Erfahrungen mit dem Sozialamt Altona
Die hier geschilderten Vorgänge basieren auf vorliegende Dokumente und auf der Darstellung des Betroffenen und stellen somit eine persönliche Bewertung dar. ← Zurück zur Übersicht
Altersarmut: Die Würde des Rentners zerschellt am § 82
von Christian Stoll, 06.02.2026
Ungleiches Recht: Bezieher von Grundsicherung im Alter sind schlechter gestellt als Bürgergeld-Empfänger
Wie das Sozialamt Altona mit Altersarmut umgeht
Das Hamburger Sozialamt im Bezirk Altona leitet → Frau Pockrand.
Sie betreut unter anderem Menschen, die Grundsicherung im Alter beziehen – eine staatliche Bezuschussung für meist ältere Personen, deren Rente zum Leben nicht ausreicht.
„Betreut” scheint jedoch nicht das richtige Wort zu sein, da es Hilfestellung, Unterstützung, Wohlwollen und Fürsorge suggeriert. Zutreffender wäre „verwaltet”. Bedürftigen wird beispielsweise jegliches noch so geringes Zusatzeinkommen rigoros vom Betrag der Grundsicherung abgezogen.
Für viele Betroffene ist das Sammeln von Pfandflaschen die einzige Möglichkeit, sich etwas dazuzuverdienen und so wenigstens Teil der durch Pandemie, Naturkatastrophen und den Ukraine-Krieg rasant gestiegenen Lebenshaltungskosten aufzufangen.
Der Lauf der Dinge
Für Menschen, die permanent am Rande des Existenzminimums leben – ohne finanzielle Rücklagen –, kann ein unvorhergesehenes Ereignis eine Katastrophe bedeuten.
Ein Beispiel: Eine ältere, durch Arthrose gehbehinderte Person verliert das, was sie trotz ihrer Behinderung unabhängig machte und für ihre Fitness sorgte: ihr Fahrrad. Ihre Lebensqualität verringert sich schlagartig. Einkäufe und der Transport von Lebensmitteln werden plötzlich zur immensen Herausforderung. Durch den Bewegungsmangel leidet ihre Gesundheit. Ängste machen sich breit, und die Frage nach einem neuen Fahrrad raubt ihr den Schlaf.
Dieser permanente chronische Stress kann zu verhängsnisvollen Fehlentscheidungen führen.
Man muss sich nur die Geschichten der Betroffenen anhören.
Um den inneren Druck durch Ängste und Verzweiflung zu mildern, zweckentfremden Betroffene staatliche Zahlungen. Anstatt die Miete zu bezahlen, begleichen sie damit dringende Verbindlichkeiten wie Stromnachzahlungen, Kosten für Zahnersatz, eine neue Kaffeemaschine oder Ersatz für ein gestohlenes Fahrrad. Ihre unter Stress und Verzweiflung gewählte Bewältigungsstrategie lautet dann: „Mit der Mietnachzahlung wird es schon irgendwie klappen.”
Diese Fehleinschätzung ist oft fatal, sie führt fast ausnahmslos zu immer höheren Mietrückständen, die irgendwann zum Verlust der Wohnung und in die Obdachlosigkeit führen.
Ein kleines finanzielles Polster, das plötzliche finanzielle Engpässe abfedern könnte, lässt sich für Personen in der Grundsicherung im Alter nur durch monatliche, kleine Zusatzeinkünfte realisieren.
Dies würde die Gefahr der Obdachlosigkeit erheblich mindern – besonders in Zeiten eklatanter Preissteigerungen.
Die Behörde lässt keinen Spielraum zu
Um dieser Gefahr auszuweichen, durchstöberte der Rentner Hans S. im Juli 2025 erstmals nachts Müllcontainer und Abfallbehälter nach Pfandflaschen. Immer dabei, die Angst von Bekannten gesehen zu werden.
Ende des Monats würde er nur noch Geld für eine der beiden Dinge haben: entweder für seine täglichen Mahlzeiten oder für seine Medikamente.
Hinzu kam, dass ihm das Sozialamt in einem andauernden Streitfall Monate zuvor die Bezüge gekürzt hatte. Außerdem wollte er keine nassen Füße mehr bekommen.
Die Reparatur seiner alten Schuhe lohnte sich nicht mehr. Es mussten neue her. Preis 24,99 Euro. Das war das Budget für drei Tage Essen. Das musste irgendwie verdient werden.
Im Juli und August 2025 hatte er insgesamt 58,25 Euro eingenommen.
Pflichtbewusst meldete er die Einnahmen dem Sozialamt Altona.
Dieses kürzeste daraufhin seine Bezüge im Folgemonat um 58,25 Euro.
Der Rentner beschwerte sich. Als Antwort erhielt er den Hinweis auf → § 82 SGB XII.
Dieser regelt, wie mit Einkommen bei der Grundsicherung im Alter zu verfahren ist.
Im Unterschied zu Bürgergeldempfänger:innen, die einen monatlichen Freibetrag in Höhe von 100 Euro behalten dürfen, gilt für Grundsicherung-Bezieher:innen grundsätzlich: Einkommen wird vollständig angerechnet.
Das Sozialamt Altona unter der Leitung von Frau Pockrand beruft sich darauf. Andere Sozialämter in Hamburg handhaben dies teilweise weniger strikt, Altona jedoch nicht.
Im vorliegenden Fall lässt die Amtsleitung weder Spielraum für Fürsorge noch für eine differenzierte Betrachtung erkennen. Der Verweis auf § 82 SGB XII erfolgt formal – ohne die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen zu berücksichtigen.
Denn der Paragraph kennt sie: Härtefälle.
Ein solcher liegt vor, wenn außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände eine unzumutbare Belastung darstellen – insbesondere dann, wenn sie nicht selbst verschuldet oder vorhersehbar waren. Es geht um atypische Situationen, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen.
Wann sonst könnte es sich um einen Härtefall handeln, wenn nicht bei einm, der durch Epidemien, Umweltkatastrophen, Kriege oder Blockaden verursacht wurde?
Hinzu kommt eine verfassungsrechtliche Dimension: Aus dem Grundgesetz ergibt sich die staatliche Pflicht, Bürgerinnen und Bürger vor existenziellen Notlagen zu schützen. Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern.
Der 75-jährige Rentner hat neben den 58,25 Euro Pfandgeld unbeeindruckt und in der Gewissheit, dass geringe Einnahmen nicht in Abzug gebracht werden dürfen, weitere Einnahmen gemeldet:
11,75 Euro, 27,56 Euro, 20,25 Euro 27,25 Euro.
Auch diese Beträge wurden vollständig angerechnet und einbehalten.
Helfen Sie mit, diesen Zustand zu ändern
Denn § 82 SGB XII ist ein schlechter Paragraf. Er führt zu dem paradoxen Ergebnis, dass es für Hilfsbedürftige nachteiliger ist, sich an das Gesetz zu halten, als es zu missachten.
Unterstützen Sie daher die Petition von Hans S., die er bei der Bürgerschaft Hamburg eingereicht hat. Das Ausfüllen des Online-Formulars dauert keine drei Minuten, kann aber die Lebensqualität vieler Betroffener erhöhen, ein Leben lang.
→ Hier geht`s zur Anleitung.