Sozialamt Altona: Diskreditierung durch Weglassen von Tatsachen
von Jan Petermann, 07.12.2025
Wie Mitarbeiterinnen den Rentner schlecht aussehen lassen
Das Weglassen von Tatsachen in behördlichen Schreiben nennt man auch „Aktenwidrige Verkürzung“.
Stellen Sie sich vor, Sie erhalten die Akte eines Mitarbeiters zur Bewertung. Darin steht, dass er wiederholt bei Rot über die Ampel gefahren ist.
Der Grund, warum er nicht belangt wurde, wird unter Vorsatz verschwiegen: Er ist zweimal dem Einsatzwagen der Polizei ausgewichen.
Ähnlich wird der Rentner Hans S. von den Mitarbeiter*innen des Sozialamtes Altona, Frau Pockrand ( Leitung Sozialamt), Frau Seifert (Sachbearbeiterin), Frau Scherwath (Leitung Dezernat) und Herrn Toschka (Rechtsabteilung) behandelt.
In fast jedem ihrer Schreiben, das auch andere Entscheidungsträger+innen, Dienststellen und Gerichten zur Verfügung gestellt wird, steht geschrieben, dass der Rentner
a) Gesprächsangebote mehrfach abgelehnt habe und
b) seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sei und
c) auf der Webseite rufschädigende Vorwürfe und Verunglimpfungen der Mitarbeiter*innen zu lesen seien.
Das ist starker Tobak, der den Rentner bei Durchsicht der Akte unweigerlich in ein schlechtes Licht rücken dürfte. Dies sei gewollt und finde womöglich gegenüber allen Leistungsempfängern systemisch statt, was einen Skandal darstellen würde.
Warum sonst verschweigt sie die Argumente des Rentners, dass
a) er mündliche Gesprächsangebote als überflüssig hält, solange die Behörde seine E-Mails nicht schriftlich beantwortet hat,
b) er seiner Mitwirkungspflicht stets zu 100% nachgekommen ist, die Behörde jedoch ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist und
c) die Einträge auf der Webseite lediglich seine persönliche Meinung und Erfahrung mit den Mitarbeitenden der Behörde wiedergeben und keineswegs den Zweck rufschädigende Vorwürfe oder Verunglimpfungen beinhalten.
Der Aufforderung, ihm etwaige Diskreditierungen mitzuteilen, die er selbstverständlich sofort löschen lassen würde, sind die Behördenmitarbeitenden nicht nachgekommen.
Wenn hier jemand „rufschädigend” und persönlichkeitsverletzend unterwegs ist, dann sind es die Behördenmitarbeiter*innen, nicht der Rentner.
Nach Meinung des Rentners stellen die halbseitigen Darstellungen einen Akt der Willkür dar.
Hier wird ein einseitiger, wichtiger Teil der Wahrheit vorsätzlich verschwiegen.
Die behördliche Pflicht zur vollständigen und zutreffenden Sachverhaltsdarstellung und das Weglassen der erklärenden Umstände verzerren den Kontext und stellen eine pflichtwidrige unvollständige Aktenführung dar.
Bei der Aktenführung muss die Behörde auch die Fürsorgepflicht beachten. Das bewusste Weglassen entlastender Informationen empfindet der Rentner als Verletzung der Fairness, zu der die Mitarbeitenden der Behörde gesetzlich verpflichtet sind und sich nach Ansicht des Rentners auch hier nicht daran gehalten haben.