Frau Scherwath, Dezernentin im Bezirksamt Altona,  hat die Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Frau Schwien und Frau Pockrand bearbeitet und keinerlei Fehlverhalten ihrer Mitarbeiterinnen feststellen können. 

Der Rentner ist der Meinung, dass Frau Schwien die Kürzungen seiner Bezüge zu Unrecht veranlasst hat, da sie gesetzliche Grundlagen außer Acht gelassen hat und dies auch weiterhin tut.
Er schrieb ihr diesbezüglich am 22. Juni 2025 eine E-Mail, die sie nicht beantwortete.
Auch auf eine weitere E-Mail vom 23. Juli 2025 hat sie nicht geantwortet.
Durch ihr Schweigen verletzt Frau Schwien nicht nur eine Pflicht, sondern auch die Würde des Rentners.

Am 29. Juli 2025 reichte Hans S. eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Schwien ein.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Schwien von der Behörde Bezirksamt Altona

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Schwien von der Behörde Bezirksamt Altona, Fachamt Grundsicherung und Soziales, Grundsicherungs- und Sozialamt, einlegen. 

Sachverhalt:
Ich erhalte Grundsicherung im Alter: xxxxxxxxxxxxxxxxxx

Frau Schwien kürzt seit März 2025 meine Grundsicherung für Gas (27 €) und seit April 2025 für Gas und Heizung (84 €). Diese Kürzungen wurden von ihr weder angekündigt noch angemahnt. Auch erhielt ich keinen Hinweis darauf, wie ich die Kürzungen hätte vermeiden können.
Der Leistungsbescheid vom 16.06.2025 wies alle Kürzungen aus. 

Am 22.06.2025 habe ich Frau Schwien in einer E-Mail gebeten, mir die einbehaltenen Beträge zu überweisen. Zu diesem Zeitpunkt ging ich noch davon aus, dass es sich dabei um ein Versehen handele.
Frau Schwien hat diese E-Mail nicht beantwortet.
Am 01.07.2025 erinnerte ich Frau Schwien an die Beantwortung meiner E-Mail vom 22.06.2025.
Noch am selben Tag, dem 01.07.2025, antwortete nicht Frau Schwien, sondern die Behörde. Die E-Mail war nicht mit einem Namen versehen, sondern wurde anonym gesendet.
In dieser E-Mail wurde mir mitgeteilt, dass der Heizkostenbescheid von E.ON sowie die Wasserabrechnung fehlten.

Daraufhin antwortete ich am selben Tag auf die E-Mail und stellte klar, dass ich zu keiner Zeit eine Aufforderung von der Sachbearbeiterin Frau Schwien erhalten habe, die o.g. Belege einzureichen. Auch habe ich keine Mahnung erhalten. Eine bevorstehende Kürzung meiner Grundsicherung hat mir Frau Schwien ebenfalls nicht mitgeteilt.
Dass in dieser Sache keine Korrespondenz erfolgte, ist leicht nachzuprüfen.
Auch für Frau Schwien.
Dennoch hat sie mir die einbehaltenen Beträge bis heute nicht überwiesen.
Ich empfinde dieses Verhalten als unverschämt und willkür herbeigeführt und sehe hier neben einem Amtsmissbrauch eine eindeutige Verletzung ihrer Dienstpflichten. 

Forderungen:

Ich bitte Sie, diesen Vorfall dienstaufsichtlich zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ich erwarte die Überweisung der grundlos zurückbehaltenen Beträge, eine Entschuldigung und die Feststellung, dass der Fehler nicht bei mir, sondern bei Frau Schwien liegt.

Falls keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.

Mit freundlichen Grüßen

Am 24. Juli 2025 schrieb Hans S. eine E-Mail an das Bezirksamt Altona. Er forderte die Namensnennung der Person, die die Kürzungen veranlasst hat, sofern es sich nicht um Frau Schwien handelt. Mit dieser Anfrage wollte er sichergehen, dass die Maßnahmen gegen Frau Schwien gerechtfertigt wären.
Er erhielt keine Antwort.

