetzliche Grundlagen außer Acht gelassen hat und dies auch weiterhin tut.
Er schrieb ihr diesbezüglich am 22. Juni 2025 eine E-Mail, die sie nicht beantwortete.
Auch auf eine weitere E-Mail vom 23. Juli 2025 hat sie nicht geantwortet.
Durch ihr Schweigen verletzt Frau Schwien nicht nur eine Pflicht, sondern auch die Würde des Rentners.
Am 29. Juli 2025 reichte Hans S. eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Schwien ein.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Schwien von der Behörde Bezirksamt Altona
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Schwien von der Behörde Bezirksamt Altona, Fachamt Grundsicherung und Soziales, Grundsicherungs- und Sozialamt, einlegen.
Sachverhalt:
Ich erhalte Grundsicherung im Alter: xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Frau Schwien kürzt seit März 2025 meine Grundsicherung für Gas (27 €) und seit April 2025 für Gas und Heizung (84 €). Diese Kürzungen wurden von ihr weder angekündigt noch angemahnt. Auch erhielt ich keinen Hinweis darauf, wie ich die Kürzungen hätte vermeiden können.
Der Leistungsbescheid vom 16.06.2025 wies alle Kürzungen aus.
Am 22.06.2025 habe ich Frau Schwien in einer E-Mail gebeten, mir die einbehaltenen Beträge zu überweisen. Zu diesem Zeitpunkt ging ich noch davon aus, dass es sich dabei um ein Versehen handele.
Frau Schwien hat diese E-Mail nicht beantwortet.
Am 01.07.2025 erinnerte ich Frau Schwien an die Beantwortung meiner E-Mail vom 22.06.2025.
Noch am selben Tag, dem 01.07.2025, antwortete nicht Frau Schwien, sondern die Behörde. Die E-Mail war nicht mit einem Namen versehen, sondern wurde anonym gesendet.
In dieser E-Mail wurde mir mitgeteilt, dass der Heizkostenbescheid von E.ON sowie die Wasserabrechnung fehlten.
Daraufhin antwortete ich am selben Tag auf die E-Mail und stellte klar, dass ich zu keiner Zeit eine Aufforderung von der Sachbearbeiterin Frau Schwien erhalten habe, die o.g. Belege einzureichen. Auch habe ich keine Mahnung erhalten. Eine bevorstehende Kürzung meiner Grundsicherung hat mir Frau Schwien ebenfalls nicht mitgeteilt.
Dass in dieser Sache keine Korrespondenz erfolgte, ist leicht nachzuprüfen.
Auch für Frau Schwien.
Dennoch hat sie mir die einbehaltenen Beträge bis heute nicht überwiesen.
Ich empfinde dieses Verhalten als unverschämt und willkür herbeigeführt und sehe hier neben einem Amtsmissbrauch eine eindeutige Verletzung ihrer Dienstpflichten.
Forderungen:
Ich bitte Sie, diesen Vorfall dienstaufsichtlich zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ich erwarte die Überweisung der grundlos zurückbehaltenen Beträge, eine Entschuldigung und die Feststellung, dass der Fehler nicht bei mir, sondern bei Frau Schwien liegt.
Falls keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.
Mit freundlichen Grüßen