Erfahrungen mit dem Sozialamt Altona 
Die hier geschilderten Vorgänge basieren auf vorliegende Dokumente und auf der Darstellung des Betroffenen und stellen somit eine persönliche Bewertung dar. ← Zurück zur Übersicht

SKANDAL IM SOZIALAMT ALTONA? Es geht um Behördenwillkür und die Würde des Rentners Hans S.

von Christian Stoll, 26.05.2026, upload

Der Fall um das Sozialamt Altona (Fachamt Grundsicherung und Soziales) und das Pfandflaschensammeln sorgt für Diskussionen. Bundesweit informieren sich die Medien auf dieser Webseite und berichten entsprechend.

Im Mittelpunkt steht nach wie vor der 75-jährige Rentner Hans S., der Grundsicherung im Alter bezieht und zusätzlich Pfandflaschen sammelt, um durch die erzielten Einnahmen gestiegene Lebenshaltungskosten auszugleichen. 

Man kann nur fassungslos mit dem Kopf schütteln. Einen solchen Vorgang würde man eher  in einer Bananenrepublik vermuten, aber doch nicht hier in der Freien und Hansestadt Hamburg. Genauer gesagt im Sozialamt des Stadtteils Altona. 

Altona, Hamburg

Wir berichteten bereits über den 75-jährigen Rentner Hans S. (diverse Medien griffen den Fall daraufhin ebenfalls auf). Hier →
Zur Erinnerung: Hans S. erhält vom Sozialamt Grundsicherung im Alter. Zusätzlich sammelt er Pfandflaschen, um wenigstens einen Bruchteil der gestiegenen Lebenshaltungskosten aufzufangen. Ansonsten könnte er die alltäglichen Kosten, wie beispielsweise die Medikamentenzuzahlung, ebenso wenig stemmen wie unvorhersehbare Ausgaben für eine Fahrradreparatur oder ein Paar neue Schuhe. Ohne das Pfandgeld müsste er noch mehr am Essen sparen. 

Ehrlich wie er ist, meldet er dem Sozialamt pflichtgemäß die Einnahmen aus seinen nächtlichen Streifzügen. 
Das Sozialamt Altona wird von Frau Pockrand geleitet. 
Es sind Kleinstbeträge. Sein Gesundheitszustand lässt mehr Aktivität nicht zu. Im April 2026 waren es beispielsweise nur 15 Euro. Auch die wurden ihm abgezogen.

Mehrfach forderte er die einbehaltenen Beträge zurück und reichte Beschwerden ein – ohne Erfolg.
Das Sozialamt beruft sich auf einen Paragraphen im Sozialgesetzbuch, die Bibel” im Sozialrecht. § 82 Abs.1 SGB XII rechtfertigt demnach den Einbehalt aller Einkünfte. 

Selbst die unmissverständliche Klarstellung aus dem Bundessozialministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ließ die Behörde unbeeindruckt:  „Kleinstbeträge aus dem Sammeln von Pfandflaschen, die erkennbar nur der Deckung des eigenen täglichen Bedarfs dienen, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen.“
Es hatte bisher den Anschein, die Behörde würde alles daran setzen, dem Rentner seine Einnahmen wieder wegzunehmen. Umso überraschender die Kehrtwende. 

Treten hier Diskriminierung, Willkür und Schikane offen zutage?

In einem Schreiben vom 21. Mai 2026 teilt die Sachbearbeiterin Frau Seifert dem Rentner mit, dass die Behörde künftig einen Freibetrag in Höhe von 50 Euro einräumen wird – unter Vorlage des Pfandbons. 

Schreiben vom Sozialamt

Mehr als diesen Einzeiler teilt die Sachbearbeiterin dem Rentner nicht mit.
Sie äußert sich nicht zu der naheliegenden Frage, weshalb das “alte” Gesetz, auf das sie sich bei ihren Kürzungen stets berufen hatte, plötzlich nicht mehr gilt.
War es fehlerhaft?
Erhält er die einbehaltenen Beträge nun zurückerstattet?

Damit scheint sie massiv gegen die Beratungs- und Auskunftspflicht zu verstoßen, nach der Leistungsberechtigte über ihre Rechte und Pflichten zu beraten und ihnen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sind. 

Zudem ist anzunehmen, dass sie dem Rentner die Rechtsbehelfsmöglichkeit entzieht, indem sie ihm lediglich die neue 50-Euro-Regelung mitteilt, denn gegen eine Mitteilung kann er keine Rechtsmittel einlegen, dazu bedarf es eines rechtsverbindlichen Bescheids. Und den hat die Sachbearbeiterin nicht ausgestellt. 

