Sozialamt Altona: Ein schlechter Umgang mit einem Rentner
Ein sehr schlechter Umgang von Mitarbeiterinnen im Sozialamt Hamburg-Altona* hat bei dem betroffenen Rentner sowie in seinem privaten Umfeld die Frage aufgeworfen:
„Handelt es sich hierbei um einen Akt von Beamtenwillkür und Amtsmissbrauch?“
Einiges deutet darauf hin. Aus Sicht des Betroffenen sprechen die Fakten eine klare Sprache, und das Versäumnis der Behörde ist eindeutig nachweisbar:
Zu keinem Zeitpunkt wurde der fast achtzig jährige Rentner, der ergänzend zur Rente Grundsicherung bezieht, über eine bevorstehende Kürzung informiert – geschweige denn darüber, wie er diese hätte abwenden können.
Dieses Versäumnis lässt sich dokumentieren und ist durch Unterlagen belegbar. Dennoch wurden die Beträge für Gas und Heizung seit März 2025 nicht ausgezahlt, wofür → zwei Mitarbeiterinnen verantwortlich sind.
Wir schreiben mittlerweile August 2025.
Der Verdacht auf Beamtenwillkür und Behördenmissbrauch wird durch das Verhalten der Behörde weiter untermauert:
Auf eine E-Mail des Rentners, in der er auf die ausstehenden Leistungen hinwies und um Auszahlung bat, reagierte das Sozialamt Hamburg-Altona zunächst überhaupt nicht. Erst auf ein Erinnerungsschreiben erfolgte am 1. Juli 2025 eine Antwort.
Hier erfuhr der Rentner den Grund für die Zahlungsverweigerung: Angeblich habe das Amt keine Abrechnungsunterlagen für Gas und Heizung vorliegen.
Was das Sozialamt verschweigt: es hatte die Unterlagen zu keinem Zeitpunkt angefordert.
Der Rentner wies das Amt noch am selben Tag auf diesen Umstand hin, erklärte, dass er das Fehlen der Unterlagen nicht zu verantworten habe, und forderte die umgehend Auszahlung der seit März einbehaltenen Beträge.
Eine Reaktion? Fehlanzeige. Auch diese E-Mail blieb vom Sozialamt Hamburg-Altona unbeantwortet.
Rechtswidriges Verhalten oder systemisches Problem?
Könnte man im vorliegenden Fall unterstellen, dass die Entscheidungen und das Verhalten der zuständigen Amtsperson nicht auf objektiven Kriterien oder rechtlichen Grundlagen basieren, sondern von anderweitigen Interessen oder Willkür geprägt sind?
Sollte sich dieser Eindruck bestätigen, wäre die Frage nach der Eignung der verantwortlichen Person für eine solche Position berechtigt – insbesondere im Hinblick auf den verantwortungsvollen Umgang mit hilfebedürftigen Menschen.
Zur Einordnung:
Beamtenwillkür und Behördenmissbrauch bezeichnen das pflichtwidrige Verhalten von Amtsträgern im Rahmen eines rechtswidrigen Einsatzes ihrer Amtsgewalt.
Während Beamtenwillkür kein klar definierter Rechtsbegriff ist und eher umgangssprachlich eine Entscheidung ohne gesetzliche Grundlage beschreibt, bezeichnet Behördenmissbrauch konkreter einen objektiv feststellbaren Verstoß gegen geltende Vorschriften.
Beide Verhaltensweisen können disziplinar- und unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – und untergraben die Integrität staatlichen Handelns.
Behördliche Starrheit statt Verantwortung?
Ungeachtet aller Umstände vermitteln weder das Sozialamt Hamburg-Altona noch die übergeordnete Sozialbehörde den Eindruck eines empathischen Umgangs mit dem Anliegen.
Am 15. Juli 2025 reichte der Rentner eine Beschwerde bei der Sozialbehörde ein – in der Hoffnung auf rasche Klärung. Fehlanzeige.
Die Sozialbehörde teilte mit, dass unter Beteiligung des Bezirksamtes Altona, in dem das Sozialamt tätig ist, eine Stellungnahme erstellt, die im Anschluss ( wann immer das ist) an die Abgeordneten des Eingabeausschusses (Hamburgische Bürgerschaft) übermittelt wird. Von dort werde der Rentner wieder Nachricht erhalten.
Erfahrungsgemäß dauern solche Verfahren mehrere Monate.
Offene Fragen
Es stellt sich daher die Frage, ob der Rentner noch in diesem Jahr mit der Auszahlung der seiner Meinung nach zu Unrecht einbehaltenen Beträge rechnen kann und ob sich der Verdacht auf Beamtenwillkür oder Behördenmissbrauch in diesem Fall bestätigt.
Über Reaktionen und den weiteren Verlauf wird an dieser Stelle ausführlich berichtet.
Auch über die anstehenden gerichtlichen Entscheidungen.
*Bezirksamt Altona, Fachamt Grundsicherung und Soziales, Alte Königstraße 29-29, 22767 Hamburg