← Zurück zur Startseite   Erfahrungen mit dem Sozialamt Altona

Jahrgang 2026
Es bloggen - Christian Stoll - Jan Petermann - Jutta König - Gerd Müller - Hans S.
Online-Ausgabe


Einkommen Pfandflaschensammeln: Die 50 Euro Regelung - Eine Nebelkerze

von  Christian Stoll,  10.06.2026  – update

Seit August 2025 kürzt das Sozialamt jeden Monat die Beträge seiner Grundsicherung um genau den Betrag, den er durch das Sammeln von Pfandflaschen erwirtschaftet und dem Amt pflichtgemäß mitgeteilt hat.
Nachdem die Presse wie taz, Hinz&Kunzt, Hamburger Abendblatt , BILD über diesen Fall berichtet hatte, zeigten sich Öffentlichkeit und lokale Politik empört.
Vermutlich war das der Grund für die Leiterin des Sozialamts Altona, die Strategie zu ändern, um aus der negativen Berichterstattung herauszukommen.  

sozialamt Altona Pockrand

Sie legte eine fulminante Kehrtwende hin.
Plötzlich zitierte sie nicht mehr § 82 SGB XII, der ihrer Meinung nach ‘zwingend vorschreibt’, dass alle Einnahmen abzuziehen sind.
Sie beruft sich nun auf § 84 SGB XII, der Ausnahmen beschreibt.
§ 84 SGB XII wurde nicht neu in die Gesetzgebung aufgenommen. Er ist keineswegs neu. Und er dürfte der Oberregierungsrätin bekannt sein – schon allein deshalb, weil der Rentner bereits vor Monaten auf diesen Paragrafen hingewiesen hat.
Dass sie ihn damals nicht zur Beurteilung herangezogen hat, sondern erst jetzt, nachdem Presse und Öffentlichkeit den Fall aufgegriffen haben, wertet der Rentner als weiteres Indiz für ein aus seiner Sicht willkürliches Verwaltungshandeln, das auch jetzt alles daran setzt, dem Rentner seine Einnahmen nicht zu belassen. 

Die neue 50 Euro Regelung: Monatlicher Freibetrag darf der Rentner behalten, bei Vorlage der Pfandbons

Auf Grundlage von § 84 SGB XII gewährt die Leiterin im Sozialamt Altona (Fachamt Grundsicherung und Soziales) dem Rentner einen monatlichen Freibetrag in Höhe von 50 Euro.
Das klingt großzügig. Der Fall ist für die Öffentlichkeit und Presse erledigt. Vorerst.
Bei aller Euphorie gingen zwei Faktoren unter. Erstens: Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Zweitens: der Nebensatz: “… bei Vorlage der Pfandbons”.
Hier verliert die neue Regelung ihren Glanz. Sie offenbart nach Meinung des Rentners einen zutiefst entwürdigenden Umgang mit ihm als Hilfebedürftigen.

Die Würde des Menschen ist unantastbar – auch beim Pfandsammeln 

Die Einzelfallentscheidung

Wenn das Sozialamt Altona seine bisherige Praxis nicht grundsätzlich ändert, sondern nur für diese eine Person, den Rentner Hans S., einen Freibetrag von 50 Euro einführt, stellt sich die Frage:
Warum wird ausgerechnet für diesen Leistungsbereich eine Sonderregelung geschaffen, anstatt die zugrunde liegende Rechtsfrage allgemein und nachvollziehbar zu klären?

Die Leiterin des Sozialamts Altona scheint keine Probleme damit zu haben, dass die Einzelfallregelung möglicherweise, ja mit ziemlicher Sicherheit, eine Rechtswidrigkeit darstellt.
Immerhin scheint der Rentner bundesweit die einzige Person zu sein, bei der eine solche Maßnahme ergriffen wurde, ohne sie sachlich zu begründen.
Der rechtliche Nachweis für die 50 Euro Regelung wurde trotz Nachfrage nicht erbracht. Ebenso wenig eine Begründung, weshalb die Vorlage der Pfandbons erforderlich ist.

Diese wesentliche Änderung wurde ihm lediglich in einem einzigen Satz mitgeteilt. 


Keine Erklärung, weshalb es zu dieser Änderung kam.
Keine Angabe, wer sie veranlasst hat.
Keine Hinweis auf eine gesetzliche Grundlage.
Keine Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
Keine Begründung, warum diese Regelung nicht schon früher galt.
Nichts! 

Das Grundgesetz

Artikel 3 Abs. 1 GG verlangt Gleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte und verbietet eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung. Gebot der Gleichbehandlung: Der Staat darf vergleichbare Sachverhalte nicht ohne triftigen Grund unterschiedlich regeln. 

Der Rentner Hans S. scheint bundesweit die einzige Person zu sein, die in dieser Sache als ‘Einzelfall’ behandelt wird und dem ein offenbar willkürlich festgelegter Freibetrag von monatlich 50 Euro gewährt wird unter dem Vorbehalt, dass der die Pfandeinnahmen durch einen Pfandbon nachweist. Für den Rentner ist nicht nachvollziehbar, weshalb gerade er mit einer solchen Einzelfallregelung belegt wird. Dass dies einer Ungleichbehandlung gleichkommt, ist für den Rentner offensichtlich. Auch darüber scheint sich die Leiterin des Sozialamts hinwegzusetzen. 

