Schlimme Erfahrungen macht ein Rentner mit dem Sozialamt Hamburg-Altona
Der Rentner Hans S. geht auf die achtzig zu. Neben seiner Altersrente erhält er Leistungen der „Grundsicherung im Alter“. Seine zuständige Sachbearbeiterin ist Frau Schwien. Auch sie wird vom Staat bezahlt und ist im Fachamt Grundsicherung und Soziales des Bezirksamts Altona tätig. Dort trifft sie – gemeinsam mit ihren Mitarbeiterinnen – Entscheidungen, die einer rechtlichen Überprüfung bedürfen. Auf dieser Webseite dokumentieren Jutta, Peter und Christian die Vorgänge.
Was bislang passiert ist und warum sich der Rentner wie ein Mensch 3. Klasse fühlt.
Frau Schwien, Sachbearbeiterin
22.06. Hans S. stellt fest, seine Bezüge wurden gekürzt, hält es für ein Versehen.
22.06. Er schreibt eine Mail und bittet um Korrektur.
Frau Schwien antwortet nicht.
01.07. Er schreibt eine Erinnerung.
01.07. Die Behörde teilt mit, es fehlen Unterlagen der Versorger.
01.07. Er wurde nie zur Abgabe von Unterlagen aufgefordert ..
… ihn daher kein Verschulden trifft und bittet um Überweisung.
Behörde antwortet nicht.
Kürzungen bleiben bestehen
15.07. Schwien schickt keinen Leistungsbescheid, wie sonst üblich.
29.07. Er schreibt eine Dienstaufsichts-beschwerde → →
30.07. Posteingang. (Datum 24.07.) Frau Schwien fordert die Unterlagen bis 14.08. Ihr Brief trägt das Datum vom 24.07. → →
13.08. Schwien schickt Leistungsbescheid für August. Kürzungen bleiben bestehen.
14.08. Schwien fragt an, ob Einnahmen getätigt wurden.
18.08. Der Rentner erhebt Einspruch gegen den Leistungsbescheid per Mail …
… und bittet um Zusendung des Leistungsbescheids vom Dezember 2024.
18.08. Rentner moniert Verwirrspiel durch mehrere Namen in einem Brief, die keine Verantwortlichkeit zeigen → →
Frau Pockrand, Fachamstleiterin, Fachamt Grundsicherung und Soziales
24.07. Frau Pockrand schlägt zur Klärung ein Gespräch im August vor >>>
25.07. Der Rentner lehnt ab. „Klärung“ ist nicht nötig, da Sachverhalt eindeutig ist. g → →
31.07. Der Rentner möchte wissen, wer für die Kürzungen verantwortlich ist → →
7.08. Posteingang. (Datum 1.08.) Frau Pockrand beantwortet die Frage nicht. → →
09.08. Dienstaufsichts-beschwerde gegen Frau Pockrand. → →
14.08. Frau Pockrand schlägt erneut ein Gespräch vor >>>
21.08. Rentner lehnt erneut ab. Behörde will kein Verschulden erkennen. → →
Frau Scherwath, Dezernatsleitung
14.08.? Frau Scherwath nimmt Stellung zu den Dienstaufsichtsbeschwerden ggen Frau Pockrand und Frau Schwien und stellt kein Fehlverhalten fest. . Frau Pockrand schlägt zur Klärung ein Gespräch im August vor …
18.08.? Der Rentner antwortet und fragt, welche Rechtsmittel er zur Verfügung hat und fordert den Namen der Person, die für die Kürzungen verantwortlich zeichnet. → →
28.08. Der Rentner mahnt die Beantwortung seiner Fragen aus der E-Mail vom 18.08. an und stellt Antrag auf Akteneinsicht und zügiger Beantwortung → →
Bezirksamt Altona & (Fachamt Grundsicherung und Soziales)
01.07. Behörde teilt dem Rentner das Fehlen von Unterlagen mit, weshalb Kürzungen vorgenommen wurden. Der Rentner stellt klar, nicht zur Abgabe von Unterlagen aufgeforert worden zu sein. Daher sind die kürzungen seit März zu Unrecht erolgt, bittet um eine Entschuldigung für das Versehen, die Überweisung und den Amen des Verfasser der Mail, die nicht unterzeichnet war. Die Behörde antwortete nicht.
15.07. Der Rentner richtet eine Beschwerde gegen das Fachamt.
Das Bezirksamt Altona antwortete nicht.
Der Rentner sieht darin ein abwertendes Verhalten und schreibt die Behörde erneut an, siehe 28.08.
24.07. Der Rentner bittet um Namensnennung der Person, die seine Kürzungen veranlasst hat.
Die Behörde antwortet darauf nicht.
Eine Frau Pockrand geht auf die Frage nicht ein und schlägt stattdessen ein Gespräch „zur Klärung“ vor.
30.07. Der Rentner will Auskunft darüber, weshalb Mails der Behörde nicht unterschrieben sind. Die Behörde antwortet nicht.
18.08. Der Rentner erinnert an die Mail vom 1.07. und fordert erneute die Namensnennung der Person, die die Mail verfasst hat. Die Behörde antwortet nicht.
