Tagebuch über Vorkommnisse im Sozialamt Hamburg-Altona
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Chronologie der Ereignisse: Liebe Leute, wir haben uns entschlossen, eine Chronologie einzurichten. Ab dem 23. Juli 2025 berichten wir hier fortlaufend über den weiteren Verlauf der Ereignisse. Es dürfte – so viel sei vorweggenommen – eine recht dramatische Entwicklung werden.
23. Juli 2025
– Jutta –
Noch immer sind die zu Unrecht einbehaltenen Beträge nicht an den Rentner ausgezahlt worden.
Um über die Runden zu kommen, hat er vor drei Tagen angefangen, nachts Pfandflaschen zu sammeln. Heute fehlen noch 4,20 Euro. Dann hat er die zehn Euro beisammen, um das Rezept für seine dringend benötigten Medikamente einzulösen. Danach noch fünf Euro für Kartoffeln – das muss bis zum Monatsende reichen.
Wir haben Herrn Hans S. heute empfohlen, die Sachbearbeiterin, die die Kürzungen veranlasst hat, ultimativ dazu aufzufordern, die zurückgehaltenen Beträge unverzüglich anzuweisen.
Er hat die Mail abgeschickt.
Darüberhinaus hat er sich einen Termin bei der Öffentlichen Rechtsauskunft geben lassen, um dort diese unschöne Sache vorzutragen.
Wir werden weiter berichten.
24. Juli 2025
– Jutta –
Gestern war das Pfandflaschensammeln für den Rentner besonders schwierig. Im Dauerregen stellen nun einmal nur wenige Menschen ihre Flaschen nach draußen. Nicht nur hatte er wie immer Angst, beim Sammeln von Bekannten oder früheren Kollegen erkannt zu werden – er kam auch völlig durchnässt nach Hause und wurde zudem von einem „professionellen“ Flaschensammler bedroht, weil er angeblich dessen Revier “gewildert” hatte. Sachen gibts.
All das geschah, während die zuständige Sachbearbeitung im Sozialamt Hamburg-Altona, die nach wie vor die Auszahlung der zurückbehaltenen Leistungen verweigert, trocken und ungestört in ihrem Büro saß.
So bekommt S. das Geld für seine Medikamente und Essen nicht so schnell zusammen.
Deshalb hat er seine monatelang aufbewahrten Centstücke heute bei der Bank eingereicht.
Wir haben ihm geraten, sich per E-Mail an das Bezirksamt Hamburg-Altona bezirksamt@altona.hamburg.de zu wenden. Die Behörde wird darin aufgefordert, offenzulegen, wer die Kürzung veranlasst und die Auszahlung bislang verhindert hat, damit entsprechende Beschwerden gezielt eingereicht werden könne.
Das folgende Schreiben hat Herr Hans S. heute an das Bezirksamt Hamburg-Altona gesendet:
Betreff: Klärung der Verantwortlichkeit / Fachamt Grundsicherung und Soziales
Bezirksamt Hamburg Altona.
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter meinem Aktenzeichen AZ: xxxxxxxxxxxxxx sind Kürzungen meiner Leistungsbezüge angeordnet worden, die aus meiner Sicht nicht rechtmäßig sind. Meine Einlassungen diesbezüglich blieben von der o.g. Behörde unbeantwortet.
In diesem Zusammenhang ersuche ich um Auskunft, ob die Sachbearbeiterin Frau xxxx die betreffenden Kürzungen eigenverantwortlich vorgenommen hat. Sollte dies nicht der Fall sein und die Maßnahme auf Anweisung einer anderen Person erfolgt sein, bitte ich um namentliche Benennung dieser verantwortlichen Person. Dies ist erforderlich, um eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowie eine Fachaufsichtsbeschwerde und eine Anzeige wegen Amtsanmaßung gezielt und wirksam einreichen zu können.
Sollte keine abschließende Klärung bis zum 30. Juli 2025 erfolgen, werden anwaltliche Schritte eingeleitet.
Ich bitte Rückmeldung per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
25. Juli 2025
– Jutta -Selten hat ein Tag für den Rentner so wundervoll begonnen, wie der heutige:
Wie er uns soeben mitgeteilt hat, ergab die bei seiner Bank eingereichte Centsammlung eine Gutschrift von 69,17 €.
Das reicht, um sein Rezept für die Medikamente einzulösen. Und die Verpflegung bis Ende des Monats ist ebenfalls gesichert. Es bleibt sogar noch ein Batzen übrig.
