Schuldumkehr durch Behördenmitarbeiter im Sozialamt Hamburg-Altona?

Behördenmitarbeiter sind dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß, sachlich und unparteiisch zu handeln. Bereits der Versuch einer Schuldumkehr ist ihnen ausdrücklich untersagt. Alles andere könnte als Machtmissbrauch gewertet werden und Bürgerrechte gefährden.

Nach Ansicht des Rentners Hans S. beginnt der Versuch einer Schuldumkehr bereits bei Sachbearbeiterin Frau Schwien. Sie habe auf seine erste E-Mail nicht reagiert, möglicherweise, weil ihr ein Fehler bewusst geworden sei. So habe sie ihn beispielsweise nicht darüber informiert, dass seine Berechtigung für die Versorgerleistungen im März ausläuft und er die Abrechnungsunterlagen von Hamburg Wasser und E.ON beibringen muss, um weiterhin Leistungen zu erhalten.  Auch über die bevorstehenden Leistungskürzungen sei er nicht informiert worden.

Der Rentner vermutet, dass Frau Schwien diesen Fehler vertuschen wollte – sei es aus Angst vor dienstlichen Konsequenzen oder aus persönlicher Unfähigkeit, Fehler einzugestehen.

Unabhängig von den Motiven sieht Hans S. einen klaren Verstoß gegen die Dienstvorschriften, die Kommunikation und Transparenz regeln. Das wiederholte Ausbleiben von Antworten empfindet er als abwertend und diskriminierend.

Auch auf höherer Ebene fand er kein Gehör: Weder Fachamtsleiterin Frau Pockrand noch Dezernentin Frau Scherwath, die über seine Dienstaufsichtsbeschwerden entschieden, sehen ein Fehlverhalten der Sachbearbeiterin nicht. Ebenso Herr Troschka, Rechtsamt im Bezirksamts Altona, der die Behörde vor dem Sozialgericht vertritt, macht allein den Rentner für die Situation verantwortlich. Er spielt in Sachen „Schuldumkehr“ eine besondere Rolle → siehe hier

Hans S. sieht in dem kollektiven Schweigen, dem Nichtbeantworten von E-Mails und Fragen sowie der ständigen Betonung seiner Mitwirkungspflicht bei gleichzeitiger Missachtung der eigenen behördlichen Pflichten einen Versuch der Schuldumkehr. Er empfindet das Vorgehen der Behörde als feindselig und psychologisch belastend.

Einen respektvollen, lösungsorientierten Umgang habe er von keinem Behördenvertreter erfahren. Ob seine Einschätzung einer Schuldumkehr zutrifft, soll ein Gericht klären.

Sozialamt Hamburg-Altona Übersicht
zurück zur Übersicht >>