← Zurück zur Übersicht  Erfahrungen mit dem Sozialamt Altona

von Christian Stoll, 10.06.2026, upload

Gesichtswahrung statt Rentner-Hilfe: Warum die neue Regelung nur Frau Pockrand nützt

Einnahmen aus dem Sammeln von Pfandflaschen: Die neue 50-Euro-Regelung entlastet den betroffenen Rentner jedoch nicht. Vielmehr dient sie dazu, das Gesicht von Frau Pockrand vom Sozialamt Altona zu wahren. Es entsteht der Eindruck, dass diese Neuregelung nur eingeführt wurde, um die bisherige Anrechnungspraxis nachträglich zu legitimieren. 

sozialamt Altona Pockrand

Damit soll offenbar kaschiert werden, dass eine wohlwollende Auslegung vonseiten von Frau Pockrand von Anfang an nicht gewollt war. Entsprechend wurden keinerlei Anstrengungen unternommen, um dem Rentner seine mühsam erarbeiteten Einnahmen zu belassen, obwohl die Gesetzgebung durchaus Ermessensspielräume bietet. 

Frau Pockrand genügt zur Rechtfertigung ihres Handelns jedoch der bloße Verweis auf den Grundsatz des § 82 SGB XII, demzufolge alle Einnahmen anzurechnen sind, um dem Rentner das Pfandgeld von der Grundsicherung abzuziehen. Für den Rentner Hans S. drängt sich hierbei das Gefühl auf, dass die Sachbearbeiterin bewusst unnachgiebig agiert. Es steht zu vermuten, dass hierbei auch persönliche Vorbehalte aufgrund früherer Beschwerden über andere Vorkommnisse eine Rolle spielen.

Die neue 50-Euro-Regel: Pockrands halbherziges Zugeständnis

Erst nach erheblichem behördeninternen,  politischem, gesellschaftlichem und medialem Druck gab Amtsleiterin Pockrand ihre Position offenbar auf – und führte einen Freibetrag von 50 Euro ein. Allerdings unter der als schikanös empfundenen  Bedingung, dass der Rentner den Pfandbon hierzu einreichen müsse – eine Hürde, die das Pfandflaschensammeln für ältere Menschen nahezu absurd macht.

Mehr als diesen Einzeiler erhielt er nicht:

Die neue 50-Euro-Regelung. Kurz und knapp und demütigend.
  • Keine Erklärung, weshalb es zu dieser Änderung kam.
  • Keine Angabe, wer sie veranlasst hat.
  • Keine gesetzliche Grundlage.
  • Keine Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
  • Keine Begründung, warum diese Regelung nicht schon früher galt.

Keine Erklärung, weshalb es zu dieser Änderung kam. 

Keine Angabe, wer sie veranlasst hat. 

Keine gesetzliche Grundlage. 

Keine Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. 

Keine Begründung, warum diese Regelung nicht schon früher galt.
Nichts!

Fragmente als Antwort: Pockrand lenkt von sich ab

Die Antworten von Pockrand auf seine Fragen liefert sie in Fragmenten.
Wenig Konkretes. Nur: „Die Rechtsgrundlage auf der die Ihnen mitgeteilten Einzelfallentscheidung beruht ist § 84 SGB XII.“
Aha – erst jetzt kommt der Paragraf ins Spiel, den der Rentner ihr bereits vor Monaten zukommen ließ und der unberücksichtigt blieb. 

Ansonsten fabuliert sie über das Bezirksamt Altona und die Sozialbehörde Hamburg, die unter der Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin “etwas” ausgearbeitet hätten, das allerdings „bislang nicht eindeutig durch die Rechtsprechung geklärt ist“.

Die Entscheidung des BMAS “kann” sie dem Rentner nicht zukommen lassen, weil die Stellungnahme nicht „im Original“ vorliegt. Aber sie könne ihm mitteilen, dass das BMAS die Erlöse aus dem Pfandflaschensammeln als Einkommen ansieht, das grundsätzlich zu 100 % angerechnet werden müsste. Mithin war das Vorgehen des Sozialamts Altona grundsätzlich korrekt – so die Verteidigungslinie von Pockrand.
Belege liefert sie nicht, die es ermöglichen würden ggf. Rechtsmittel einzulegen.
Ein alter Verwaltungs-Trick: Die Amtsleiterin versucht die Neuregelung, die Gnaden-Regelung,  informell als „Kulanz“ zu verkaufen, als “Großzügigkeit” mit dem Ziel,  den Erlass eines angreifbaren, rechtsverbindlichen Bescheids zu umgehen.
Damit verstößt sie gegen fundamentale Gesetze:
– Verstoß gegen das Hamburgische Transparenzgesetz (Recht auf Informationszugang, Auskunftserteilung).
– Verstoß Sozialgesetzbuch: Beratungs- und Auskunftspflicht.
– Verstoß gegen das Hamburgische Verwaltungsverfahrensgesetz (Begründungspflicht).

Der Rentner hat ihr eine E-Mail geschrieben: 

Sehr geehrte Frau Pockrand,

ich nehme Bezug auf die Schreiben vom 21. Mai 2026 und 10. Juni 2026 bezüglich der geänderten Anrechnungspraxis
beim Pfandflaschensammeln (50-Euro-Grenze nebst Nachweispflicht durch Pfandbons).
Bei dieser Mitteilung handelt es sich materiell um eine Regelung des Einzelfalls mit
unmittelbarer Rechtswirkung auf meine Grundsicherungsleistungen.
Ich beantrage daher hiermit ausdrücklich:

  1. Den Erlass eines formalen, schriftlichen und rechtsmittelfähigen Abänderungsbescheids
    gemäß § 35 SGB X i.V.m. § 48 SGB X, welcher eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung enthält.
  2. Die Beifügung einer rechtskonformen Begründung nach § 35 Abs. 1 SGB X, aus der hervorgeht,
    auf welcher exakten Rechtsgrundlage die Pflicht zur Vorlage von Pfandbons beruht und wie das
    Ermessen ausgeübt wurde.

Mit freundlichen Grüßen


Verantwortungsdiffusion: Pockrand lenkt auf Bezirksamt und Ministerium

Auffällig ist, dass Frau Pockrand in ihrem Schreiben nicht mehr ihre Behörde benennt, sondern die Aufmerksamkeit auf Bezirksamt, Sozialamt und Bundesministerium lenkt. Vermutlich, um von ihrer eigenen Verantwortung abzulenken. Ganz nach dem Motto: „Die Ratten verlassen das sinkende Schiff.“ Dass es sinkt, könnte man dem folgenden Satz entnehmen: „Sofern den Widersprüchen abgeholfen werden kann, werden Ihnen die Beträge nachträglich ausgezahlt.“

Rentner Hans S. ist überzeugt, dass die einbehaltenen Beträge irgendwann rückwirkend ausgezahlt werden. Genauso wie er davon überzeugt ist, dass die Einkünfte den Bedürftigen zu 100 Prozent belassen werden.

Anfang Juni 2026 hat er seine Einkünfte jedenfalls dem Sozialamt  Altona wieder mitgeteilt: 38,80 Euro, aus Mai 2026. Diesmal deklariert als “Betteleinnahmen”.
Denn Betteleinnahmen darf man für sich behalten, siehe →hier: Sind Einnahmen aus Pfandflaschensammeln wirklich Einkommen?