Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Pockrand
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Pockrand, Fachamtsleitung Soziales, wegen unsachgemäßer Verfahrensführung und mangelnder Wertschätzung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Charlotte Pockrand, Fachamtsleitung Soziales im Bezirksamt Altona.
1. Unzulässige Zusammenfassung verschiedener Angelegenheiten
Frau Pockrand hat in ihrem Schreiben vom 01.10.2025 eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine ihrer Mitarbeiterinnen beantwortet und zugleich weitere, inhaltlich unabhängige Schreiben von mir in demselben Brief mitbehandelt.
Eine solche Zusammenfassung ist verfahrensrechtlich unzulässig, da eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein eigenständiges Verfahren darstellt, das sich ausschließlich auf das Dienstverhalten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters bezieht.
Durch die Vermischung unterschiedlicher Angelegenheiten in einem gemeinsamen Schreiben wird die gebotene Trennung der Verfahren aufgehoben.
2. Fehlende Gliederung und mangelnde Nachvollziehbarkeit
Das Schreiben von Frau Pockrand ist nicht gegliedert und benennt die behandelten Vorgänge lediglich nach Versanddatum, ohne Angabe von Betreff, Aktenzeichen oder Inhalt.
Somit ist für mich nicht erkennbar, auf welches konkrete Schreiben sich ihre jeweilige Antwort bezieht.
Diese Form der Darstellung widerspricht dem Grundsatz der Aktenklarheit und Nachvollziehbarkeit und erschwert mir die inhaltliche Prüfung erheblich.
Angesichts der beruflichen Erfahrung und Position von Frau Pockrand ist davon auszugehen, dass ihr diese formalen Anforderungen bekannt sind. Daher liegt die Annahme nahe, dass die gewählte Darstellungsweise bewusst gewählt wurde, um die Nachvollziehbarkeit meiner Eingaben zu erschweren und mich so von weiteren Eingaben abzuhalten.
3. Mangelnde Wertschätzung und diskriminierender Umgangston
Darüber hinaus weist der Stil des Schreibens keinerlei Bemühen um eine sachlich-wertschätzende Kommunikation auf.
Meine Eingaben werden durchgängig pauschal zurückgewiesen, ohne erkennbaren Willen zur inhaltlichen Auseinandersetzung – oder überhaupt nicht beantwortet, wie etwa mein Schreiben vom 29.08.2025, das Frau Pockrand in ihrem Schreiben bewußt als beantwortet darstellt und so in perfider Art versucht, sich um die Beantwortung des nicht unwichtigen Inhalts zu drücken.
Diese Form des Umgangs empfinde ich als respektlos, diskriminierend und dem Amt völlig unangemessen.
Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, ihr Amt gerecht, unparteiisch und achtungsvoll auszuüben. Das Verhalten von Frau Pockrand genügt diesem Anspruch nicht.
Als Fachamtsleiterin müsste ihr die geltende Gesetzeslage bekannt sein, gegen die sie allein in dieser Angelegenheit mehrfach verstoßen hat.
4. Bitte um Korrektur und Neubearbeitung
Ich fordere daher, dass Frau Pockrand ihr Schreiben vom 01.10.2025
- in getrennter Form neu fasst,
- die betreffenden Schreiben inhaltlich eindeutig zuordnet,
- und bei der Neubearbeitung die Grundsätze der Sachlichkeit, Transparenz und Bürgerfreundlichkeit beachtet.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs dieser Beschwerde sowie um Mitteilung,
- ob eine Neubearbeitung des Schreibens erfolgt, und
- welche dienstrechtlichen Schritte im Hinblick auf die festgestellten Verstöße eingeleitet werden.
Mit freundlichen Grüßen