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Sozialamt Altona: Sind Einnahmen aus Pfandflaschensammeln wirklich Einkommen?
von Christian Stoll, 08.03.2026
Die Debatte um die Anrechnung auf die Grundsicherung: Spende oder Erwerb?
Lösungen werden von den Hamburger Sozialbehörden blockiert.
Hamburg-Altona. Führt das Sozialamt Altona unter der Leitung von Frau Pockrand eine rechtswidrige Praxis zulasten von Senioren in der Grundsicherung durch? Die Einstufung von Einnahmen aus dem Einlösen von Pfandflaschen als reguläres Einkommen steht massiv in der Kritik. Sie zwingt Betroffene in ein rechtliches Dilemma und ignoriert die bestehenden gesetzlichen Spielräume des Sozialgesetzbuches (SGB XII).
Das Dilemma der Betroffenen
Bislang rechnen viele Sozialbehörden die mühsam gesammelten Pfanderträge als Einkommen an. Die Folge: Der Betrag wird direkt von der „Grundsicherung im Alter“ abgezogen (bei Beziehern von Bürgergeld nicht). Dies drängt bedürftige Senioren in die Illegalität. Um wenige Euro wegen der enorm gestiegenen Lebenshaltungskosten zu erwirtschaften, verschweigen sie die Einnahmen – und verstoßen damit unfreiwillig gegen ihre gesetzliche Mitteilungspflicht.
Rechtliche Grauzone: die „50-Euro-Regelung“
Unter der Leitung von Frau Pockrand, der Leiterin des Fachamtes Grundsicherung und Soziales in Altona, wird derzeit eine starre “50-Euro-Regelung“ als Einzelfallentscheidung praktiziert. Kritiker halten diese Praxis für rechtlich fragwürdig und unnötig restriktiv. Dabei bietet der Gesetzgeber im SGB XII längst eine humane Lösung, die jedoch von den Hamburger Sozialbehörden blockiert wird.
Paragraph 84 SGB XII als Schlüssel
Die Lösung liegt im Paragraphen § 84 Abs. 2 SGB XII.
Dort heißt es:
„Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sollen als Einkommen außer Betracht bleiben, soweit ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten eine besondere Härte bedeuten würde.“

Die gesetzliche Definition von „Einkommen“ setzt eine wirtschaftliche Gegenleistung voraus – wie sie bei Gehalt, Zinsen oder Mieteinnahmen vorliegt. Bei Pfandgeld liegt jedoch keine Gegenleistung vor.
Die Pfandflasche als anonyme Spende
Das Abstellen von Pfandflaschen an Parkbänken oder Mülleimern ist eine bewusste gesellschaftliche Praxis. Bürger nutzen diese Möglichkeit als niedrigschwellige, anonyme Spende, um bedürftigen Mitmenschen direkt zu helfen. Diese Form der Unterstützung wahrt die Würde der Betroffenen, da das aktive Betteln, das oft von Scham besetzt ist, vermieden wird.
Rechtlich und logisch besteht kein Unterschied zwischen dem Hingeben einiger Centstücke in die ausgestreckte Hand eines Bettlers oder das Hineinlegen einer Pfandflasche. In beiden Fällen sind es freigebige Zuwendungen privater Dritter.
Fazit und Ausblick
Würden die Bürgern erfahren, dass ihre Pfandspenden nicht bei den Bedürftigen ankommen, sondern die Staatskasse entlasten, würde dieses solidarische System sofort zusammenbrechen. Wege für eine anrechnungsfreie Regelung sind gesetzlich vorhanden. Im Fachamt Altona, im Bezirksamt Altona sowie in der Sozialbehörde Hamburg fehlt jedoch bisher der politische Wille, diesen Ermessensspielraum im Sinne der Schwächsten zu nutzen.
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