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Frau Pockrand Sozialamt Altona – dokumentierte Fälle
von Christian Stoll, 10.11.2025
Es sind keine guten Erfahrungen, die der Rentner Hans S. im Umgang mit der Leiterin des Sozialamts Altona macht.
Es sind schlechte Erfahrungen, die nach Meinung des Rentners Resultat einer feindseligen Haltung ihm gegenüber sind, die Willkür und Amtsmissbrauch beinhalten. Vermutlich ausgelöst durch zahlreiche Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden.
Es werden nach seiner Darstellung
• E-Mails meist nicht oder, wenn überhaupt, nur unzureichend und selten vollständig beantwortet, Gesetze außer Acht gelassen,
• eigene Fehler vertuscht und auf den Rentner abgewälzt,
• diskriminierende Rechenschaftsberichte eingefordert,
• Akten einseitig und zugunsten der Behörde geführt,
• die Pflicht zur Beratung und Auskunft vorsätzlich vernachlässigt,
• das Neutralitäts- und Mäßigungsgebot ignoriert.
Darüber hinaus scheint Frau Pockrand alles daran zu setzen, Einnahmen des
Rentners mit allen Mitteln verhindern zu wollen.
Sich derart mit einer Leichtigkeit und einer sorglosen Unbekümmertheit über Gesetze und Vorschriften hinwegzusetzen, wird vom Rentner auf ein Sicherheitsdenken zurückgeführt, das wiederum aus dem Bewusstsein resultiert, rechtlich nicht belangt werden zu können. In dem von Frau Pockrand als sicher wahrgenommenen Umfeld ihrer Amtsstube agiert sie mit der Gewissheit, dass ihr Handeln anonym bleibt, ihr Name nicht der Öffentlichkeit bekannt wird und sie juristisch keine Konsequenzen fürchten müssen.
Steuerzahler finanzieren der Oberregierungsrätin monatlich 5.770 Euro Gehalt.
Steuerzahler finanzieren dem Rentner monatlich 536 Euro Grundsicherung.
Hans S. ist 75 Jahre. Den Antrag auf Grundsicherung im Alter stellte er Mitte 2023, nachdem sein gesamtes Vermögen aufgebraucht war. Er besitzt somit kein Schonvermögen, auf das er zurückgreifen könnte, um kleinere Anschaffungen zu machen. Zum Beispiel eine defekte Kaffeemaschine zu ersetzen, kaputtes Schuhwerk oder Ähnliches. Jede Sonderausgabe kommt einer kleinen Katastrophe gleich und bedeutet Verzicht.
Es ist kein leichtes Leben. Unnötig erschwert wird es durch die Fachamtsleiterin.
Kürzungen seiner Bezüge
Seinen Anfang nahm alles damit, dass die Behörde seine Bezüge der Grundsicherung kürzte.
Die Kürzungen teilte sie ihm nicht mit. Dabei hätte eine kurze Mitteilung genügt, um die Kürzungen zu vermeiden. So wie es auch in jedem Leistungsbescheid zu lesen ist:
“Nach Ablauf des Bewilligungsschreiben müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Das weitere Vorliegen der Voraussetzungen für die Grundsicherung wird automatisch geprüft.”
Die Leiterin im Sozialamt Altona scheint offensichtlich diesen Satz zu ignorieren.
Sie kürzt weiter, gibt diesen schweren Verwaltungsfehler nicht zu und versucht dem Rentner die Schuld in die Schuhe zu schieben.
Lesen Sie hier die ganze Geschichte →
Versuch der Schuldumkehr
Seine Grundsicherung wurde gekürzt – 27 Euro hier, 84 Euro dort. Begründung: fehlende Unterlagen, Abrechnungen für Gas und Wasser.
Doch niemand hatte ihn darauf hingewiesen, dass er sie vorlegen müsse.
Das Gesetz ist eindeutig.
§ 60 Absatz 1 SGB I verpflichtet Leistungsberechtigte, Unterlagen beizubringen.
§ 24 SGB X verpflichtet die Behörde, sie dazu aufzufordern, bevor sie kürzt.
Erst wenn eine Aufforderung unbeachtet bleibt, darf „ohne weitere Ermittlungen“ entschieden werden.
Zwei Sätze, die jedes Schulkind versteht.
Man informiert, bevor man kürzt.
Man hilft, bevor man straft.
Unter der Leitung von Frau Pockrand wird dieses für alle Leistungsberechtigten so wichtige Gesetz im Sozialamt Altona ignoriert und im Schriftwechsel noch nicht einmal erwähnt.
Im Gegenteil: Sie und ihre Mitarbeiterinnen stellen mehrfach dar, der Rentner habe seine Mitwirkungspflicht verletzt und sei schuld daran, dass Kürzungen vorgenommen werden mussten. Für den Rentner ist es ein klarer Fall, die Schuld auf ihn abzuwälzen. Schuldumkehr ist strafbar.