28.08.Der Rentner empfindet das Nichtbeantworten seiner Beschwerde als unhöflich und abwertend und stellt den Antrag auf Akteneinsicht → →
Sozialgericht
12.08. Der Rentner reicht Klage beim Sozialgericht ein.
18.08.Das Sozialgericht schickt die Stellungnahme der Behörde. Die Veröffentlichung erfolgt in Kürze.

Kaum zu glauben:
Es ist August und die Frage, wer die Kürzungen zu verantworten hat, wurde bislang von den Mitarbeiterinnen Scherwath, Pockrand und Schwien nicht beantwortet.
Das alles muss ein Rentner erdulden, weil seiner Meinung nach die Mitarbeiterinnen im sozialamt Hamburg-Altona einen kleinen Fehler nicht eingestehen wollen.
Beamtenwillkür im Sozialamt Altona?
Der fast 80-jährige Herr Hans S. erhält Grundsicherung vom Sozialamt Hamburg-Altona. Ohne Vorwarnung wurden ihm ab März 2025 die Zahlungen für Wasser und Heizung gestrichen – trotz korrekter Unterlagen. Eine anonyme Antwort aus dem Amt macht ihn fälschlich verantwortlich, seine Gegendarstellung bleibt unbeantwortet. Auch die übergeordnete Behörde reagiert nicht. Der Fall wirft Fragen nach Beamtenwillkür, Intransparenz und möglichem Machtmissbrauch auf – mit existenziellen Folgen für den Rentner.
Lesen Sie alles darüber →
Ein schlechter Umgang mit einem Rentner.
Ein Rentner, der auf Grundsicherung angewiesen ist, sieht sich seit März 2025 mit ausbleibenden Zahlungen für Wasser und Heizung durch das Sozialamt Hamburg-Altona konfrontiert. Mehrfache E-Mail-Korrspondenz blieb ohne Antwort. Auch eine Beschwerde bei der übergeordneten Sozialbehörde führte bislang zu keiner Lösung. Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Amtsführung und zum Umgang mit hilfebedürftigen Menschen auf.
Lesen Sie mehr →
Intransparent.
Das Sozialamt Hamburg-Altona verschickt E-Mails ohne Absendernamen oder Telefonnummer – auch an Herrn Hans S. Diese anonyme Behördenkommunikation erschwert rechtliche Schritte, wirkt intransparent und öffnet potenziell Phishing-Angriffen Tür und Tor. Der Text kritisiert die Praxis als systemisches Problem, das persönliche Verantwortung verschleiert, und fordert klare, rechtssichere Kommunikation von der Verwaltung.
Hier geht es zum Bericht →
Schuldumkehr
Behördenmitarbeiter ist es verboten, Schuldumkehr gegenüber einem Bürger zu betreiben. Die Antwort liegt im Kern des Rechtsstaatsprinzips und im Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürger.
1. Rechtsstaatliche Verpflichtung
Behörden handeln nicht privat, sondern als Organ des Staates.
Das bedeutet: Sie sind an Gesetze, Grundrechte und Verwaltungsvorschriften gebunden.
Täuschung, Verdrehung von Tatsachen oder Schuldumkehr würden dieses Prinzip verletzen und könnten als Amtsmissbrauch oder Dienstpflichtverletzung gewertet werden.
2. Schutz des Bürgers
Bürger stehen Behörden strukturell unterlegen gegenüber: weniger Wissen, weniger Machtmittel, Abhängigkeit von Entscheidungen.
Deshalb hat die Behörde eine besondere Verantwortung für Fairness, Transparenz und Wahrheit.
Schuldumkehr würde den Bürger doppelt schwächen: er müsste sich gegen eine falsche Behauptung wehren und gleichzeitig seine eigenen Rechte verteidigen.
3. Vertrauensverhältnis
Der Staat kann nur funktionieren, wenn Bürger Vertrauen in die Neutralität und Redlichkeit der Verwaltung haben.
Sobald Beamte oder Angestellte bewusst Schuld auf Bürger abwälzen, unterminiert das dieses Vertrauen → die Legitimation des Staates gerät ins Wanken.
4. Juristische Dimension
- Schuldumkehr = unwahre Tatsachenbehauptung → kann rechtlich als
Lüge (moralische Dimension),
Dienstpflichtverletzung,
oder sogar als Urkundenfälschung / falsche Verdächtigung (§164 StGB) eingestuft werden, wenn sie dokumentiert oder vorgetragen wird.
Fazit:
Behördenmitarbeitern ist es verboten, Schuldumkehr zu betreiben, weil sie wahrheitsgemäß, sachlich und unparteiisch handeln müssen. Alles andere wäre ein Machtmissbrauch und würde Bürgerrechte gefährden.
Aktueller Eintrag:
08. August 2025
Tag 163 an dem der Rentner weniger Geld erhält.
– Christian –
Am heutigen Tage wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Pockrand eingereicht, Leiterin Fachamt Grundsicherung und Soziales, Bezirksamt Altona.
… und dann bleibt da noch die Frage
Hat der Rentner Repressalien zu befürchten?

Ja, die Repressalien haben begonnen. In Kürze berichten wir darüber.
