← Zurück zur Startseite   Erfahrungen mit dem Sozialamt Altona

Es bloggen – Christian Stoll – Jan Petermann – Jutta König – Gerd Müller – Hans S.

Das Fehlen von Moral und Ethik in den Amtsstuben

917.000 Euro für zwei marode Häuser: Wie eine Schätzung der Hamburger Finanzbehörde eine Familie in die Verzweiflung trieb

von Christian Stoll, 20.09.2026 – update

Fehlen in Behörden moralische und ethische Grundsätze, begünstigt das Willkür, Steuergeldverschwendung und einen respektlosen Umgang mit Bürgern. Im Verwaltungsalltag können sich mitunter Verhaltensweisen zeigen, die an Narzissmus, Größenwahn oder sogar Sadismus erinnern – etwa Selbstherrlichkeit, Rücksichtslosigkeit und eine bemerkenswerte Gleichgültigkeit gegenüber den Folgen behördlicher Entscheidungen. Das Machtgefälle zwischen Behörden und Bürgern kann gravierende Folgen haben – finanziell ebenso wie psychisch.

Die Story:

In Hamburg-Bergstedt taxierte ein Finanzbeamter den Marktwert einer geerbten Immobilie auf 917.000 Euro und forderte eine Erbschaftsteuer von 330.000 Euro.
Er hielt an der Bewertung von 917.000 Euro fest, obwohl der Erbe ihn vorab darüber informiert hatte, dass es sich um zwei marode, asbestbelastete und unbewohnbare Gebäude handelte.

Hamburg-Bergstedt. Marode Häuser.

Selbst nachdem das zuständige Amtsgericht den tatsächlichen Marktwert auf lediglich 250.000 Euro beziffert hatte, korrigierte die Behörde den Bescheid nicht. Stattdessen kündigte sie eine Zwangsräumung wegen Zahlungsverzugs an.
Ein Verzicht auf die Steuer, wie es im Fall der Warburg-Bank in Hamburg anfangs gehandhabt wurde, hätten dem Erben vermutlich zigtausende Hamburger Bürger*innen  gewünscht. 

Die Sache ging letztlich nur deshalb glimpflich aus, weil das Finanzgericht im Sinne des Bürgers intervenierte und einen Antrag wohlwollend umdeutete. Das Finanzgericht war es also letztendlich, dass in der Sache Empathie walten ließ. Hut ab. Ansonsten wäre das unbekümmerte Leben des Erben und seiner Eltern auch in finanzieller Hinsicht vermutlich vorbei gewesen.

Der Beamte setzte bei seiner Bewertung der Immobilie die Zahlen des Bodenrichtwerts ein, für ihn anscheinend ein unumstößliches Gesetz.
Moralische und ethische Überlegungen schienen hierbei keine Rolle gespielt zu haben.
Er hätte die Schätzung auch verweigern können, bis das Ergebnis einer ordentlichen Begutachtung vorliegt.
Das hat er nicht getan. Das haben auch seine Vorgesetzten in der Finanzbehörde nicht getan. Auch sie scheinen moralische und ethische Prinzipien außer Acht gelassen zu haben.
Haben sie behördliche Vorgaben über die Menschenwürde gestellt?

Das behördliche Vorgehen in dieser Sache hat eine Familie monatelang in der Angst leben lassen, ihre finanzielle Existenz zu verlieren. Geht’s noch? 

Auaführliche Quellen hierzu:
ARD-Mediathek
Hamburger Abendblatt


Ausnahmen bestätigen die Regel – keine Pauschalkritik an Behördenmitarbeitenden 

Die Kritik an einzelnen Vorgängen und Verantwortlichen ist ausdrücklich keine pauschale Verurteilung der Beschäftigten in Behörden. Das Gros der Mitarbeitenden begegnet uns Bürgerinnen und Bürgern vorurteilsfrei und freundlich und erledigt seine Aufgaben zuverlässig und verantwortungsvoll.
Umso wichtiger ist es, Fälle wie diesen öffentlich zu machen, damit destruktives behördliches Handeln nicht um sich greift, Bürgerinnen und Bürger vor Willkür im Verwaltungshandeln geschützt sind und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können.