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Sozialamt Altona: Schuldumkehr ist Machtmissbrauch und gefährdet Bürgerrechte.
von Jan Petermann, 17.12.2025 – update
Behörden handeln nicht als Privatpersonen, sondern als Organe des Staates. Das bedeutet: Sie sind an Gesetze, Grundrechte und Verwaltungsvorschriften gebunden. Täuschung, Verdrehung von Tatsachen oder Schuldumkehr verletzen dieses Prinzip und können als Amtsmissbrauch oder Dienstpflichtverletzung gewertet werden.
Der Fall des 75-jährigen Rentners Hans S. zeigt, wie schnell diese Grundsätze missachtet werden können.
Es begann im Juni 2025. Bei der Durchsicht seines neuen Leistungsbescheids stellte er fest, dass das Sozialamt Altona (Fachamt Grundsicherung und Soziales) seine Bezüge aus der Grundsicherung im Alter seit Februar 2025 gekürzt hatte – ohne ihn darüber zu informieren oder ihm mitzuteilen, was er hätte tun können, um die Kürzungen abzuwenden. Dass er die Minderungen so spät bemerkte, hatte mehrere Gründe: Der alte Mann war gesundheitlich angeschlagen, musste sich zwei Operationen unterzeiehn und verbrachte Wochen in der Reha. Darüber war die Sachbearbeiterin, die die Kürzungen veranlasst hatte, informiert.
Hinzu kam sein Vertrauen in den Satz, der auf jedem Leistungsbescheid zu lesen war: “Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Das weitere Vorliegen der Voraussetzungen für die Grundsicherung wird automatisch geprüft.
Umso erstaunter war er, als er im Juni den neuen Leistungsbescheid in den Händen hielt und die Kürzungen entdeckte. Seine E-Mail an die Sachbearbeiterin blieb unbeantwortet. Erst nach einem Erinnerungsschreiben erhielt er am 01. Juli 2025 den Grund für die Kürzungen: Die Nachweise für Wasser und Gas seien ab Februar abgelaufen. Da er keine neuen Nachweise vorgelegt hatte, seien ihm die Versorgerleistungen gestrichen worden. Der Vorwurf lautete, er sei seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen.
Hans S. antwortete daraufhin, dass er nur „mitwirken“ könne, wenn er wüsste, wobei und forderte eine Entschuldigung sowie die sofortige Rücküberweisung der einbehaltenen Beträge. Doch es geschah nichts. Weitere Beschwerden verhallten ungehört.
Der Versuch einer Schuldumkehr
In diversen Schreiben betonten die Behördenmitarbeiterinnen immer wieder die angebliche „Pflicht zur Mitwirkung“, der der Rentner nicht nachgekommen sei – und somit die Kürzungen selbst verschuldet habe.
Dass die Behörde in erster Linie einer Mitteilungspflicht nachkommen muss und ohne deren Erfüllung gar keine Kürzungen vorgenommen werden dürfen, wurde jedoch verschwiegen. Bis heute.
Auch ein Schreiben der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) an das Sozialamt blieb erfolglos. Eine Rechtsanwältin hatte darin die Vorgehensweise als rechtswidrig bezeichnet und die sofortige Auszahlung gefordert. Die Fachamtsleitung reagierte nicht.

Frau Pockrand, die Leiterin des Sozialamts Altona, war nicht bereit, diesen schweren Verwaltungsfehler einzugestehen. Stattdessen machte sie in diversen Schreiben unermüdlich den Rentner für die Misere verantwortlich, da er seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sei.
Einen behördlichen Fehler wollte sie nicht erkennen.
Selbst dann nicht, als eine Kollegin in einer Stellungnahme an die Hamburgische Bürgerschaft ein Fehlverhalten einräumte.

Bis heute hat Frau Pockrand ihren Fehler nicht eingestanden.
Auch die Dezernatsleiterin der vorgesetzten Dienststelle, Frau Scherwath, sieht in dem Handeln ihrer Kollegin keinen Fehler und hat eine Beschwerde abgelehnt.
Die Sache ist damit jedoch nicht ausgestanden. Hans S. wird auf ein Schuldanerkenntnis bestehen – allein schon, um sich nicht nachsagen lassen zu müssen, sich nicht korrekt verhalten zu haben.
Warum ist es Behördenmitarbeitende verboten, Schuldumkehr gegenüber einem Bürger zu betreiben?
Die Antwort liegt im Kern des Rechtsstaatsprinzips und im Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürger.
1. Rechtsstaatliche Verpflichtung
Behörden handeln nicht privat, sondern als Organ des Staates.
Das bedeutet: Sie sind an Gesetze, Grundrechte und Verwaltungsvorschriften gebunden.
Täuschung, Verdrehung von Tatsachen oder Schuldumkehr würden dieses Prinzip verletzen und könnten als Amtsmissbrauch oder Dienstpflichtverletzung gewertet werden.
2. Schutz des Bürgers
Bürger stehen Behörden strukturell unterlegen gegenüber: weniger Wissen, weniger Machtmittel, Abhängigkeit von Entscheidungen.
Deshalb hat die Behörde eine besondere Verantwortung für Fairness, Transparenz und Wahrheit.
Schuldumkehr würde den Bürger doppelt schwächen: er müsste sich gegen eine falsche Behauptung wehren und gleichzeitig seine eigenen Rechte verteidigen.
3. Vertrauensverhältnis
Der Staat kann nur funktionieren, wenn Bürger Vertrauen in die Neutralität und Redlichkeit der Verwaltung haben.
Sobald Beamte oder Angestellte bewusst Schuld auf Bürger abwälzen, unterminiert das dieses Vertrauen → die Legitimation des Staates gerät ins Wanken.
4. Juristische Dimension
Schuldumkehr = unwahre Tatsachenbehauptung → kann rechtlich als
Lüge (moralische Dimension),
Dienstpflichtverletzung,
oder sogar als Urkundenfälschung / falsche Verdächtigung (§164 StGB) eingestuft werden, wenn sie dokumentiert oder vorgetragen wird.
Fazit:
Behördenmitarbeitern ist es verboten, Schuldumkehr zu betreiben, weil sie wahrheitsgemäß, sachlich und unparteiisch handeln müssen. Alles andere wäre ein Machtmissbrauch und würde Bürgerrechte gefährden.