Sozialamt Altona: So beantwortet Frau Seifert E-Mails
von Gerd Müller, 08.12.2025
Frau Seifert aus dem Sozialamt Altona (Fachamt Grundsicherung und Soziales) schickt sich an, Fragen zu beantworten. Nicht alle, die seit geraumer Zeit auf Beantwortung warten.
Nur vier.
Und on diesen vier sind drei nicht existent; sie können vom Rentner keinem Schreiben an das Fachamt zugeordnet werden.
Die eine verbleibende E-Mail beantwortet Frau Seifert lediglich unzureichend.
Rund 90 Prozent des Inhalts bleiben auch hier – unbeantwortet.
In der behördlichen Statistik gelten diese unvollständig bearbeiteten E-Mails vermutlich dennoch als „zu einhundert Prozent beantwortet“ und werden auch als solche in den Akten geführt.
Der Rentner hat zudem den Verdacht, dass unzutreffende Angaben bereits in den Betreffzeilen der behördlichen Korrespondenz nicht zufällig, sondern systembedingt erfolgen. So führt Frau Pockrand in einem Antwortschreiben eine E-Mail an, auf deren Inhalt sie in keiner Weise eingeht. Ferner bezieht sich die Dezernatsleiterin, Frau Scherwath, in ihrer Stellungnahme auf eine Beschwerde, die der Rentner aufgrund eines unzutreffend angegebenen Datums nicht zuordnen kann.
Es stellt sich daher die Frage, ob durch fehlerhafte Angaben und unklarer Kommunikation bewusst bei den Leistungsempfängern ein derart zeit- und nervenaufreibender Überprüfungsprozess auferlegt wird, dass sie von weiteren Anfragen Abstand nehmen.
Das ist doch ein Unding und nicht glaubwürdig, dass geübtes Verwaltungspersonal nicht in der Lage ist, präzise Angaben zu den Vorgängen zu machen.
Die Betreffzeile des “Antwortschreibens”
von Frau Seifert vom 26.11.2025 weist folgende in rot gekennzeichnete Fehler auf: 13.11., 14.11.,18.11., 20.22. Diese E-Mails sind aufgrund des falschen Datums nicht zuzuordnen. Lediglich die E-Mail vom 14.11. ist eindeutig korrekt. Aber auch diese wird nicht im Ganzen beantwortet, sondern – in sich zerrupft – nur in einem Punkt beantwortet, siehe Tabelle.
Schreiben vom 14.11.2025 (Anlage unten) | Stellungnahme zu dem Schreiben (Anlage unten) |
Dann müsste ich nicht auf fast jedes Schreiben reagieren, nur weil Sie und Ihre Kolleginnen Ihrer Aufklärungs- und Beratungspflicht nicht oder nur unzureichend nachkommen. Oder weil E-Mails nicht beantwortet werden, was gesetzlich vorgeschrieben ist. | Wurde nicht beantwortet. |
Etwa die, in der ich fragte, warum die gemeldeten Einnahmen aus dem Bekleidungsverkauf nicht, die aus der Pfandflaschenrückgabe hingegen sehr wohl angerechnet wurden. | Wurde nicht beantwortet. |
Außerdem werde ich nach außen hin in arglistiger Manier als unkooperativ dargestellt, weil ich Gesprächsangebote ablehne. Der Grund hierfür ist dem Amt bekannt. | Wurde nicht beantwortet. |
Oder dass Sie und Ihre Kolleginnen mich völlig überflüssig ständig auf meine Mitwirkungspflicht hinweisen wohlwissend, dass ich ihr immer zu hundert Prozent nachgekommen bin, | Bezieht Stellung, allerdings erst auf Seite 2, vorletzter Absatz, was aufzeigt, dass keine chronologische Aufzählung stattfindet. |
während Sie und Ihre Kolleginnen ihrer eigenen Mitwirkungspflicht nicht nachkommen. | Wurde nicht beantwortet. |
Oder dass Sie und Ihre Kolleginnen mich völlig überflüssig ständig auf meine Mitwirkungspflicht hinweisen wohlwissend, dass ich ihr immer zu hundert Prozent nachgekommen bin, während Sie und Ihre Kolleginnen ihrer eigenen Mitwirkungspflicht nicht nachkommen. Dadurch wurden letztlich geldliche Kürzungen vorgenommen, die nach meinem Rechtsempfinden zu Unrecht erfolgt sind – womit wir uns im Bereich einer strafrechtlich relevanten Schuldumkehr bewegen. | Wurde nicht beantwortet. |
Auch der Hinweis, ausstehende Beträge seien in den Leistungsbescheiden „erläutert“, ist nicht nur unzutreffend, er ist falsch und irreführend. Es wurde nicht erläutert, warum im Monat Mai anstelle von 83 € Heizkosten lediglich 63,56 € gezahlt wurden und 0,00 € für Wasser anstelle von 23 €. Auch wurde nicht erklärt, warum im Juni 49,45 € für Wasser überwiesen wurden, woraus sich erneut eine Differenz in Höhe von 20 € ergibt. | Wurde nicht beantwortet. |
Sie behaupten, in Ihrem Schreiben vom 20.20.2025 befände sich kein Verwaltungsakt. Das mag Ihre persönliche Meinung sein; begründet haben Sie das nicht. Dann hätten Sie womöglich festgestellt, dass lediglich Absatz 2 eine Sachinformation darstellt, während alle anderen Absätze einen Verwaltungsakt enthalten – und somit eine Rechtsbehelfsbelehrung verpflichtend wäre. | Wurde nicht beantwortet. |
Aus vorgenannten Gründen ist es mir leider nicht möglich, Ihrem Anliegen auf weniger Korrespondenz zu entsprechen. Es sei denn, Sie und Ihre Mitarbeiterinnen würden meine E-Mails beantworten und sich auch sonst so verhalten, dass Eingaben an vorgesetzte Dienststellen und Klagen beim Sozialgericht überflüssig sind. | Wurde nicht beantwortet. |
Das Schreiben war nicht unterschrieben. |