Flaschensammeln ist für diesen Monat also nicht mehr nötig.
Auch nicht im August. Er wird nämlich dieses eine Mal weder Gas noch Heizung bezahlen in der Hoffnung, dass ihm im September die einbehaltenen Beträge durch das Sozialamt Hamburg-Altona endlich ausgezahlt werden.
Mal abwarten.
Wir freuen uns für ihn und wünschen ihm ein wundervolles, entspanntes Wochenende.
Außerdem hat gestern zum ersten Mal seit dem 1. Juli 2025 (das muss man sich mal vorstellen) das Sozialamt auf seine E-Mail reagiert und ihm eine Gesprächstermin angeboten. Im August!! Seine Fragen hat es weder beantwortet, noch eine Zahlung veranlasst.
Demzufolge hat Herr Hans S. das Gesprächsangebot abgelehnt und geantwortet:
Sehr geehrte Frau xxxxxxx,
vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung und dafür, dass Sie Ihren Namen unter Ihrer E-Mail angegeben haben.
Ihre offene und zügige Antwort weiß ich sehr zu schätzen – eine solche Reaktion hätte ich mir auch von der Amtsperson gewünscht, die dieses Dilemma verursacht hat.
Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich Ihr Gesprächsangebot nicht annehmen kann. Zwar signalisiert Ihr Angebot eine grundsätzliche Gesprächsbereitschaft, doch lässt es keine Lösung erwarten. Sie wollen mir den Namen der verantwortlichen Person nicht mitteilen und erkennen auch keinen Fehler in der Haltung Ihrer Behörde, die die Beträge für Wasser und Gas seit Monaten nicht auszahlt.
Auch für den Monat August ist offensichtlich keine Leistung für Gas und Wasser vorgesehen – andernfalls hätten Sie mir wohl einen Termin im Juli angeboten.
Ich gehe davon aus, dass die späte Terminvergabe strategisch motiviert ist. Eine transparente Kommunikation wäre in dieser Angelegenheit jedoch unerlässlich gewesen, um verlorenes Vertrauen wieder aufzubauen – Vertrauen, das durch den Umgang mit mir, den ich als arrogant und herablassend empfunden habe, stark beschädigt wurde und nun kaum noch Spielraum für Kompromisse lässt.
Einen Tag vor dem angebotenen Gesprächstermin habe ich ohnehin einen Termin bei der ÖRA.
Unabhängig davon werde ich anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Neben der ausstehenden Zahlung stehen noch die Klärung der Schuldfrage aus, die Frage, inwieweit Willkür und Amtsmissbrauch erfolgt sind und ob Datenschutzrichtlinien verletzt wurden.
Die angekündigten Schritte aus vorangegangenen E-Mail werde ich jetzt ebenfalls einleiten.
Die von Ihrer Behörde am 1. Juli 2025 angeforderten Nachweise zu Wasser- und Heizkosten habe ich noch am selben Tag bei den Versorgern angefordert; sie liegen mir inzwischen vor. Ich werde sie Ihrer Behörde umgehend zur Verfügung stellen, sobald die ausstehenden Beträge überwiesen sind.
Da ich aufgrund der Kürzungen meine laufenden Ausgaben derzeit nicht decken kann, werde ich im August keine Zahlungen an die Versorger leisten. Ich hoffe, dass eine gerichtliche Entscheidung zeitnah eine sofortige Auszahlung der einbehaltenen Beträge anordnet, da ich mir in dieser Angelegenheit nichts zu Schulden kommen lassen habe.
Mit freundlichen Grüßen
28. Juli 2025
– Christian –
Diese Woche wird in vielerlei Hinsicht ereignisreich.
Denn das Ungeheuerliche: Eine Mitarbeiterin aus der Sozialbehörde Hamburg-Altona verweigert weiterhin die Auszahlungen der Wasser- und Heizungskosten. Sie begründet dies damit, dass Herr Hans S. die Abrechnungsunterlagen hierfür nicht eingereicht habe. Was sie verschweigt: Der Rentner
wurde nie zur Abgabe dieser Unterlagen aufgefordert.
Nicht erinnert.
Nicht gemahnt.
Keine drohende Sperrung angekündigt.
Dennoch verweigert die Behörde die Auszahlung.
Das ist faktisch belegbar.
