§ 82 SGB XII ändern: Ungleichheit bei Grundsicherung stoppen
von Christian Stoll, 26.02.2026
Ein schlechtes Gesetz
Wenn ein Bundesgesetz dazu anhält, es aus Gründen der Existenzsicherung nicht zu befolgen, dann ist es ein schlechtes Gesetz.
Genau das zeigt sich an → § 82 SGB XII. Er regelt den Umgang mit Einnahmen von Bürgergeldempfänger:innen und
Empfänger:innen der Grundsicherung im Alter – einer Zuzahlung für meist ältere Menschen, deren Rente nicht zum Leben reicht.
Der entscheidende Unterschied: Während die Bürgergeldregelung geringe Einnahmen erlaubt, schließt die Grundsicherungsregel Einnahmen grundsätzlich aus.
Bürgergeldempfänger:innen dürfen dazuverdienen und das Geld behalten,
Grundsicherungsempfänger:innen nicht – bis auf wenige Ausnahmen, die in der Rechtsprechung faktisch keine Rolle spielen.
Für Betroffene kann das dramatische Folgen haben. Ihnen wird per Gesetz die Möglichkeit genommen, durch geringfügige Einnahmen finanzielle Rücklagen zu bilden, um beispielsweise eine Schuhreparatur zu bezahlen, ohne gleich auf eine Essensration verzichten zu müssen. Durch das Verbot verschlechtert sich nicht nur ihre ohnehin niedrige Lebensqualität. Es steigt auch das Risiko, in die Obdachlosigkeit abzurutschen.
Die dauerhafte Armut bedeutet chronischen Stress, dem nicht alle standhalten.
Um den inneren Druck zu mildern, zweckentfremden Betroffene womöglich staatliche Zahlungen: Anstatt die Miete zu bezahlen, begleichen sie dringende Verbindlichkeiten wie Stromnachzahlungen, Kosten für Zahnersatz, eine neue Kaffeemaschine oder Ersatz für ein gestohlenes Fahrrad. Ihre Bewältigungsstrategie lautet dann: „Mit der Mietnachzahlung wird es schon irgendwie gehen.”
Das führt jedoch fast ausnahmslos zu Mietrückständen, die nicht selten den Wohnungsverlust und damit Obdachlosigkeit nach sich ziehen.
Nicht um Vermögen anzuhäufen, sondern um ihre nackte Existenz zu retten, melden viele Betroffene ihre Einnahmen vermutlich nicht dem Sozialamt – obwohl sie dazu verpflichtet sind. Damit begeben sie sich in die Gefahr, erwischt zu werden und fortan als unglaubwürdig zu gelten.
Nicht immer treffen Betroffene im Sozialamt auf verständnisvolle und empathische Mitarbeitende, die geringfügige Einnahmen nicht anrechnen, zum Beispiel aus dem Sammeln von Pfandflaschen.
Ein Gesetz, das Menschen zwingt, es nicht zu befolgen, ist kein gutes Gesetz. Es muss dahingehend geändert werden, dass geringe Zuverdienste – zum Beispiel 100 Euro im Monat – bei den Grundsicherungsberechtigten verbleiben.
Das würde nicht nur dabei helfen, explodierende Lebenshaltungskosten durch Krisen wie Kriege oder Naturkatastrophen abzufedern. Es würde auch unseren älteren Mitbürgern Raum für kleine, lebenserhellende Fluchten aus dem Alltag bieten – zum Beispiel ein Erdbeereis.
Helfen Sie mit, die Lebenssituation der Betroffenen zu ändern. Unterstützen Sie den Antrag zur Gesetzesänderung. Es dauert keine drei Minuten ↓
2. Antrag an die Hamburgische Bürgerschaft
Wir haben beim Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft einen Antrag auf Änderung von → § 82 SGB XII eingereicht.
Das Ziel: Empfänger:innen der Grundsicherung im Alter sollen geringfügige Zusatzeinkommen (wie Pfandflaschensammeln) behalten dürfen – so wie es Bürgergeld-Empfänger:innen bereits erlaubt ist.
Warum Ihre Unterstützung so wichtig ist
Der Eingabenausschuss reagiert besonders stark, wenn mehrere inhaltlich gleichgerichtete Eingaben eingehen. Das gilt parlamentarisch als „gehäuftes Bürgeranliegen“.
Hier die inoffizielle Wirkung bei Eingaben an die Bürgerschaft:
♦ 1-10 Eingaben → Verwaltungsprüfung (Standardfall) = wenig Aussicht auf Erfolg
♦ 10-30 Eingaben → Politisch wahrnehmbar = Aufmerksamkeit: mittel
♦ 30-80 Eingaben → Aktives politisches Thema = Aufmerksamkeit steigt, wird nicht mehr „still erledigt“.
♦ ab 80 Eingaben → Parlamentarisch relevant = Aufmerksamkeit: Sehr hoch.
So unterstützen Sie den Antrag:
3 Schritte, und Sie können viel Gutes bewirken.
→Schritt 1: Online-Formular öffnen →
→Schritt 2: X 1: Geschäftszeichen 207/26 eintragen
→Schritt 3: X 2: Diesen Text einfügen:
Ich unterstütze die Eingabe mit dem Geschäftszeichen 207/26 zur Änderung des § 82 SGB XII und bitte um Prüfung einer Bundesratsinitiative.
Fertig.
Unterstützen können diesen Antrag alle Büger:innen aus der gesamten BRD.
Vielen Dank.