Frau Pockrand, die Fachamtsleiterin, schrieb ihm, ohne auf seine Bitte auch nur annähernd einzugehen:

Lieber Herr xxxxxxxxxxx, 
zur Klärung Ihres Anliegens bieten wir Ihnen einen Gesprächstermin im SDZ in der Alten Königstraße 29-39 am 7.8.25 um 10 Uhr mit der zuständigen Abteilungsleitung sowie der Fachamtsleitung an. Melden Sie sich einfach unten bei der Pförtnerin. Wir holen Sie dann dort ab.
Viele Grüße

Mehr Ignoranz geht nicht, nach Meinung des Rentners.
Nicht auf Fragen zu antworten, heißt, den Menschen nicht ernst zu nehmen.
Für den Rentner ein absolutes No-Go, auch, weil es sich für ihn so anfühlt wie eine Altersdiskriminierung. 
Das Nichtbeantworten seiner Frage ist nach seinen bisher gemachten Erfahrungen im Umgang mit ihm kein Versäumnis, es ist eine Entscheidung.
Die Entscheidung einer Frau Pockand und einer Frau Schwien, ihn zwischen den behördlichen Mühlen kontinuierlich zu zerbröseln. So die Meinung des Rentners.

Das zeigt auch ihr „Gesprächsangebot“, das zur Klärung seines „Anliegens“ beitragen soll. Allerdings erst im August. Nicht etwa bereits im Juli. So viel Empathie und Wille sind dann doch nicht vorhanden, um das Problem möglichst zügig zu lösen, denkt der Rentner. Seit März wird ihm das Geld gekürzt.

Es bedarf auch keiner „Klärung seines Anliegens“.
Die Fakten liegen auf dem Tisch: Die Behörde hat die Kürzungen zu Unrecht veranlasst. Das ist schwarz auf weiß für jederfrau nachzulesen. 
Ein geblitzter Temposünder schlägt der Polizei schließlich auch kein Gespräch zur „Klärung des Anliegens“ vor. 

Er schlägt das Angebot aus.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Pockrand, Fachamtsleiterin

Dienstaufsichtsbeschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde wegen wiederholter Pflichtverletzungen und unangemessenen Verhaltens der oben genannten Mitarbeiterin.

1. Sachverhalt

  1. Unterlassene Anforderung von Unterlagen
    Seit März 2025 werden Beträge für Wasser- und Heizkosten zurückgehalten, obwohl das Amt es versäumt hat, die hierfür erforderlichen Unterlagen bei mir anzufordern.

  2. Weigerung zur Nennung verantwortlicher Personen
    Auf meine Anfrage, wer für die Kürzungen verantwortlich ist, erhielt ich keine vollständige Auskunft. Lediglich der Name der Sachbearbeiterin Frau Schwien wurde genannt, der mir längst bekannt war. Die für die Kürzung im August 2025 verantwortliche Person wurde nicht benannt.

  3. Nichtbeantwortung von E-Mails

    • E-Mail vom 24.07.2025 (Anlage p1): Keine inhaltliche Beantwortung. Stattdessen wurde mir ein Gesprächstermin angeboten, der zur Klärung der Angelegenheit objektiv nicht erforderlich war.

    • E-Mail vom 30.07.2025 (Anlage p2): Antwort per Briefpost, die nicht auf meine konkrete Frage einging.

  4. Fehlender Leistungsbescheid
    Für den Monat August 2025 habe ich bis heute keinen Leistungsbescheid erhalten, wodurch mir die Möglichkeit genommen wird, fristgerecht Rechtsmittel einzulegen.

  5. Unangemessenes Verhalten
    Frau Pockrand trat mir gegenüber wiederholt respektlos, herablassend und ablehnend auf. Ich interpretiere ihr Verhalten als Feindseligkeit. Dieses Verhalten ist für eine Amtsperson unangebracht und schadet dem Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Verwaltung.

2. Rechtswidrigkeit

Die unter Punkt 1–5 beschriebenen Vorgänge verletzen nach meiner Auffassung geltende Verfahrenspflichten, insbesondere:

  • § 17 SGB I (Beratungspflicht)

  • § 20 SGB X (Amtsermittlungsgrundsatz)

  • § 33 SGB X (Begründungspflicht von Verwaltungsakten)

  • § 35 SGB X (Form und Bekanntgabe von Verwaltungsakten)

Zudem wird mir durch den fehlenden Leistungsbescheid das Recht auf Widerspruch gemäß § 84 SGG faktisch entzogen.

3. Forderungen

Ich fordere daher:

  1. Sofortige Auszahlung der zu Unrecht einbehaltenen Beträge für Wasser und Heizung für den Zeitraum März 2025 bis August 2025.

