Frau Pockrand bietet erneut ein Gespräch an

Frau Pockrand bietet neues Gespräch an.

Hans S. antwortet per E-Mail
Der Rentner Hans S. weist darauf hin, dass er nur seine persönliche Meinung äußert, die er sich im Laufe der Auseinandersetzung mit der Behörde gebildet hat. 

Sehr geehrte Frau Pockrand,

den erneuten Vorschlag zu einem Gespräch muss ich leider erneut ablehnen.
Wie ich Ihnen bereits in vergangener E-Mail mitgeteilt hatte, sehe ich keine Grund für eine “Klärung”, da der Sachverhalt so klar und eindeutig ist und bedarf keiner weiteren Erklärung.
Ihre Behördenmitarbeiterin Frau Schwien hat ihre Pflichten verletzt, indem Sie mich nicht informiert hatte. Sie halten das Verhalten für richtig.
Hinzu kommt, dass Sie und ihre Mitarbeiterinnen mit allen Mitteln versuchen, dieses Fehlverhalten zu kaschieren, indem sie in allen Schreiben auf meine Mitwirkungspflicht hinweisen, während diese Ihrerseits nicht erfüllt wurde.
Zugleich werde ich wiederholt um die Abgabe der Unterlagen gebeten, die ich bei den Versorgern am 01.07.2025 angefordert und erhalten habe. Für mich entsteht dadurch der Eindruck des Versuchs einer Schuldumkehr, was kein kleines Delikt ist.

Ich habe damals erklärt, die Unterlagen einzureichen, sobald von behördlicher Seite bestätigt wird, dass mich in dieser Angelegenheit kein Verschulden trifft. Eine solche Bestätigung ist bis heute weder erfolgt noch erkennbar gewollt.

Ihre Versuche, mich als einen „renitenten“ Leistungsempfänger darzustellen, der seine Mitwirkungspflichten verletzt und Gesprächstermine ablehnt, erscheinen mir als Versuch, eigenes Fehlverhalten zu überdecken. Nach meiner Wahrnehmung beinhaltet dieses Vorgehen Elemente von Willkür, Amtsmissbrauch und Altersdiskriminierung. 
Auch die Repressalien, denen ich auf niedrigstem Niveau ausgesetzt werde – etwa die verspätete Zustellung des Leistungsbescheids für August 2025 oder die Aufforderungen, zusätzliche Einkommen nachzuweisen – sind mir nicht entgangen. 

Ihr gesamtes Verhalten empfinde ich als feindselig, was unangebracht und völlig unbegründet ist und Ihnen als Behördenmitarbeiterinnen auch verboten. 

Mir sind auch die subtilen Versuche nicht entgangen, dem bisherigen Vorgehen Ihrer Behörde einen Heiligenschein zu verpassen, nachdem das Sozialgericht die Sachakte angefordert hat, um in meiner Angelegenheit eine Entscheidung zu treffen. 

Alle Vorgänge sind jedoch dokumentiert und werden einer weiteren Überprüfung standhalten.


Mit freundlichen Grüßen 

Sozialamt Hamburg-Altona Übersicht
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