Am 24. Juli 2025 schrieb Hans S. eine E-Mail an das Bezirksamt Altona. Er forderte die Namensnennung der Person, die die Kürzungen veranlasst hat, sofern es sich nicht um Frau Schwien handelt. Mit dieser Anfrage wollte er sichergehen, dass die Maßnahmen gegen Frau Schwien gerechtfertigt wären.
Er erhielt keine Antwort.

Frau Pockrand, die Fachamtsleiterin, schrieb ihm, ohne auf seine Bitte auch nur annähernd einzugehen:

Lieber Herr xxxxxxxxxxx, 
zur Klärung Ihres Anliegens bieten wir Ihnen einen Gesprächstermin im SDZ in der Alten Königstraße 29-39 am 7.8.25 um 10 Uhr mit der zuständigen Abteilungsleitung sowie der Fachamtsleitung an. Melden Sie sich einfach unten bei der Pförtnerin. Wir holen Sie dann dort ab.
Viele Grüße

Mehr Ignoranz geht nicht, nach Meinung des Rentners.
Nicht auf Fragen zu antworten, heißt, den Menschen nicht ernst zu nehmen.
Für den Rentner ein absolutes No-Go, auch, weil es sich für ihn so anfühlt wie eine Altersdiskriminierung. 
Das Nichtbeantworten seiner Frage ist nach seinen bisher gemachten Erfahrungen im Umgang mit ihm kein Versäumnis, es ist eine Entscheidung.
Die Entscheidung einer Frau Pockand und einer Frau Schwien, ihn zwischen den behördlichen Mühlen kontinuierlich zu zerbröseln. So die Meinung des Rentners.

Das zeigt auch ihr „Gesprächsangebot“, das zur Klärung seines „Anliegens“ beitragen soll. Allerdings erst im August. Nicht etwa bereits im Juli. So viel Empathie und Wille sind dann doch nicht vorhanden, um das Problem möglichst zügig zu lösen, denkt der Rentner. Seit März wird ihm das Geld gekürzt.

Es bedarf auch keiner „Klärung seines Anliegens“.
Die Fakten liegen auf dem Tisch: Die Behörde hat die Kürzungen zu Unrecht veranlasst. Das ist schwarz auf weiß für jederfrau nachzulesen. 
Ein geblitzter Temposünder schlägt der Polizei schließlich auch kein Gespräch zur „Klärung des Anliegens“ vor. 

Er schlägt das Angebot aus.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Pockrand, Fachamtsleiterin

Dienstaufsichtsbeschwerde


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde wegen wiederholter Pflichtverletzungen und unangemessenen Verhaltens der oben genannten Mitarbeiterin.

1. Sachverhalt

  1. Unterlassene Anforderung von Unterlagen
    Seit März 2025 werden Beträge für Wasser- und Heizkosten zurückgehalten, obwohl das Amt es versäumt hat, die hierfür erforderlichen Unterlagen bei mir anzufordern.

  2. Weigerung zur Nennung verantwortlicher Personen
    Auf meine Anfrage, wer für die Kürzungen verantwortlich ist, erhielt ich keine vollständige Auskunft. Lediglich der Name der Sachbearbeiterin Frau Schwien wurde genannt, der mir längst bekannt war. Die für die Kürzung im August 2025 verantwortliche Person wurde nicht benannt.

  3. Nichtbeantwortung von E-Mails

    • E-Mail vom 24.07.2025 (Anlage p1): Keine inhaltliche Beantwortung. Stattdessen wurde mir ein Gesprächstermin angeboten, der zur Klärung der Angelegenheit objektiv nicht erforderlich war.

    • E-Mail vom 30.07.2025 (Anlage p2): Antwort per Briefpost, die nicht auf meine konkrete Frage einging.

  4. Fehlender Leistungsbescheid
    Für den Monat August 2025 habe ich bis heute keinen Leistungsbescheid erhalten, wodurch mir die Möglichkeit genommen wird, fristgerecht Rechtsmittel einzulegen.

  5. Unangemessenes Verhalten
    Frau Pockrand trat mir gegenüber wiederholt respektlos, herablassend und ablehnend auf. Ich interpretiere ihr Verhalten als Feindseligkeit. Dieses Verhalten ist für eine Amtsperson unangebracht und schadet dem Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Verwaltung.

2. Rechtswidrigkeit

Die unter Punkt 1–5 beschriebenen Vorgänge verletzen nach meiner Auffassung geltende Verfahrenspflichten, insbesondere:

  • § 17 SGB I (Beratungspflicht)

  • § 20 SGB X (Amtsermittlungsgrundsatz)

  • § 33 SGB X (Begründungspflicht von Verwaltungsakten)

  • § 35 SGB X (Form und Bekanntgabe von Verwaltungsakten)

Zudem wird mir durch den fehlenden Leistungsbescheid das Recht auf Widerspruch gemäß § 84 SGG faktisch entzogen.

3. Forderungen

Ich fordere daher:

  1. Sofortige Auszahlung der zu Unrecht einbehaltenen Beträge für Wasser und Heizung für den Zeitraum März 2025 bis August 2025.

  2. Schriftliche Benennung der verantwortlichen Person(en) für die Kürzung im August 2025.

  3. Zustellung des Leistungsbescheides für August 2025.

  4. Prüfung des dienstlichen Verhaltens von Frau Pockrand und Frau Schwien durch die zuständige Aufsichtsbehörde.

Mit freundlichen Grüßen

Sozialamt Hamburg-Altona Übersicht
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