Die Menschenwürde

Der Rentner Hans S. hat seinen Antrag auf Grundsicherung im Alter erst gestellt, als sein Vermögen vollständig aufgebraucht war. Er hat kein Schonvermögen, wie man es nennt. Das bedeutet, jede kleine Sonderausgabe – eine zerbrochene Brille, ein Riss in der Regenjacke, defektes Schuhwerk – stellt eine Minderung der ohnehin niedrigen Lebensqualität dar, weil keine finanziellen Rücklagen für Reparaturen oder Ersatz vorhanden sind.
Einem solchen Menschen das Pfandgeld wegzunehmen – wir sprechen über 15, 20 oder 30 Euro – oder ihm hohe Hürden aufzuerlegen, damit er es behalten kann, wie es die Leiterin des Sozialamts angeordnet hat, lässt jede Frage nach Empathie, Fürsorge und Verständnis vermissen. 

Hinzu kommt das Gefühl der Demütigung, der Herabwürdigung, der Diskriminierung. Wenn ein Bedürftiger wegen Kleinstbeträgen genötigt wird, der Behörde regelmäßig Belege vorzulegen, um seine Einnahmen zu dokumentieren, muss man sich die Frage nach der fachlichen und persönlichen (charakterlichen) Eignung der Beamtin stellen, die eine solche Verfahrensweise veranlasst. Auch aus Sicht der Ethik ist ein solches Verhalten grenzwertig.

Darüber hinaus bürdet das Sozialamt im Hamburger Stadtteil Altona dem Rentner mit der Dokumentation der Pfandbons neben der Zeit, die er bereits für das Sammeln von Pfandflaschen aufwendet, einen zusätzlichen Bürokratischen Zeitaufwand auf, indem es Hans S. zwingt, Fotos der einzelnen Pfandbons zu machen und diese per E-Mail an die Behörde zu schicken. Auch diese Verfügung scheint in Deutschland einmalig zu sein und das Gefühl der Ausgrenzung, nicht Teil einer Gesellschaft zu sein, zu befeuern.

Lebensfern und ineffektiv, wenn man bedenkt, dass am anderen Ende ein gut bezahlter Mitarbeiter der Verwaltung sitzt, der sich mit den Pfandbons befassen muss, um dem Rentner einen Betrag von 15 Euro zu belassen.

“Wer eine solche unsinnige Verfahrensweise anordnet, handelt aus meiner Sicht willkürlich. Und wer Willkür im Amt ausübt, ist für eine solche Aufgabe aus meiner Sicht nicht geeignet“, so die Meinung des Rentners.

Bei einem derartigen Umgang mit den Pfandflaschensammlern wundert es nicht, dass Hans S. der einzige ist, der seine Einnahmen regelmäßig dem Amt meldet.
Die anderen sammeln entweder nicht, oder sie melden ihre Einnahmen nicht, was eigentlich gesetzlich vorgeschrieben ist.

Das Sozialamt Altona könnte damit den Eindruck vermitteln, dass es besser ist, das Gesetz nicht einzuhalten und die Einnahmen für sich zu behalten. Für das Amt bedeutet das automatisch weniger Arbeit. Ist das der Grund?

Ausgenommen davon ist der Rentner Hans S. 

Irgendwann dürfen Grundsicherungsempfänger ihre Einnahmen behalten

Rentner Hans S. ist überzeugt, dass die einbehaltenen Beträge irgendwann rückwirkend ausgezahlt werden. Genauso wie er davon überzeugt ist, dass die Einkünfte den Bedürftigen zu 100 Prozent belassen werden. Dann hätte sich sein Engagement gelohnt.

Noch ist es nicht soweit.
Anfang Juni 2026 hat er seine Einkünfte jedenfalls dem Sozialamt  Altona wieder mitgeteilt: 38,80 Euro, aus Mai 2026. Diesmal deklariert als “Betteleinnahmen”.
Denn Betteleinnahmen darf man für sich behalten,
siehe →hier: Sind Einnahmen aus Pfandflaschensammeln wirklich Einkommen?

Dennoch wurde ihm auch dieser Betrag mit seinen Grundsicherungsbezügen verrechnet.

Was ist der 50-Euro-Freibetrag?

Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung des Sozialamts Altona für einen Grundsicherungsempfänger. Demnach sollen Einnahmen aus dem Sammeln von Pfandflaschen bis zu einer Höhe von 50 Euro pro Monat nicht auf die Sozialleistung angerechnet werden, sofern der Nachweis per Pfandbon erfolgt.

Wer bekommt diesen Freibetrag?

Die Regelung wurde in diesem konkreten Fall für den Rentner Hans S. getroffen. Sie ist kein allgemeines Gesetz, sondern basiert auf einer Entscheidung des Sozialamts Altona auf der Grundlage des § 84 SGB XII („moderate Beträge“).

Wie wird der Freibetrag nachgewiesen?

Das Amt verlangt, dass der Betroffene die Pfandbons über die abgegebenen Flaschen vorlegt. Allgemein wird bemängelt, dass dies für ältere Menschen eine unnötige bürokratische Hürde darstellt, diskriminierend und schikanös ist.

Welche Zeitungen berichteten darüber?

Folgende Zeitungen berichteten darüber: taz, Hinz&Kunzt, Hamburger Abendblatt , BILD