Machtmissbrauch im Sozialamt Hamburg-Altona

← Übersicht
Ein Sozialfall aus Hamburg-Altona wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie viel Macht darf eine einzelne Amtsperson haben – und was passiert, wenn sie missbraucht wird?

Tun wir mal Butter bei die Fische: Seit fünf Monaten erhält ein ca 80-jähriger Mann keine Leistungen mehr für Heizung und Wasser. Monat für Monat wurden ihm rund 100 Euro vom Sozialamt Hamburg-Altona (Bezirksamt Altona. Fachamt Grundsicherung und Soziales) einbehalten – insgesamt etwa 450 Euro. Die Begründung der Behörde: Der Mann habe es versäumt, entsprechende Abrechnungen einzureichen. 
Doch ein Blick in die Akten zeigt: Er wurde zu keinem Zeitpunkt dazu aufgefordert. Kein Schreiben, keine Frist, kein Hinweis. Auch eine Ankündigung der Kürzung gab es nicht. Ein klarer Verwaltungsfehler. 
Statt den Fehler zu korrigieren, bleibt die zuständige Amtsperson stumm. Seit Wochen reagiert sie weder auf E-Mails noch auf Rückfragen. Weder wurde das Geld überwiesen, noch gab es eine Entschuldigung. 

 

Alltag am Existenzminimum

Für den alten Mann bedeutet das: Zwei Mahlzeiten am Tag – morgens Haferflocken mit Wasser, abends Kartoffeln. In den letzten Tagen des Monats sammelt er Pfandflaschen. Am 23. Juni 2025 betrug sein Barbestand: 67 Cent.

Ein drastisches Beispiel für eine verwaltungstechnische Kleinigkeit mit existenzieller Wirkung. Und für eine Haltung, die in einer Sozialbehörde nichts verloren hat.

Schweigen als Strategie

Wer einen Fehler macht, kann und sollte ihn korrigieren. In einem funktionierenden System wären Korrektur und Entschuldigung selbstverständlich.
Doch im vorliegenden Fall passiert: nichts.

Das Verhalten der Amtsperson wirkt nicht nur unprofessionell, sondern aktiv unterlassend – und lässt, psychologisch betrachtet, aufhorchen.

Es zeigt Züge struktureller Empathielosigkeit, wie man sie mit narzisstischen oder autoritären Persönlichkeitsmustern in Verbindung bringt. Dazu ein kalkuliertes Schweigen, das nicht der Klärung dient, sondern der Machtdemonstration. Und schließlich: subtil-sadistische Züge – die stille Lust daran, andere leiden zu sehen, ohne sichtbar einzugreifen.

Das klingt hart. Aber wer bewusst nicht handelt, obwohl er es könnte – und obwohl es seine Pflicht wäre – übernimmt Verantwortung für das, was durch das Unterlassen geschieht.

Einzelfall oder Systemversagen?

Wie viele dieser Fälle gibt es, die nie bekannt werden?
In denen Menschen auflaufen gegen eine Wand aus Schweigen, Überforderung oder Gleichgültigkeit?

Den hier geschilderten Fall habe ich dokumentiert und ist öffentlich einsehbar (christianstoll.net/sozialamt-hamburg-altona). Doch viele Betroffene haben weder die Kraft noch die Möglichkeit, sich zu wehren.

Die zentrale Frage lautet deshalb: Ist das ein Einzelfall – oder ein Symptom strukturellen Versagens? 

Verantwortung im sozialen Dienst

Wer sich in den Dienst des Sozialen stellt, übernimmt Verantwortung für besonders verletzliche Menschen: für Alte, Kranke, Alleinstehende, Bedürftige.

Diese Verantwortung ist nicht nur juristisch bindend, sondern auch moralisch verpflichtend.

Wenn Macht wichtiger wird als Menschlichkeit, ist eine rote Linie überschritten.
Wer sie überschreitet – und wer schweigend zusieht – sollte sich fragen, ob er oder sie noch am richtigen Platz sitzt.

Das Sozialamt Hamburg-Altona weigert sich bislang, den Namen der Amtsperson mitzuteilen, denn sie verfasst Schreiben ohne Namensnennung.
Eine solche, mit Vorsatz geführte Praxis der Intransparenz erschwert rechtliche oder dienstaufsichtsrechtliche Schritte gegen die federführende Person erheblich.
Und das ist gewollt. 

Eine Beschwerde beim Hamburger Datenschutzbeauftragten wurde eingereicht.