Erfahrungen mit dem Sozialamt Altona
Dieser Beitrag ist Teil einer Reihe. ← Zur Übersicht aller Artikel
Wenn Gesetzestreue bestraft wird – über Pfandflaschen, Grundsicherung und administrative Logik
von Christian Stoll, 06.02.2026
Das Sozialamt Altona unter der Leitung von Frau Pockrand duldet es nicht, wenn Bezieher von Grundsicherung im Alter sich gelegentlich etwas hinzuverdienen – etwa durch das Einsammeln von Pfandflaschen. Die Einnahmen lässt sie sofort vom Betrag der Grundsicherung abziehen. Diese Praxis wird vom Bezirksamt Altona und von der Sozialbehörde Hamburg gebilligt.
Flaschensammeln ist für viele ältere Menschen eine erniedrigende, anstrengende und zeitaufwendige Tätigkeit, die sie oft im Dunkeln ausüben – aus Angst, erkannt zu werden. In der Regel geht es nicht darum, Vermögen anzuhäufen, sondern darum, einer Notlage zu begegnen: Weil das Geld zum Monatsende fehlt, die Lebensmittelpreise rasant gestiegen sind, eine Fahrradreparatur ansteht oder kaputtes Schuhwerk erneuert werden muss. Manchmal dient das kleine Zusatzeinkommen auch dazu, sich kleine Fluchten zu ermöglichen.
Solche Mini-Highlights machen das Leben für kurze Zeit etwas lebenswerter: Ein Wochenende mit gutem Essen – ein Stück Fleisch, Wurst und Käse – oder ein Theaterbesuch.
Der Rentner Hans S. meldet seine Einnahmen aus der Pfandflaschensammlung vorschriftsmäßig: 58,25 Euro, 11,75 Euro, 20,25 Euro. Jedes Mal wird der Betrag abgezogen.
Mitte Januar 2026 wandte sich die Bezirksversammlung Altona, der SPD, CDU, FDP und Grüne angehören, an das Amt und forderte, das Pfandsammeln nicht länger auf die Grundsicherung anzurechnen.
Die Parteien forderten die Verwaltung auf, die Entscheidung zu korrigieren und die Bestimmungen künftig „größtmöglich wohlwollend auszulegen“. Sie werteten die Anrechnung der überschaubaren Einnahmen als „sozial schlicht grob unbillig“.
Auch das Bundessozialministerium erklärte auf Nachfrage des Straßenmagazins Hinz&Kunzt: Kleinstbeträge aus Flaschensammeln seien nach geltender Rechtsprechung „vollständig anrechnungsfrei“.
Doch das Amt zeigt sich unbeeindruckt und zieht dem Rentner im Februar 2026 erneut die Erlöse seiner Pfandflaschensammlung in Höhe von 27,25 Euro in voller Höhe ab.
Die einzige Hürde ist der fehlende Wille
Das Sozialamt Altona beruft sich auf § 82 SGB XII, der den Begriff des Einkommens definiert: „Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert.“
So lautet die Argumentation der Behörde.
Weitergehende Bemühungen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht unternimmt das Amt nicht. Es dringt auch nicht tiefer in den Paragrafen ein, der eindeutig festlegt, dass 30 Prozent anzurechnen sind.
Es wäre kein Problem, die Einnahmen des Rentners nicht zu verrechnen und ihm die mühsam erwirtschafteten Erlöse zu belassen.
Dazu bedarf es nur einer wohlwollenden Rechtsauslegung.
Die entscheidende Frage ist nicht, ob die Behörde es darf, sondern ob sie die vorhandenen Spielräume nutzen möchte.
Nach Aktenlage will sie das eindeutig nicht.
Vielmehr scheint es, als arbeite die Behörde darauf hin, dass das Melden von Einnahmen unterbleibt – um einen erhöhten Arbeitsaufwand zu umgehen.
Dass sie damit die Leistungsempfänger in die Illegalität treibt, weil diese ihre Einnahmen nicht mehr melden, scheint in Kauf genommen zu werden.
Die Hürden, derartige Kleinsteinkommen nicht anzurechnen, sind niedrig, wie die erwähnte Aussage des Bundessozialministeriums belegt: „Kleinstbeträge aus Flaschensammeln sind vollständig anrechnungsfrei.“
Bereits die Einsicht, dass Leistungsempfänger durch den geringen Zuverdienst weiterhin arm und hilfebedürftig bleiben, böte dem Sozialamt Altona ein Argument , ihre gängige Praxis zu überdenken.
In einigen anderen Hamburger Stadtteilen handhaben Sozialämter dies bereits so und stellen die Kleinstbeträge frei. Altona hingegen ist noch nicht so weit.
Ein schlechtes Gesetz ...
… ist dieser § 82 SGB XII.
Es führt zu dem paradoxen Zustand, dass die Einhaltung des Gesetzes nachteiliger ist als seine Missachtung.
Der Rentner Hans S. lässt sich weder von Amtspersonen noch von schlechten Gesetzen dazu nötigen, seine Einnahmen zu verschweigen. Er ist überzeugt:
Auch Empfänger der Grundsicherung haben ein Recht darauf, geringe Einnahmen für sich zu behalten – so wie Bürgergeldempfänger. Und er hofft, dass ihm die einbehaltenen Beträge zurückerstattet werden.
Wir haben die Bezirkspolitiker:innen aus Altona gebeten, sich für eine bundesweite Änderung des § 82 SGB XII einzusetzen, hier lesen →
Erfahrungen mit dem Sozialamt Altona
Erfahrungen mit dem Sozialamt Altona