← Zurück zur Startseite Erfahrungen mit dem Sozialamt Altona
Es bloggen – Christian Stoll – Jan Petermann – Jutta König – Gerd Müller – Hans S
Für die Leiterin des Sozialamts Altona könnte es ungemütlich werden – sollte ihr bei der Pfandflaschen-Verrechnung willkürliches Handeln nachgewiesen werden.
von Jan Petermann, 18.08.2026 – update
Antrag auf Überprüfung
Hamburg – Der Fall des Rentners Hans S., dem das Sozialamt Altona mühsam gesammelte Pfanderlöse von der Grundsicherung abzieht, geht in die nächste Runde. Nachdem die Behörde ihm kürzlich einen monatlichen Freibetrag von 50 Euro zugestand, hat der 75-Jährige nun einen Antrag auf Überprüfung gemäß § 44 SGB X beim Sozialamt gestellt. Ziel ist es, die Rechtmäßigkeit der früheren Bescheide prüfen zu lassen und die einbehaltenen Beträge zurückzufordern.Der Hintergrund: Eine Notlage, die das Amt selbst verursachte
Die Vorgeschichte des Falls ist bezeichnend für das Versagen der Leiterin des Sozialamts Altona. Das Sozialamt kürzte ab Februar 2025 seine Bezüge um rund 100 Euro monatlich, dal die Jahresabrechnungen für Gas und Wasser für 2025 noch nicht vorlagen. Eine vorherige Information oder Aufforderung zur Beschaffung und Nachreichung der Unterlagen blieb aus.
Die Kürzungen brachten den Rentner in eine existenzielle Notlage. Hans S. begann, nachts Dosen und Flaschen zu sammeln.
Ehrlichkeit wird bestraft
Als er im September 2025 seinen ersten Pfanderlös in Höhe von 58,25 Euro pflichtgemäß beim Sozialamt meldete, reagierte die Behörde mit einer Kürzung der Grundsicherung um exakt diesen Betrag. Auch hier gab es keine Begründung. Diese kam erst später, auf Nachfrage: § 82 SGB XII solle zwingend vorschreiben, dass alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert anzurechnen seien .
Für den Rentner bedeutete das: Nullsummenspiel bei großer Mühe. Die Arbeit von rund 15 Stunden im Monat brachte ihm keinen Cent mehr – das Amt strich ihm den Betrag einfach von der Grundsicherung. Auch in den Folgemonaten wurden ihm weitere kleinere Beträge abgezogen (11,75 Euro, 27,25 Euro, 15 Euro).
Die halbe Kehrtwende des Amtes
Der öffentliche Druck wuchs. Die Politiker der Bezirksversammlung Altona bezeichneten die Praxis „sozial schlicht grob unbillig“. Selbst das Bundessozialministerium positionierte sich: Zwar seien Pfanderlöse grundsätzlich anzurechnen, doch komme es auf die Höhe an – Kleinstbeträge, die den Lebensunterhalt nicht wesentlich beeinflussen, könnten anrechnungsfrei bleiben.
Das alles half nichts. Die Leiterin des Sozialamts Altona blieb unnachgiebig.
Im Mai 2026 lenkte das Amt letztlich ein: Hans S. darf künftig bis zu 50 Euro monatlich aus Pfandsammeln behalten, bei Vorlage der Pfandbons.
Allerdings:
- Die 50-Euro-Grenze gilt nur für Hans S. – nicht für andere Betroffene .
- Die bereits abgezogenen Beträge erhält er nicht zurück. Das Amt erklärt, die ursprüngliche Entscheidung sei „grundsätzlich korrekt“ gewesen.
Der Überprüfungsantrag: Kampf um Gerechtigkeit
Hans S. gibt sich damit nicht zufrieden. Er hat nun beim Sozialamt Altona Antrag auf Überprüfung gemäß § 44 SGB X gestellt. Das Gesetz ermöglicht die Rücknahme rechtswidriger, bestandskräftiger Bescheide – und genau darauf zielt sein Antrag ab. Die Argumentation des Rentners:
- Die vollständige Anrechnung war ein Ermessensfehler. Die Behörde hätte von Anfang an prüfen müssen, ob die geringen Pfanderlöse nach § 84 SGB XII (besondere Härte) ganz oder teilweise anrechnungsfrei bleiben müssen .
- Die Behörde selbst hat die Notlage verursacht. Durch die völlig überzogene und unangekündigte Kürzung der Gas- und Wasserpauschale wurde Hans S. erst zum Pfandsammeln gezwungen. Diese Not hätte das Amt bei der Anrechnung berücksichtigen müssen.
- Die spätere Einzelfallentscheidung (50 Euro-Freibetrag) beweist, dass die alte Praxis rechtswidrig war. „Wenn ich jetzt 50 Euro behalten darf, warum durfte ich das nicht im letzten Sommer?“ , fragt Hans S. zu Recht.
Mehr als nur ein Einzelfall
Nach Informationen der Medien ist Hans S. der einzige Hamburger, der seine Pfandeinnahmen pflichtgemäß beim Sozialamt meldet und somit die Diskussion in die Öffentlichkeit trägt – zum Wohle aller Leistungsempfänger von Grundsicherung im Alter. Diese verschweigen ihre kleinen Einkünfte aus Angst vor Kürzungen. Eine Praxis, die Ehrlichkeit nicht belohnt und dazu anhält, gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen.
„Natürlich hätte ich das Geld gern wieder. Aber es geht nicht nur um mich. Ich kenne keinen Leistungsbezieher, der nichts dazuverdienen muss“ , sagte Hans S. dem Hamburger Abendblatt.
Der Ausgang seines Überprüfungsantrags könnte Signalwirkung für alle Empfänger von Grundsicherung haben, die auf kleine Nebeneinkünfte angewiesen sind.
Auch die Entscheidung der Hamburgischen Bürgerschaft, die sich ebenfalls mit dem Fall beschäftigt, wird hierbei eine Rolle spielen.
Und wenn das alles nicht fruchtet, bleibt noch das Sozialgericht. Das muss dann klären, ob die Anrechnung von Pfanderlösen in der Grundsicherung im Alter rechtmäßig war oder ob hier tatsächlich Ämterwillkür vorliegt.