Sozialamt Altona: Wie die Mitarbeiterinnen Schwien und Pockrand mit dem Rentner Hans S. umgehen.

Bezirksamt Altona: Rentner fühlt sich von den Mitarbeiterinnen Schwien und Pockrand schlecht behandelt

von Christian Stoll

Ein über 75-jähriger Rentner aus Hamburg-Altona erhebt schwere Vorwürfe gegen das örtliche Sozialamt Altona und dessen Mitarbeiterinnen Frau Schwien und Frau Pockrand. 

Sozialamt Altona.

Seiner Darstellung zufolge begegnen ihm die beiden Mitarbeiterinnen mit zunehmender Feindseligkeit, seit er sich gegen einen Behördenbescheid zur Wehr gesetzt hat. Der Grund: Eine ungerechtfertigte Kürzung seiner Bezüge und den Versuch der Schuldumkehr.
Die beiden Frauen beantworteten keine seiner Fragen und scheinen ihm zufolge  kein Interesse an einer Lösung zu haben. In ihrem Schweigen, dem Ausbleiben von Antworten und ihrem Untätigsein, will der Rentner neben einem diskriminierendem  Verhalten auch einen hohen Grad passiver Aggression erkennen, die ihm seiner Meinung nach grundlos entgegengebracht werde. Ob und inwieweit Willkür, Amtsmissbrauch und fehlende Empathie bei den Mitarbeiterinnen Schwien und Pockrand eine Rolle spielen, im Umgang mit dem Rentner, möchte er gerichtlich klären lassen.

Chronologie der Ereignisse

Hans S. – der vollständige Name ist bekannt – bezieht neben seiner Altersrente ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung im Alter). Seit Ende der Coronapandemie besteht ein regelmäßiges Betreuungsverhältnis mit dem Bezirksamt Altona, Abteilung Grundsicherung und Soziales. Nach eigenen Angaben verlief der Kontakt mit der Sachbearbeiterin Frau Schwien bislang „immer problemlos und korrekt“

Am 22. Juni 2025 stellte Herr S. nach Durchsicht seiner Unterlagen fest, dass ihm seit März der monatliche Abschlag für Wasser (27 €)- und von April bis Juli zusätzlich die Abschläge für Heizkosten (84 €) nicht mehr überwiesen worden waren.
In dem Glauben, es handele sich um ein behördliches Versehen, informierte der Rentner in einer E-Mail an die Sachbearbeiterin Frau Schwien und bat um Überweisung der zurückbehaltenen Abschläge.
Frau Schwien antwortete nicht.

Am 1. Juli 2025 erinnerte er Frau Schwien an die Erledigung.
Frau Schwien antwortete nicht.

Stattdessen antwortete die Behörde mit einer anonymisierten E-Mail, die keine für den Inhalt verantwortliche Person nennt, Siehe auch → Intransparenz. Das Sozialamt in Hamburg-Altona verschickt E-Mails ohne Namen

Es hieß, es fehlten der Heizkostenbescheid und die Abrechnung für Hamburg Wasser. Hans S. deutet diesen Satz so, dass die Kürzungen vorgenommen wurden, weil er die erwähnten  Unterlagen nicht eingereicht hat.
Der Rentner entgegnet, dass er zu keinem Zeitpunkt zuvor zur Einreichung dieser Unterlagen aufgefordert worden sei. Auch habe es keine Erinnerung und keine Ankündigung der Kürzung seiner Grundsicherung gegeben.
Er sieht in der Mitteilung einen Versuch der Schuldumkehr und bittet unter Fristsetzung um unverzügliche Überweisung sowie um Angabe der verantwortlichen Person, die die E-Mail, geschrieben hat.
Die Behörde antwortete nicht. Und sie reagierte auch nicht. 

Am 09. Juli 2025 richtet Hans S. eine formelle Beschwerde an die Hamburgische Bürgerschaft. Ihm wurde mitgeteilt, dass mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Monaten zu rechnen sei.

