Sozialamt Altona: Fragen werden nicht beantwortet

von Jutta König. 09.12.2025

Wenn Herr Bohmann, Fachamtsleitung Sozialamt Altona,
seine Sachbearbeiterinnen quasi von einer Antwortpflicht entbindet, indem er dem Rentner in einem Brief mitteilt:  „Von einer Beantwortung Ihrer allgemeinen Fragen müssen wir daher (….) absehen.”, dann erklärt das vieles. 
Er verhält sich wie ein Schulleiter, der feierlich verkündet, dass Lehrkräfte weiterhin anwesend seien, Fragen der Schüler jedoch aus pädagogischen Gründen nicht mehr beantworten werden. 

Fachamtsleitung Sozialamt in Hamburg-Altona

Wo gibt`s denn sowas?    Im Sozialamt Altona!

Eigentlich sind die gesetzlichen Vorgaben über die Pflichten zur Beantwortung von Bürgerfragen eindeutig. Die Behördenmitarbeiterinnen Pockrand, Seifert und Scherwath halten sich jedoch desöfteren nicht daran.
Sie lösen bei dem Rentner Hans S. das Gefühl aus, hochnäsig, altersdiskriminierend und feindselig behandelt zu werden, obwohl er sich nichts hat zuschulden kommen lassen hat – im Gegensatz zu den Behördenmitarbeiterinnen, sofern die Vorgaben aus dem Sozialgesetzbuch auch für sie gelten: 

1. Pflicht zur ordnungsgemäßen Verfahrensdurchführung
Die Behörde muss eingehende Post zur Kenntnis nehmen, bearbeiten und darauf reagieren. Das Nichtreagieren auf Schreiben verletzt diese Pflicht. Ein vollständiges Ignorieren von Bürgeranfragen stellt eine schwere Verletzung der beamtenrechtlichen bzw. dienstrechtlichen Pflichten der zuständigen Sachbearbeiter:innen dar.

2. Pflicht zur Aufklärung und Beratung
Beratung und Auskunft: Die Träger der Sozialleistungen haben die Pflicht, die Leistungsberechtigten umfassend zu beraten und über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Dazu gehört auch, auf Nachfragen zu antworten und Hilfestellung bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten zu geben.

Kann man hier irgendetwas missverstehen? Warum wird dann nicht nach diesen Gesetzen verfahren? 

Fragen, die bis zum heutigen Datum nicht oder nicht vollständig beantwortet wurden

23.07. Hinweis, dass Versorgerunterlagen erst dann dem Amt zur Verfügung gestellt werden, wenn bestätigt wurde, dass die Kürzungen nicht der Rentner zu verantworten hat.

31.07. Rentner fragt, welche Person die – nach seiner Meinung zu Unrecht erfolgten – Kürzungen veranlasst hat. 

06.08. Ein von der ÖRA formuliertes Schreiben an die Fachamtsleitung wurde nicht beantwortet. Hierin wurde ein Überprüfungsantag gestellt und darauf hingewiesen, dass die Vorgehensweise der Kürzungen rechtswiedrig war.  

18.08. Erneute Aufforderung, den Namen zu nennen. 

29.08. Erneute Bitte, den Namen der Person zu nennen, die die Kürzungen der Grundsicherungsbeträge veranlasst hat. 

01.09. Der Rentner moniert, dass eingereichte Unterlagen nicht verlustig gegangen sein können und bittet um Aufklärung. 

08.09. Der Rentner fragt, warum Beträge in der Neuberechnung seines Leistungsbescheides fehlen. 

19.09. Der Rentner fragt, warum die Behörde ihrer Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist, bevor sie die Kürzungen seiner Bezüge  zur Grundsicherung veranlasst hat. 

01.10. Die Fachamtsleitung schreibt einen Brief, der einige Fragen beantworten soll, darunter war auch die E-Mail vom 29.08.2025 aufgeführt. Aber mehr als das Datum war dort nicht zu lesen. Erneut wurde diese E-Mail nicht beantwortet. 
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wurde geschrieben, siehe → hier

04.11. Der Rentner fragt an, warum das Schreiben vom 06.08., das von der ÖRA verfasst wurde, nicht beantwortet wurde. 

07.11. Der Rentner erhält eine außerplanmäßige Überweisung in Höhe von 195 €. Er möchte wissen, was es mit dieser “Sonderzahlung” auf sich hat und wie sich der Betrag zusammensetzt. 

17.11. Der Rentner möchte wissen, weshalb ihm seinerzeit durch einen Bekleidungsverkauf die Einnahmen auf die Grundsicherung nicht angerechnet wurden, aber die Einnahmen aus der Pfandflaschensammlung sehr wohl.