Durch den unterlassenen Bescheid wird dem Rentner die Möglichkeit genommen, Widerspruch einzulegen oder Klage zu erheben. Dies ist ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz. 

Und auch hier – wie in vorangegangenen Vorgängen – fehlt jegliche Transparenz.


Der Rentner vermutet einen klaren Fall von Diskriminierung, Willkür und Schikane, der nur durch eine feindselige Haltung der Behördenmitarbeitenden ihm gegenüber möglich zu sein scheint.
Das kann man sich gefallen lassen, muss man aber nicht. Erst recht nicht im Hinblick darauf, dass in ähnlichen Situationen auch ähnlich mit Leistungsempfänger*innen umgegangen wird, die neben der kleinen Rente zusätzlich Grundsicherung im Alter beziehen.

Trotz dieser Neuerung im Umgang mit den Erträgen aus dem Pfandflaschensammeln war die Leiterin des Fachamts Grundsicherung und Soziales (Sozialamt) nicht gewillt, dem Rentner die einbehaltenen Beträge rückwirkend auszuzahlen.
Sie hatte offensichtlich noch nicht einmal den Versuch dazu unternommen, diese Möglichkeit in Betracht zu ziehen.
Das Gesetz, auf das sie sich beruft, eröffnet diese Möglichkeiten jedenfalls.

Was sich so seicht wegliest, dass mit der neuen 50 Euro-Regelung, offenbart bei genauerer Betrachtung eine erschreckende Aggressivität sowie einen totalen Mangel an Fürsorge und Empathie der Behördenmitarbeiterinnen. Es erfordert ein erhebliches Maß an negativer Energie und feindseliger Gesinnung, einem alten Menschen Geld wegzunehmen, der ohnehin am Rande des Existenzminimums lebt. 
Der Rentner zweifelt jedenfalls auch in diesem Fall an den geeigneten charakterlichen Voraussetzungen. 

Dass es auch anders geht, beweisen einige andere Hamburger Bezirke: Sie halten sich schlicht an die Vorgaben des Bundessozialministeriums und rechnen solche Kleinstbeträge erst gar nicht an.

Und zu guter Letzt: Auch die neue Richtlinie zum Sammeln von Pfandflaschen verleitet dazu, das Gesetz zur Meldung von Einnahmen zu missachten. Sie begünstigt den Gesetzesbruch, wodurch den Betroffenen unter Umständen ihre Bezüge entzogen werden können.

Der Fall hat auch eine verfassungsrechtliche Dimension.
Denn bei Pfandflaschensammlern geht es oft um:

  • Menschenwürde,
  • Existenzminimum,
  • gesellschaftliche Teilhabe,
  • entwürdigende Kleinstanrechnungen.

Wie heißt es doch so schön im Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Von wegen.  

Upload
Hans S. hat den Fall nun auch der Hamburger Bürgerschaft zur Kenntnis gebracht, einen Überprüfungsantrag gestellt  und zusätzlich die Fachamtsleitung ein letztes Mal aufgefordert, die einbehaltenen Beträge fristgemäß anzuweisen. Andernfalls würde er sich an das Sozialgericht Hamburg wenden.

Es geht noch schlimmer:
Durch Zufall erfährt der Rentner aus einem Artikel der → taz, dass die 50-EURO-Regelung missverständlich formuliert ist. Gefordert sei demnach nicht die Vorlage des Pfandbons, sondern die des Kassenbons.
Dieses Missverständnis teilt die Behörde der Zeitung mit, jedoch nicht dem Betroffenen.
Eine Ungeheuerlichkeit: Die Sachbearbeiterin Seifert lässt den Rentner tatsächlich in dem Glauben, er müsse einen Pfandbon vorlegen, dessen Beschaffung um ein Vielfaches aufwendiger ist als die eines Kassenbons.
Das grenzt an Boshaftigkeit und belegt das diskriminierende und schikanöse Verhalten der Behördenmitarbeiterin Seifert um einiges mehr.  

Charakterlich ungeeignet: 
Der Rentner Hans S. fragt sich auch in diesem Fall, ob die Sachbearbeiterin Seifert für ihren Job charakterlich geeignet ist. Schließlich hat sie es mit alten Menschen in einer schwierigen Lebenslage zu tun, was einen anderen, rücksichtsvolleren und verständnisvolleren Umgang erfordert als den, den sie ihm gegenüber seit Monaten an den Tag legt.