Bezirksamt Altona
Hamburg: 17.11.2025
Bezirksamt Altona? NEIN DANKE!
Der Rentner Hans S. hat nach seinen bisherigen Erfahrungen mit dieser Behörde den Eindruck, dass Recht und Gesetz eine „Kann-Bestimmung“ sind und nicht unbedingt verpflichtend. Einfach nur schlimm.
Lesen Sie selbst:
24.07.2025
Keine Reaktion
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter meinem Aktenzeichen xxxxxxxxxxxxxx sind Kürzungen meiner Leistungsbezüge angeordnet worden,
die aus meiner Sicht nicht rechtmäßig sind. Meine Einlassungen diesbezüglich blieben von der o.g. Behörde unbeantwortet.
In diesem Zusammenhang ersuche ich um Auskunft, ob die Sachbearbeiterin Frau Schwien die betreffenden Kürzungen
eigenverantwortlich vorgenommen hat. Sollte dies nicht der Fall sein und die Maßnahme auf Anweisung einer anderen
Person erfolgt sein, bitte ich um namentliche Benennung dieser verantwortlichen Person. Dies ist erforderlich,
um eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowie eine Fachaufsichtsbeschwerde und eine Anzeige wegen Amtsanmaßung
gezielt und wirksam einreichen zu können.
Sollte keine abschließende Klärung bis zum 30. Juli 2025 erfolgen, werden anwaltliche Schritte eingeleitet.
Ich bitte Rückmeldung per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
30.07.2025
Keine Reaktion
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie mir detailliert mit, auf welcher Grundlage Ihre Behörde E-Mails verschickt, in denen als Unterzeichner kein Name angegeben werden muss und diese E-Mails somit auch als Fake wahrgenommen werden können. Ich beziehe mich hier auf eine E-Mail vom 01.07.2025, siehe Anlage.
Mit freundlichen Grüßen
28.08.2025
Keine Reaktion
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 15.07.2025 habe ich eine Beschwerde gegen das Fachamt Grundsicherung und Soziales des Bezirksamts Altona bei der Sozialbehörde eingereicht. Die E-Mail wurde am gleichen Tage an das Bezirksamt Altona weitergeleitet.
Offensichtlich haben Sie entschieden, mir keine Auskunft zu erteilen.
Abgesehen davon, dass Ihr Verhalten unhöflich und abwertend ist und mich als “nicht wichtig” darstellt, verletzen Sie vorsätzlich Verwaltungsvorschriften.
Gemäß § 17 SGB I, § 10 SGB X und § 25 VwVfG: Sobald ein Schreiben als Antrag, Mitteilung oder Beschwerde verstanden werden kann, ist die Behörde im Rahmen ihrer amtlichen Pflicht zur Bearbeitung verpflichtet, sich zu äußern.
In Hamburg – wie überall in Deutschland – gilt für das Verhalten von Behördenmitarbeitern gegenüber Bürgern das Verwaltungsrecht, ergänzt durch die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sowie hamburgische Spezialregelungen (z. B. „Leitbild für die Hamburger Verwaltung“).
Hier steht unter Punkt 5. geschrieben:
5. Höflichkeit und respektvoller Umgang
Auch wenn dies nicht in jedem Gesetz wörtlich steht, gehört es zum staatlichen eutralitäts- und Fürsorgeprinzip, dass Bürger mit Respekt behandelt werden.
In Hamburg ist dies auch durch Dienstanweisungen und Leitbilder festgeschrieben.
Zusammengefasst bedeutet das: Behördenmitarbeiter in Hamburg müssen rechtmäßig, unparteiisch, fair, hilfsbereit und respektvoll mit Bürgern umgehen. Sie haben die Dienstpflicht, zu beraten, zu informieren und Verfahren zügig zu bearbeiten.
Hiiermit stelle ich den Antrag auf Akteneinsicht und habe mir aufgrund der langen unbearbeiteten Vorlaufzeit den 06. September 2025 (Posteingang) vorgemerkt.
Mit freundlichen Grüßen
18.09.2025
Antwort auf unerledigte Akteneinsicht
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben den Termin aus meiner E-mail vom 28.08.2025 verstreichen lassen.
Ich setze hiermit einen neuen Termin an: 28.09.2025 (Posteingang). Sollte auch hier keine Antwort erfolgen, werd ich gerichtliche Schritte einleiten.
Mit freundlichen Grüßen