
Wie Bezirksamt und Sozialamt Hamburg-Altona mit einem Leistungsempfänger umgehen.
Dem Rentner Hans S. wurden die ihm zustehenden Beträge für Gas und Wasser im Rahmen der „Grundsicherung im Alter“ gekürzt, ohne dass er zuvor über die fehlenden Unterlagen informiert wurde, die der Grund für die Kürzungen waren. Er sieht darin einen schwerwiegenden Verfahrensfehler, durch den seine Rechte verletzt wurden. Die zuständigen Mitarbeiter:innen – Frau Schwien (Sachbearbeiterin), Frau Pockrand (Fachamtsleitung), Frau Scherwath (Dezernentin) und Herr Toschke (Rechtsamt) – weisen den Vorwurf jedoch zurück. Dabei scheint die Rechtslage eindeutig:
Der Vorgang

Vor Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes muss die Behörde die Betroffenen anhören und auf fehlende Unterlagen hinweisen. Anstatt den Fehler zu korrigieren, versucht man nach Ansicht des Rentners, die Schuld umzukehren und ihm ein Versagen unterzujubeln, um den eigenen Fehler zu vertuschen. Es kommen fragwürdige Methoden zum Einsatz, die hier aufgeführt sind.
Dem Rentner bleibt daher nichts anderes übrig, als Klage beim Sozialgericht einzureichen und die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns überprüfen zu lassen.
Ein Beispiel:
Der Rentner möchte den Namen der Person erfahren, die die Kürzungen seiner Grundsicherung angeordnet hat.
Frau Schwien, Sachbearbeiterin, beantwortet die Frage nicht.
Frau Pockrand, Fachamtsleitung, weicht aus. Sie schreibt: „Der Name der Sachbearbeiterin, Frau Schwien, ist Ihnen bekannt.“ – Doch danach hatte der Rentner gar nicht gefragt. Sie beantwortet die Frage nicht.
Frau Scherwath, Dezernentin, erklärt, Frau Schwien habe die Kürzungen nicht veranlasst. Sie beantwortet die Frage nicht.
Auch die Erinnerungsmails beantworteten die Mitarbeiterinnen nicht.
Hier – und auch in anderen Fällen – scheinen tatsächlich Eitelkeiten verletzt worden zu sein. Lassen wir einmal geringe Moral, fehlende Empathie und Respektlosigkeit der Mitarbeiterinnen beiseite – Eigenschaften, die sich möglicherweise durch ein empfundenes Machtgefälle zwischen Behörde und Leistungsempfänger erklären. Aber eine Antwort ist Pflicht, weil sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Bis Mitte September 2025 hat sich keine der drei Frauen daran gehalten. → Mehr davon
Nach Meinung des Rentners wäre es erst gar nicht zu dieser Auseinandersetzung gekommen, wenn die Behörde das Gesetz zur Mitteilungspflicht befolgt hätte. Warum dieses Gesetz nicht angewendet wurde, hat Hans S. in einer E-Mail angefragt. Mal sehen, ob er eine Antwort erhält. Wir werden darüber berichten.
Warum hat der Rentner die geforderten Unterlagen nicht sofort der Behörde zur Verfügung gestellt, dann wäre die Sache erledigt gewesen?
Nach Ansicht des Rentners hat sich die Sachbearbeiterin Schwien nicht an ein Gesetz gehalten, das der Behörde eine Mitwirkungspflicht auferlegt: Sie hätte den Rentner zunächst über die fehlenden Unterlagen informieren müssen, bevor sie die Leistungen kürzt.
Frau Schwien hat dieses Versäumnis jedoch nicht eingeräumt, sondern nach Ansicht des Rentners versucht, es zu vertuschen – offenbar in der Hoffnung, der mittellose Rentner würde zügig die Unterlagen herbeischaffen, um schnell an sein Geld zu gelangen – wie es die meisten Betroffenen wohl getan hätten. Dann hätte sich ihr Verfahrensfehler allerdings in Luft aufgelöst und alles wäre beim Alten geblieben.
Das wollte Hans S. unbedingt vermeiden. Er händigte die ihm seit Anfang Juli 2025 vorliegenden Versorgerunterlagen erst im August aus – nachdem er Klage beim Sozialgericht eingereicht hatte. Er will gerichtlich die Klärung der Rechtslage erwirken, um eine Wiederholung solcher Vorgänge auszuschließen.Ereignisse auszuschließen. Außerdem will er seine Rehabilitierung erreichen, da er von Anfang an zu Unrecht belastet wurde. Die Beanstandungen der Behörde beruhen seiner Auffassung nach nicht auf einem Verschulden seinerseits, sondern auf einem Verfahrensfehler der Sachbearbeiterin Schwien.
Frau Scherwath, Dezernentin im Bezirksamt Altona, prüft die Dienstaufsichtsbeschwerden …
… und kommt zu dem Ergebnis, dass sie keinerlei Fehlverhalten ihrer Mitarbeiterinnen Schwien und Pockrand erkennen kann und schmettert die Dienstaufsichtsbeschwerde ab. Das Schreiben und die Antwort vom des Rentners vom 18.08.2025 sehen Sie hier → Hierin bittet er u.a. um Mitteilung einer Rechtsmittelbelehrung, damit er gegen ihren Bescheid Einspruch einlegen kann. Frau Scherwath antwortet nicht. Auch nicht auf ein Erinnerungsschreiben vom 28.08.2025. Heute ist der 15.09.2025 !!!→
Sozialamt Altona: Wie die Mitarbeiterinnen Schwien und Pockrand mit einem Rentner umgehen.
Seiner Darstellung zufolge begegnen ihm die beiden Mitarbeiterinnen mit zunehmender Feindseligkeit, seit er sich gegen einen Behördenbescheid zur Wehr gesetzt hat. Der Grund: Eine ungerechtfertigte Kürzung seiner Bezüge und den Versuch der Schuldumkehr.→

Kaum zu glauben.
Die Frage, wer die Kürzungen zu verantworten hat, wurde bislang von den Mitarbeiterinnen Scherwath, Pockrand und Schwien nicht beantwortet.
Hamburg, 15.09.2025