Der Rentner hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Leistungen. Die Sachbearbeiterin im Sozialamt Hamburg-Altona, sowie die Leiterin des Fachamtsleitung Grundsicherung und Soziales verweigern die Auszahlung seit März 2025, stellen sich womöglich gegen das Gesetz.
Es ist an der Zeit, die Gerichte einzuschalten – und die Öffentlichkeit zu informieren.
29. Juli 2025
– Christian –
Weder die Sachbearbeiterin noch die Fachamtsleiterin noch das Bezirksamt Altona haben eine Auszahlung veranlasst oder weitere Namen genannt, die in diesen Fall involviert sind. Bekannt sind lediglich die Namen der beiden Frauen.
Es erreichte uns soeben noch rechtzeitig die Mitteilung, dass Namensnennungen von Amtspersonen in öffentlichen Artikeln durchaus zulässig sind, wenn ein erhebliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht. Und das soll nach den vorgelegten Unterlagen der Fall sein.
Wir berichten weiter.
30. Juli 2025
– Christian –
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Sachbearbeiterin wurde eingereicht.
Und es wird ein weiterer Paukenschlag erwartet, der dieser Angelegenheit weiteren Schub geben und das öffentliche Interesse in dieser Angelegenheit steigern wird.
Nicht nur einzelne Sachbearbeiter und die Fachamtsleiter, sondern offenbar die gesamte Leitung der Sozialbehörde zeigen keine Bereitschaft, einen einfachen Sachverhalt aufzuklären, ein eigenes Versäumnis einzugestehen und den eigenen Fehler zu korrigieren. Stattdessen wird ein perfides Spiel gespielt. Durch Umkehr der Schuldfrage versucht man, sich aus der Verantwortung zu ziehen und dem hilfebedürftigen Rentner den sprichwörtlich „schwarzen Peter“ zuzuschieben.
Doch damit nicht genug. Um das Fehlverhalten weiter zu verschleiern, scheint das Amt – man mag es kaum glauben – eine passive, aggressive Strategie gegenüber dem Rentner zu verfolgen: beharrliches Schweigen und Nicht-Reagieren.
Eventuell verfolgt das Sozialamt Altona damit zwei Ziele: Zum einen soll Macht demonstriert und zum anderen soll der Rentner bestraft und verunsichert werden. Anders ist ein solches Vorgehen, wie der Rentner es empfindet, kaum zu erklären.
Das Gefühl von Willkür, Amtsmissbrauch und Diskrimminierung müssen aufgearbeitet werden.
Und wer weiß – vielleicht sehen wir hier nur die Spitze des Eisbergs. Wird auf diese Weise auch mit anderen Leistungsempfängern umgegangen?
Heute wurde dem Leistungsempfänger von dem Datenschutzbeauftragten mitgeteilt,
dass ihm „keine Vorschriften bekannt sind, die Behördenmitarbeitenden verbieten, ihre Namen in E-Mails zu nennen“.
Folglich entscheiden Amtspersonen willkürlich, ob sie eine E-Mail mit Namen unterzeichnen oder nicht – und das kann es doch nicht sein, wo doch alles nach Transparenz schreit.
31. Juli 2025
– Jutta –
Das Sozialamt Hamburg-Altona hat eine Überweisung veranlasst. Um welche Leistung es sich handelt, kann der Rentner nicht nachvollziehen – denn eine Mitteilung oder Abrechnungsgrundlage hat er vom Amt nicht erhalten. Sollte es sich bei dem überwiesenen Betrag um die Grundsicherung für August 2025 handeln, wurden offenbar weitere Kürzungen in Höhe von rund 300 Euro vorgenommen.
Der Rentner schreibt eine E-Mail an Frau Pockrand:
“Sehr geehrte Frau Pockrand,
wie ich sehe, ist soeben eine Zahlung gutgeschrieben worden.
Dennoch möchte ich um den Namen der Person bitten, die für die reduzierte Auszahlung verantwortlich zeichnet.
Ich gehe zwar davon aus, dass Sie als Fachamtsleiterin die Verantwortung hierfür tragen, möchte dennoch nachgefragt haben
und hoffe diesmal auf eine konkrete Beantwortung meiner Frage.
Besten Dank im Voraus”
Zur Beantwortung setzt er eine Frist bis zum 04. August 2025.
Die Weigerung dem Rentner einen Leistungsbescheid für Monat August zuzustellen nimmt der Rentner zum Anlass, nun das Sozialgericht einzuschalten.
Ab August 2025 schildern wir die weiteren Vorkommnisse auf der Startseite.