Auch ein Schreiben der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) an das Sozialamt blieb erfolglos. Eine Rechtsanwältin hatte darin die Vorgehensweise als rechtswidrig bezeichnet und die sofortige Auszahlung gefordert. Die Fachamtsleiterin reagierte nicht.
Sie gibt bis heute den Verwaltungsfehler ihrer Behörde nicht zu.
Der Versuch der Schuldumkehr ist strafbar.
Lesen Sie die ganze Geschichte hier →

Auch sonst hält sich die Leiterin des Sozialamts nach Meinung des Rentners des Öfteren nicht an gesetzliche Vorgaben.
E-Mails mit wichtigen Fragen beantwortet sie oder ihre Mitarbeiterinnen nicht – oder nur ausweichend.
In ihren Schreiben fehlen gesetzlich vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrungen.
Und sie geht noch weiter.
Sie versucht, den Rentner gegenüber anderen Dienststellen und dem Sozialgericht in ein schlechtes Licht zu rücken. Sie verweist auf ihre Gesprächsangebote, die der Rentner abgelehnt habe.
Was sie nicht erwähnt: dass er ein Treffen für sinnlos hält, solange sie seine Fragen unbeantwortet lässt und fortgesetzt versucht, die Verantwortung auf ihn abzuwälzen.
Außerdem könnte er sich keinen Anwalt leisten, der an einem solchen Gespräch teilnehmen müsste.
Zu guter Letzt wäre Frau Pockrand berechtigt, einen Gesprächstermin anzuordnen, dem der Rentner Folge leisten müsste. Das tut sie aber nicht, weil diese Anordnung nur erlassen werden darf, wenn bei diesem Gespräch eine Klärung zu erwarten ist.
All das verschweigt sie. Für Hans S. ist das Beweis genug, dass Frau Pockrand Sozialamt Altona versucht, ihn als den Schuldigen und sich selbst als die Vernünftige darzustellen.
Hier, das → Gesprächsangebot an den Rentner und seine Antwort →
Hier sieht der Rentner Willkür, Schikane und Amtsmissbrauch bestätigt.
Als der Rentner aufgefordert wird, Gewerbeunterlagen vorzulegen, fühlt sich der Rentner nicht nur schikaniert, sondern auch systematisch diskreditiert. Ohne jegliche Anhaltspunkte wird ihm unterstellt, heimlich ein Gewerbe zu betreiben und somit Sozialleistungen zu erschleichen – ein Verdacht, der ihn tief verletzt. Doch ist dies ein Einzelfall oder Teil einer bewussten Praxis, den Rentner durch unzulässige Auskunftsersuchen unter Druck zu setzen?
Eine private E-Mail an den Energieversorger, die lediglich zur Kenntnisnahme an die Sachbearbeiterin ging , dient plötzlich als Grundlage für eine Auskunftsforderung zu seinem persönlichen Aufenthaltsort. Obwohl dieser dem Sozialamt längst ordnungsgemäß mitgeteilt worden war, zwingt es den Rentner erneut zu einer Stellungnahme.
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Zwei Namen
Das Sozialamt Altona wird kritisiert, weil seine offiziellen Schreiben zwei verschiedene Namen nennen (einen im Briefkopf, einen am Ende) – ohne Angabe von Geschlecht oder Vertretungsregelung. Betroffene wie Rentner Hans S. sehen darin einen Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften, da die Zuständigkeit nicht eindeutig erkennbar sei. Dies führe zu Verwirrung, zeitaufwendigen Nachfragen und Bearbeitungsverzögerungen. Manche vermuten sogar, dass die Undurchsichtigkeit bewusst genutzt werde, um Bürger von Nachfragen abzuhalten.
Die Amtsleiterin Pockrand weist die Vorwürfe zurück und behauptet, die zwei Namen dienten gerade der Transparenz. Das Bezirksamt und die Dezernatsleitung unterstützen diese Auffassung. Eine Fachaufsichtsbeschwerde vom November 2025 blieb bislang unbeantwortet.
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Der Umgang mit Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerden ist ein Witz.
Der Volksmund bringt die negativen Erfahrungen aus der Verwaltungspraxis prägnant auf den Punkt: „Fristlos, formlos, fruchtlos“ oder „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“ Und daran ist leider viel Wahres.
Lesen Sie die ganze Geschichte hier →
Einnahmen aus dem Sammeln von Pfandflaschen werden vom Betrag der Grundsicherung abgezogen.
Dieser Vorgang ist sehr komplex. Lesen Sie hierzu die zahlreichen Artikel auf der Startseite.
Weitere Vorkommnisse
Zermürbung als Taktik?
Weil nicht alle seine Schreiben beantwortet oder korrekt bearbeitet werden, ist der Rentner gezwungen, ständig zu reagieren. Das ist langwierig, belastend und zermürbend.
Ist das das Ziel der Behördenmitarbeiterinnen Pockrand, Schwien, Seifert und Scherwath? Wollen sie so viele Nachfragen provozieren, bis der Rentner ermüdet aufgibt? Zermürbung als Methode?
