Dokumentierte Verzögerung: Was steckt hinter dem verspäteten Brief von Frau Pockrand?
Der Rentner Hans S. schreibt eine E-Mail an Frau Pockrand am 31.07.2025
1. E-Mail
Sehr geehrte Frau Pockrand, bitte teilen Sie mir bis 04.08.25 mit, welche Person die Auszahlung für 08/25 verweigert hat.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Pockrand,
wie ich sehe, ist soeben eine Zahlung gutgeschrieben worden.
Dennoch möchte ich um den Namen der Person bitten, die für die reduzierte Auszahlung verantwortlich zeichnet.
Ich gehe zwar davon aus, dass Sie als Fachamtsleiterin die Verantwortung hierfür tragen, möchte dennoch nachgefragt haben
und hoffe diesmal auf eine konkrete Beantwortung meiner Frage.
Besten Dank im Voraus
Daraufhin antwortet Frau Pockrand zu meiner Verwunderung per Brief, nicht wie sonst, per E-Mail. Warum die Rückkehr ins Mittelalter. Und warum schreibt sie einen Brief am 01.08. und gibt ihn erst am 6.08. in die Post. Was bezweckt sie damit?
Warum plötzlich ein Brief?
Bietet er Vorteile? Nein.
Ist er dokumentensicher? Nein.
Schneller? Nein, eher langsamer.
Aha. Das scheint der Grund zu sein. Frau Pockrand wollte, so vermute ich, eine verspätete Antwort provozieren. Das würde erklären, weshalb ihr Brief das Datum vom 01.08.2024 trägt, in die Post zur Zustellung gebracht wurde er aber erst am 06.08.2025.
Nachtigall ick hör dir trapsen.
Für mich sieht es so aus, als wolle sie mir schaden – sowohl psychisch als auch finanziell. Psychisch, weil das Nichteinhalten einer gesetzten Frist immer belastend ist und in der Regel weitere Maßnahmen nach sich zieht, zum Beispiel die Einschaltung eines Rechtsanwalts – was ich bereits im Vorwege angekündigt hatte und Frau Pockrand somit bekannt war. Meiner persönlichen Einschätzung nach rechnete Frau Pockrand damit, dass ich nach Ablauf der Frist „erbost“ einen Anwalt kostenpflichtig einschalten würde. Dessen Hilfe wäre jedoch überflüssig gewesen, sobald ich ihren verspätet zugestellten Antwortbrief erhalten hätte – und ich wäre auf den Kosten sitzen geblieben.
Eine andere Erklärung für ihr Vorgehen habe ich nicht.
Zusätzlich belastet mich die Weigerung, mir den Namen der Person mitzuteilen, die für die Kürzungen der Leistungen im August 2025 verantwortlich ist. Ich bat ausdrücklich darum. Frau Pockrand beantwortet diese Frage nicht. Sie zündet eine Nebelkerze, indem sie eine Antwort liefert, zu der es keine Frage gibt. Auf die eigentliche Frage, welche Person für die Kürzungen verantwortlich ist, schreibt sie lediglich, dass mir der Name der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Schwien, bereits bekannt sei. Das ist korrekt, nur danach habe ich nicht gefragt.
Sollte der Satz tatsächlich als Antwort auf meine Frage gemeint sein, so hätte Frau Pockrand die Unwahrheit gesagt. Denn ihre Kollegin, Frau Scherwath, die die Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitet hat, schreibt in der Stellungnahme:
„Eine Kürzung Ihrer Leistungen wurde von Frau Schwien nicht veranlasst.“
Nach meiner Einschätzung handelt sie somit bewusst und vorsätzlich gegen ihre Dienstpflichten, die ihr als Fachamtsleiterin bekannt sind, an die sie sich aber nach meiner Wahrnehmung nicht hält.
Im weiteren Verlauf des Schreibens bestätigt sie die Auszahlung für 8/25 (“… die Zahlung 8/25 wurde Ihnen nicht verweigert”), und verneint sie im nächsten Satz sogleich wieder: “Die Auszahlungssumme konnte aufgrund der von Ihnen weiter zurückbehaltenen Nachweise jedoch nicht berechnet und so auch nicht angewiesen werden.”
Nach meiner Einschätzung handelt sie somit bewusst und vorsätzlich gegen ihre Dienstpflichten, die ihr als Fachamtsleiterin bekannt sein müssen.
Die Behauptung, die Auszahlungssumme habe nicht berechnet und nicht ausgezahlt werden können, weil ich „die Nachweise weiter zurückbehalte“, stellt für mich eine unzutreffende Schuldzuweisung dar, die geeignet ist, mich aktenkundig als Verantwortlichen erscheinen zu lassen. Dabei ist Frau Pockrand bekannt, dass ich die Unterlagen ausschließlich deshalb zurückhalte, weil das Fachamt, dem sie vorsteht, es versäumt hat, mich ordnungsgemäß über die Notwendigkeit der Unterlagen-Abgabe zu informieren. Durch das behördliche Versäumnis werden mir seit März 2025 die Bezüge meiner Grundversorgung gekürzt, die zu Unrecht erfolgen.
Trotz mehrfacher Aufforderung, weigert sich die Behörde um Frau Pockrand herum, ein eigenes Verschulden einzuräumen. Vielmehr versucht es nach meiner Einschätzung den Versuch der Schuldumkehr, um eigenes Verschulden zu verschleiern.
Schuldumkehr ist strafbar.
Allgemein trägt dieser Brief nach meiner Auffassung Züge von Feindseligkeit und Willkür.
Der Rentner fordert Frau Pockrand erneut auf, auf seine oben Genannte E-Mail zu antworten, siehe hier → →