Am 15. Juli 2025 richtet er eine Beschwerde auch gegen  das Fachamt Grundsicherung und Soziales (Sozialamt Altona).
Die Behörde antwortete nicht. 


Am 23. Juli 2025 fordert Hans S. in einer weiteren E-Mail an Frau Schwien fordert Hans S. erneut die Überweisung der einbehaltenen Beträge. Er erklärt, dass er die fehlenden Unterlagen mittlerweile bei den Versorgern angefordert habe  die Dokumente nun vorlägen – er sie jedoch erst nach Auszahlung der ausstehenden Beträge übersenden werde. Grund: Er will damit verhindern, dass durch eine nachträgliche Zahlung ohne Fehleranerkenntnis der Eindruck entsteht, es habe sich um ein Versäumnis seinerseits gehandelt und nicht um einen Fehler der Sachbearbeiterin Frau Schwien. 

Er stellte erneut eine Frist und kündigte an, bei weiterem Schweigen eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowie die Veröffentlichung des Vorgangs in Betracht zu ziehen.
Frau Schwien antwortete nicht. 


Am 24. Juli 2025 stellte Hans S. in einer E-Mail an das Bezirksamt Altona die Frage, ob die Kürzungen auf Anweisung von Frau Schwien erfolgt seien oder ob eine andere Person dafür verantwortlich sei. Er kündigt eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde sowie ggf. eine Strafanzeige wegen Amtsanmaßung an.
Die Behörde antwortete nicht auf seine Frage.
Stattdessen antwortete Frau Pockrand, Fachamtsleitung Grundsicherung und Soziales.
Anstatt seine Fragen zu beantworten, schlägt Frau Pockrand ein persönliches Gespräch vor – allerdings erst im August. Hans S. lehnt ab. Seiner Ansicht nach gibt es nichts zu klären. Die Fakten seien eindeutig, und eine Klärung sei einzig im Juli sinnvoll gewesen, um eine weitere Kürzung im August zu vermeiden.
Nach der persönlichen Meinung von Hans S. scheint Frau Pockrand kein Interesse daran zu haben.
Sie antwortete nicht.


29. Juli 2025
Wie angekündigt reicht Hans S. eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Schwien ein.

31. Juli 2025
Hans S. erhält ein Schreiben mit dem Datum vom 24. Juli, das jedoch erst am 31. Juli bei ihm eintrifft. Im Briefkopf ist Frau Schwien als Absenderin angegeben, unterzeichnet ist es mit „Wiek“. Geschlechtsneutral.
Der Inhalt ist eine erneute Aufforderung zur Einreichung der Heiz- und Wasserkostenabrechnungen bis zum 14. August, verbunden mit einem Hinweis auf seine Mitwirkungspflichten. Hans S. ist irritiert. Er hat bislang stets mitgewirkt und empfindet den Hinweis als herablassend. Die ungewöhnlich lange Postlaufzeit (normalerweise zwei Tage) wirft bei ihm Fragen auf.

Am selben Tag erfolgt eine Überweisung auf sein Konto – mutmaßlich für den Monat August. Doch diesmal wurde der Betrag um 300 € gekürzt. Nachvollziehen kann er die Kürzung nicht. Ihm wurde kein Leistungsbescheid zugestellt, was bisher immer Mitte des Monats der Fall war.


31. Juli 2025

In einer letzten E-Mail fordert Hans S. Frau Pockrand auf, ihm bis zum 4. August den Namen der Person mitzuteilen, die für die erneute Kürzung der Leistungen im August verantwortlich ist.
Frau Pockrand antwortete nicht. 


Die beschriebenen Abläufe wird Hans S. prüfen lassen auf:
– Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens der Behörde
– Unterlassung der Auskunftspflicht (§ 25 SGB X)
– Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber einem hilfebedürftigen    Leistungsempfänger
– mögliche systemische Verfahrensmängel in der Leistungsbearbeitung

Ich werde weiter berichten

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