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von Christian Stoll, 11.06.2026
Sozialamt Altona kürzt Pfandgelder: Wie Amtsleiterin Pockrand Ermessensspielräume blockiert
Sie hätte dem Rentner Hans S. die Einnahmen erlassen können – sie wollte es aber nicht. Der 75-Jährige klagt über Willkür durch das Sozialamt Altona beim Pfandflaschensammeln – und benennt Amtsleiterin Pockrand als treibende Kraft.
Frau Pockrand leitet das Fachamt Grundsicherung und Soziales in Hamburg-Altona – das Sozialamt Altona. Er ist überzeugt, dass ihr Handeln, welches er als feindselig bewertet, persönlich motiviert ist. Vermutlich kann sie es nicht verzeihen, dass sich ein 75-jähriger Leistungsempfänger über sie und die Arbeit ihrer Behörde beschwert. Seither empfindet der Rentner den Umgang mit ihm als feindselig, willkürlich, schikanös und diskriminierend – und er kann das belegen.

Der Fall: Sozialamt Altona streicht 58,25 Euro Pfandgeld
Im August 2025 begann er mit dem Pfandflaschensammeln – aus purer Not, um die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten wenigstens ansatzweise auszugleichen. Seine ersten Einnahmen in Höhe von 58,25 Euro meldete er pflichtgemäß dem Sozialamt Altona. Zuvor hatte er bereits den Ebay-Verkauf zweier Jacken (36 Euro) angezeigt, der ohne Abzug blieb. Umso überraschter war er, als 58,25 Euro von dem Betrag meiner Grundsicherung einbehalten wurden – ohne Mitteilung, ohne Begründung.
Auf seine Nachfrage hin erhielt er Wochen später die knappe Auskunft von Amtsleiterin Pockrand, der Abzug sei gemäß § 82 Abs. 3 SGB XII gerechtfertigt: „Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert.“ Er legte Widerspruch ein – eine Antwort blieb aus, was beim Sozialamt Altona leider keine Seltenheit ist.
Er meldete dennoch weiterhin gewissenhaft alle weiteren Einnahmen durch Pfandflaschensammeln:
11,75 €, 27,56 €, 20,25 €, 27,25 € und im April 2026 15,00 €.
Alle Beträge wurden ihm abgezogen.
Der Rentner konnte, er wollte nicht glauben, dass man alten Leuten dieses Geld nicht gönnt und war überzeugt davon, dass er irgendwann das einbehaltene Geld zurückerstattet bekommen würde.
In den sozialen Medien erntete er nur Kopfschütteln: Wie könne er nur so blöd sein, der Behörde seine Einnahmen zu melden? Die Reaktionen legen den Finger in eine tiefe Wunde des Systems: Viele Flaschensammler verschweigen ihre Einkünfte ganz bewusst und verletzen damit ihre Mitwirkungspflicht. Es ist eine Praxis, die diese Menschen in die Illegalität treibt – ein Risiko, das sie in ihrer bitteren Notlage jedoch stillschweigend in Kauf nehmen. Mit anderen Worten: Die bürokratische Verfahrensweise aus dem Hause Pockrand verleitet Grundsicherungsbeziehende systematisch dazu, die gesetzliche Meldepflicht zu missachten. Fliegt der Schwindel auf, droht ihnen der totale Verlust ihrer Bezüge.
Amtsleiterin Pockrand verweigert jede Ermessensprüfung
Frau Pockrand unternahm keinerlei Versuche, ihm das erwirtschaftete Pfandgeld zu belassen.
Sie hat nicht einmal die entscheidende Frage geprüft, ob es sich bei Pfandgelderlösen überhaupt um „Einnahmen“ im sozialrechtlichen Sinne handelt.
Hätte sie Einnahmen aus dem Pfandflaschensammeln beispielsweise als Bettelabgabe eingestuft, hätte sich das Problem von selbst gelöst – die Meldepflicht für die Bedürftigen wäre entfallen. Auch diesen Hinweis ignorierte sie.
Für Hans S. ist das ein weiteres Indiz dafür, dass sie keinerlei Interesse daran hat, den Rentnern diese Einnahmen zu belassen.
Sie drang auch nicht in die Tiefe der Gesetze vor – nicht einmal bis zu § 82 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 SGB XII, der eine Ausnahme ermöglicht hätte. Diesen Paragrafen überging sie geflissentlich – ein klarer Fall von Ermessensfehler durch das Sozialamt Altona.
Sie prüfte auch nicht § 84 SGB XII – obwohl er auch hier Monate zuvor ausdrücklich auf diesen Paragrafen hingewiesen hatte. Keine Reaktion.
Erst als der Druck anscheinend zu groß wurde, suchte Pockrand offensichtlich nach einer gesichtswahrenden Möglichkeit, die bisherige Praxis zu ändern und warf endlich und zu seiner großen Verwunderung den Paragrafen ins spiel, den er ihr Monate zuvor bereits mitgeteilt hatte: § 84 SGB XII.
Die ganze Zeit über hinterfragte Frau Pockrand nicht einmal, ob es sich bei Pfandgelderlösen überhaupt um „Einnahmen“ im sozialrechtlichen Sinne handelt. Sie ignorierte zudem seinen Hinweis, dass eine Anrechnung in voller Höhe hätte nicht erfolgen dürfen – gemäß § 82 Abs. 3 Satz 1 SGB XII wären mindestens 30 % anrechnungsfrei zu belassen.
Dass diese 30-Prozent-Regelung tatsächlich gilt, bestätigte übrigens Wolfgang Arnhold, Sprecher des Bezirksamts Altona, gegenüber der taz – auch dieser Hinweis wurde von Pockrand verworfen.
Sie berücksichtigte ebensowenig die klare Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gegenüber dem Straßenmagazin Hinz&Kunzt vom Oktober 2025. Dort heißt es wörtlich: Erlöse aus dem Pfandflaschensammeln, die geeignet seien, einen erheblichen Teil zum Lebensunterhalt beizutragen, zählten zwar als anzurechnendes Einkommen, doch „Kleinstbeträge aus dem Flaschensammeln, die nicht geeignet sind, zum Lebensunterhalt beizutragen, sind nach der Rechtsprechung vollständig anrechnungsfrei“. Das Sozialamt Altona (Fachamt Grundsicherung und soziales) ignorierte auch diese Klarstellung.
Selbst die Aufforderung des Bezirksparlaments Altona vom Januar 2026, das die Handhabung der Anrechnung als „sozial schlicht grob unbillig“ bezeichnete und um „größtmöglich wohlwollende“ Auslegung der Bestimmungen bat, änderte nichts an der starren Haltung von Pockrand.
Erst nach erheblichem behördeninternem, politischem, gesellschaftlichem und medialem Druck gab Amtsleiterin Pockrand ihre Position offenbar auf und führte einen Freibetrag von 50 Euro ein.
Der Rentner sieht darin den Versuch, nicht den Bedürftigen zu helfen, sondern vielmehr, für Frau Pockrand so gesichtswahrend wie möglich aus dieser Sache herauszukommen. Lesen Sie hierzu: → Die neue 50-Euro-Regelung