  2. Schriftliche Benennung der verantwortlichen Person(en) für die Kürzung im August 2025.

  3. Zustellung des Leistungsbescheides für August 2025.

  4. Prüfung des dienstlichen Verhaltens von Frau Pockrand und Frau Schwien durch die zuständige Aufsichtsbehörde.

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Frau Scherwath,

Sie schreiben, Sie seien meinem Anliegen nachgegangen und hätten eine Stellungnahme des Fachamtes eingeholt.
Gegen dessen Leiterin, Frau Pockrand, sowie eine Sachbearbeiterin, Frau Schwien, hatte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde
eingereicht. Ihr Ergebnis: kein Fehlverhalten, keine Verletzung der Dienstaufsichtspflicht.

Sie führen aus, dass die Sachbearbeiterin Frau Schwien die Kürzungen der Leistungen für Wasser und Heizung nicht veranlasst habe.
Sie verweigern mir jedoch – wie bereits Ihre Kolleginnen – die Auskunft, wer stattdessen verantwortlich ist.

Der Gleichklang, mit dem Sie und Ihre beiden Mittarbeiterinnen Pockrand und Schwien, mit meinem Anliegen umgehen, zeigt,
auch Sie sind nicht bereit sind, meine Ausführungen einer objektiven Prüfung zu unterziehen. Auch Sie verweisen auf angelich
fehlende Unterlagen, zu deren Abgabe ich – so schreiben Sie – mehrfach aufgefordert worden sei.
Sie ignorieren beharrlich meine Einlassung diesbezüglich. Sie und Ihrer Mitarbeiterinnen entziehen sich der Begründungs- und Amtserfüllungspflicht.
Sie tuen das nach meiner Sicht, um mich subtil als „Schuldigen“ und „Verursacher“ darzustellen. In ihrem gemeinsamen Bestreben,
von eigenem Verschulden abzulenken, versuchen Sie eine Schuldumkehr. Schuldumkehr ist strafbar.

Schweigen, Ignorieren, das Ausweichen auf zentrale Fragen, wie e snachweislich praktiziert wird und der Versuch einer
Schuldumkehr sind jedoch sehr wohl Ausdruck einer feindseligen, aggressiven Haltung und äußerst unhöflich. 

Unabhängig davon: Wer auch immer die Kürzungen veranlasst hat, ignoriert einen der Grundpfeiler des
Verwaltungshandelns – das Recht auf Anhörung (§ 24 SGB X). Jeder Leistungsempfänger hat Anspruch darauf,
vor einr belastenden Entscheidung informiert und gehört zu werden. Eine Behörde darf nicht einfach Fakten schaffen,
ohne dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Auf weitere Ungereimtheiten und Falschdarstellungen in Ihrem Schreiben möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen.
Die beruflichen Verflechtungen sind zu eng, um eine Dienstaufsichtsbeschwerde sinnvoll zu machen. So wundert es nicht,
dass sich auf diesem Nährboden Mitarbeiterinnen geschützt und sicher fühlen und sich Dinge erlauben, die jeglichen Anstand,
Verantwortungsgefühl und Empathie vermissen lassen. Vielleicht ist das seitens der Behörden so gewollt. 

Für den Bürger, dem Sie verpflichtet sind, würde eine solche Konstellation überhaupt keinen Sinn ergeben.
Es ist vergleichbar damit, eine Möwe zum Schiedsrichter zu machen, die darüber befinden soll,
ob andere Möwen oder eine Ratte Anspruch auf ein weggeworfenes Fischbrötchen haben.
Ein unparteiisches Urteil ist unter solchen Voraussetzungen kaum zu erwarten. 

Ich werde Ihre Zuständigkeit in dieser Angelegenheit prüfen lassen. 

Bitte teilen Sie mir zeitnah mit, wer konkret die Kürzungen der Leistungen angeordnet hat,
welche Rechtsmittel mir gegen Ihr Schreiben zur Verfügung stehen und welches Datum Ihr Brief trägt.

Mit freundlichen Grüßen

Auf das Schreiben des Rentners erfolgte keine Reaktion. Daraufhin stellt der Rentner einen Antrag auf Akteneinsicht, siehe hier →

Sozialamt Hamburg-Altona Übersicht
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