Was ist der Grund dafür, dass Frau Pockrand ihren Brief erst Tage später zum Versand freigibt?
1. E-Mail
Sehr geehrte Frau Pockrand, bitte teilen Sie mir bis 04.08.25 mit, welche Person die Auszahlung für 08/25 verweigert hat.
Mit freundlichen Grüßen
2. E-Mail
Sehr geehrte Frau Pockrand,
wie ich sehe, ist soeben eine Zahlung gutgeschrieben worden.
Dennoch möchte ich um den Namen der Person bitten, die für die reduzierte Auszahlung verantwortlich zeichnet.
Ich gehe zwar davon aus, dass Sie als Fachamtsleiterin die Verantwortung hierfür tragen, möchte dennoch nachgefragt haben
und hoffe diesmal auf eine konkrete Beantwortung meiner Frage.
Besten Dank im Voraus
Warum plötzlich ein Brief?
Bietet er Vorteile? Nein.
Ist er dokumentensicher? Nein.
Schneller? Nein, eher langsamer.
Aha. Das scheint der Grund zu sein. Frau Pockrand wollte, so vermute ich, eine verspätete Antwort provozieren. Das würde erklären, weshalb ihr Brief das Datum vom 01.08.2024 trägt, in die Post zur Zustellung gebracht wurde er aber erst am 06.08.2025.
Nachtigall ick hör dir trapsen.
Für mich sieht es so aus, als wolle sie mir schaden – sowohl psychisch als auch finanziell. Psychisch, weil das Nichteinhalten einer gesetzten Frist immer belastend ist und in der Regel weitere Maßnahmen nach sich zieht, zum Beispiel die Einschaltung eines Rechtsanwalts – was ich bereits im Vorwege angekündigt hatte und Frau Pockrand somit bekannt war. Meiner persönlichen Einschätzung nach rechnete Frau Pockrand damit, dass ich nach Ablauf der Frist „erbost“ einen Anwalt kostenpflichtig einschalten würde. Dessen Hilfe wäre jedoch überflüssig gewesen, sobald ich ihren verspätet zugestellten Antwortbrief erhalten hätte – und ich wäre auf den Kosten sitzen geblieben.
Eine andere Erklärung für ihr Vorgehen habe ich nicht.
Zusätzlich belastet mich die Weigerung, mir den Namen der Person mitzuteilen, die für die Kürzungen der Leistungen im August 2025 verantwortlich ist. Ich bat ausdrücklich darum. Frau Pockrand beantwortet diese Frage nicht. Sie zündet eine Nebelkerze, indem sie eine Antwort liefert, zu der es keine Frage gibt. Auf die eigentliche Frage, welche Person für die Kürzungen verantwortlich ist, schreibt sie lediglich, dass mir der Name der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Schwien, bereits bekannt sei. Das ist korrekt, nur danach habe ich nicht gefragt.
Sollte der Satz tatsächlich als Antwort auf meine Frage gemeint sein, so hätte Frau Pockrand die Unwahrheit gesagt. Denn ihre Kollegin, Frau Scherwath, die die Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitet hat, schreibt in der Stellungnahme:
„Eine Kürzung Ihrer Leistungen wurde von Frau Schwien nicht veranlasst.“
Nach meiner Einschätzung handelt sie somit bewusst und vorsätzlich gegen ihre Dienstpflichten, die ihr als Fachamtsleiterin bekannt sind, an die sie sich aber nach meiner Wahrnehmung nicht hält.
Im weiteren Verlauf des Schreibens bestätigt sie die Auszahlung für 8/25 (“… die Zahlung 8/25 wurde Ihnen nicht verweigert”), und verneint sie im nächsten Satz sogleich wieder: “Die Auszahlungssumme konnte aufgrund der von Ihnen weiter zurückbehaltenen Nachweise jedoch nicht berechnet und so auch nicht angewiesen werden.”
Die Behauptung, die Auszahlungssumme habe nicht berechnet und nicht ausgezahlt werden können, weil ich „die Nachweise weiter zurückbehalte“, stellt für mich eine unzutreffende Schuldzuweisung dar, die geeignet ist, mich aktenkundig als Verantwortlichen erscheinen zu lassen. Dabei ist Frau Pockrand bekannt, dass ich die Unterlagen ausschließlich deshalb zurückhalte, weil das Fachamt, dem sie vorsteht, es versäumt hat, mich ordnungsgemäß über die Notwendigkeit der Unterlagen-Abgabe zu informieren. Durch das behördliche Versäumnis werden mir seit März 2025 die Bezüge meiner Grundversorgung gekürzt, die zu Unrecht erfolgen.
Trotz mehrfacher Aufforderung, weigert sich die Behörde um Frau Pockrand herum, ein eigenes Verschulden einzuräumen. Vielmehr versucht es nach meiner Einschätzung den Versuch der Schuldumkehr, um eigenes Verschulden zu verschleiern.
Schuldumkehr ist strafbar.
Allgemein trägt dieser Brief nach meiner Auffassung Züge von Feindseligkeit und Willkür.
Sehr geehrte Frau Pockrand,
bevor ich mich mit einem Antrag auf Akteneinsicht an Ihre vorgesetzte Dienststelle wende, möchte ich Sie bitten, mir die folgenden Fragen zu beantworten, die hoffentlich zur Klärung beitragen:
1.) Welche Person hat die Kürzungen meiner Grundversorgung angeordnet?
In Ihrem Schreiben vom 01.08.2025 nennen Sie Frau Schwien.
Frau Scherwath hingegen schreibt, dass Frau Schwien die Kürzungen nicht veranlasst hat.
Wer von Ihnen gibt hier eine falsche Auskunft?
2.) Bitte erläutern Sie, aus welchem Grund Sie den dokumentensicheren Weg der digitalen Übertragung verlassen und stattdessen die langsame und unsichere Briefpost gewählt haben.
3.) Warum haben Sie die Briefzustellung verzögert, indem Sie den am 01.08.2025 verfassten Brief erst am 06.08.2025 in den Postausgang gegeben haben?
Was haben Sie mit dieser Verzögerung bezweckt?
4.) Haben Sie die Anweisung an Mitarbeiterinnen erteilt, dass mit mir nur noch postalisch zu kommunizieren ist?
5.) Warum habe ich den Leistungsbescheid für August 2025 erst Mitte August erhalten und nicht bereits im Juli?
Für die Beantwortung der Fragen habe ich mir den 06.09.2025 (Posteingang) notiert.
Ich möchte Sie nicht im Unklaren darüber lassen, dass Sie nach meiner jetzigen persönlichen Einschätzung in dieser Angelegenheit gegen mehrere Vorschriften verstoßen haben könnten, die sich vielleicht als nichtig herausstellen.
Ich hoffe, dieses Mal von Ihnen rechtmäßig, unparteiisch, fair, hilfsbereit und respektvoll behandelt zu werden, wie es ihre Dienstpflicht ist.
Die Antworten in Ihrem Brief haben nach meiner Einschätzung diesen Grundsätzen nicht entsprochen.
Mit freundlichen Grüßen