Auf jeden Fall braucht es aber eine charakterliche Härte, um mit einem alten Mann so umzugehen, der nichts weiter verlangt, als dass seine Angelegenheiten ordnungsgemäß bearbeitet werden.
Aus 2025:
Tagebucheintrag der ersten Tage im Juli 2025
Weiteres in Sachen Frau Pockrand aus dem Sozialamt Altona:
Schreiben von Frau Pockrand nicht gesetzeskonform? →
Dokumentierte Verzögerung: Was steckt hinter dem verspäteten Brief von Frau Pockrand? →
Mehr über Frau Pockrand → hier
Die Seite dokumentiert die Erfahrungen des Rentners Hans S. mit dem Sozialamt Altona, insbesondere mit der Fachamtsleiterin Frau Pockrand und ihren Mitarbeiterinnen. Die zentralen Vorwürfe lauten :
Rechtswidrige Leistungskürzungen: Die Grundsicherung des Rentners wurde gekürzt (um 27 € und 84 €), weil angeblich Abrechnungen für Gas und Wasser fehlten. Der Rentner betont, nicht vorher zur Vorlage dieser Unterlagen aufgefordert worden zu sein, was gegen § 24 SGB X verstößt .
Versuch der Schuldumkehr: Statt den eigenen Fehler einzuräumen, werde dem Rentner vorgeworfen, seine Mitwirkungspflicht verletzt zu haben .
Fehlende Kommunikation & Transparenz: E-Mails mit wichtigen Fragen würden nicht oder nur unzureichend beantwortet. Zudem fehlten in Schreiben oft gesetzlich vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrungen .
Schikane und Diskriminierung: Dem Rentner werde ohne Anlass unterstellt, ein Gewerbe zu betreiben oder Sozialleistungen zu erschleichen, um ihn unter Druck zu setzen. Der Umgangston wird als kühl, herablassend und feindselig beschrieben .
Wirkungslose Beschwerden: Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden gegen Frau Pockrand blieben erfolglos, da sie intern von Kolleginnen der Beschuldigten geprüft würden – ein „Kreislauf“, der von Betroffenen als „Witz“ bezeichnet wird
Der Fall erregte überregionale Aufmerksamkeit, weil das Sozialamt dem Rentner die Einnahmen aus dem Sammeln von Pfandflaschen (58,25 €) vollständig von seiner Grundsicherung abzog.
Die Argumentation des Amtes: Nach § 82 SGB XII sind grundsätzlich alle Einkünfte als Einkommen zu berücksichtigen, auch Einnahmen aus dem „systematischen Sammeln und Einlösen von Pfandflaschen“.
Die Gegenargumentation: Der Rentner und auch das Bundessozialministerium (BMAS) wiesen darauf hin, dass es sich bei kleinen, unregelmäßigen Beträgen aus dem Pfandsammeln üblicherweise nicht um Erwerbseinkommen handelt und diese daher oft anrechnungsfrei bleiben können.
Zwischenlösung: Nach erheblichem öffentlichen und politischen Druck führte das Amt eine 50-Euro-Freigrenze speziell für diesen Fall ein. Allerdings unter der als schikanös empfundenen Bedingung, dass der Rentner die Pfandbons als Beweis vorlegen müsse . Die bereits abgezogenen Beträge erhielt er nicht zurück.
Der Vorwurf der Schuldumkehr bezieht sich auf die Kürzung der Regelleistungen. Der Rentner beruft sich auf § 24 SGB X, der die Behörde verpflichtet, einen Leistungsberechtigten vor einer Kürzung auf seine Mitwirkungspflichten hinzuweisen und ihm Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
Das Sozialamt Altona habe diese Pflicht missachtet und die Kürzungen ohne Vorwarnung vorgenommen. Im Nachhinein habe man dem Rentner jedoch vorgeworfen, seiner Pflicht zur Vorlage der Unterlagen nicht nachgekommen zu sein – was einer Umkehr der Verantwortung gleichkomme. Der Rentner sieht darin den Versuch, eigenes behördliches Fehlverhalten zu vertuschen.
Auf den dokumentierten Seiten und in Presseberichten zeigt sich das Amt in der Defensive, räumt aber kein Fehlverhalten ein.
•Die Behörde verweist auf die gesetzliche Pflicht, grundsätzlich alle Einnahmen anzurechnen.
Sie bestreitet, dass es sich bei den Kürzungen um Willkür handelt, und stellt das eigene Handeln als gesetzeskonform dar.
Gegenüber dem Sozialgericht wird versucht, den Rentner als unkooperativ darzustellen, indem auf abgelehnte Gesprächsangebote verwiesen wird, ohne zu erwähnen, dass diese Angebote für ihn sinnlos erschienen, solange seine Fragen unbeantwortet bleiben.
Die Einführung der 50-Euro-Freigrenze für Pfandeinnahmen wird nicht als Eingeständnis eines Fehlers, sondern als „Kulanz“ oder „Großzügigkeit“ dargestellt, um die Herausgabe eines rechtsverbindlichen Bescheids zu umgehen.