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Fachaufsichtsbeschwerde gegen Sozialamt Altona: Rentner kämpft gegen Willkür von Frau Pockrand

Wenn die Führungsebene Fehlverhalten offiziell absegnet, hat das mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun.

von  Christian Stoll,  23.07.2026  – update

Der Umgang mit Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerden ist ein Witz.

Der Volksmund bringt die negativen Erfahrungen aus der Verwaltungspraxis prägnant auf den Punkt: „Fristlos, formlos, fruchtlos“ oder „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“ Und daran ist leider viel Wahres.

Der Rentner Hans S., 75 Jahre alt und Empfänger von Grundsicherung im Alter, liegt seit über einem Jahr mit Frau Pockrand im Clinch – sie ist Leiterin des Fachamtes für Grundsicherung und Soziales (Sozialamt) in Hamburg-Altona. Hans S. wehrt sich seit Langem gegen die Art und Weise, wie Frau Pockrand und ihre Sachbearbeiterinnen mit ihm umgehen. Aus seiner Sicht sind die Verhaltensweisen längst ins Feindselige und Schikanöse ausgeartet: E-Mails bleiben unbeantwortet oder werden nur unzureichend beantwortet, Gesetze und Verwaltungsvorschriften werden nicht umfänglich eingehalten – und sämtliche Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden wurden bisher abgewiesen.

Für den Rentner ist klar: Dieser Umgang hat Methode. Er soll ihn in zermürbende, zeit- und kraftraubende Klärungsschleifen zwingen, bis er schließlich aufgibt.

Beispiele:

Ende Mai 2025 reichte Hans S. eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Sozialamt ein, dessen Leiterin Frau Pockrand ist. Er beschwerte sich zum einen über die für ihn völlig unsinnige Aufforderung, eine Gewerbeanmeldung und eine betriebswirtschaftliche Auswertung vorzulegen. Zum anderen verlangte man von ihm Auskunft darüber, wo er sich im Jahr 2025 „mehrere Wochen“ aufgehalten habe – der ausführliche Vorgang ist hier dokumentiert.

Für beide Auskunftsersuchen gibt es nicht im Entferntesten irgendeinen Anhaltspunkt; sie entbehren jeglicher Grundlage. Für den Rentner stellen sie eine Beleidigung dar – hat er sich doch nie etwas zuschulden kommen lassen und seine Tätigkeiten sowie Finanzen stets transparent gehalten. Insofern sieht sich Hans S. in seiner Meinung bestätigt, dass Frau Pockrand aus purer Willkür und Schikane handelt und ihre feindselige Haltung ihm gegenüber ungefiltert zum Ausdruck bringt. Sie missachtet nicht nur das erkennbare Verbot von Ausforschungsermittlungen ins Blaue hinein, sondern übergeht zudem die verfassungsrechtlichen Prinzipien der Neutralität und Verhältnismäßigkeit. Hans S. deutet dieses sorglose Überschreiten von Befugnissen als Ausdruck eines behördlichen Selbstverständnisses, das er – nach eigener Erfahrung – systemisch auch bei anderen Ämtern beobachtet, etwa beim Bezirksamt Altona oder der Sozialbehörde. Die Ursache liegt für ihn auf der Hand: Hinter den Mauern der Amtsstuben fühlen sich die Bediensteten unsichtbar und unerreichbar – sicher in dem Wissen, dass sie nicht ins Licht der Öffentlichkeit gezogen werden und ihr Tun niemals persönliche Konsequenzen haben wird.

Die Fachaufsichtsbeschwerde im Detail

Die Beschwerde gegen das Fachamt ging folgerichtig eine Etage höher, an die übergeordnete Dezernatsleitung – deren Leiterin ist Frau Scherwath. Sie hat in der Vergangenheit bereits alle Beschwerden des Rentners abgewiesen. So auch diesmal: Die Antwort fiel abschlägig aus – die schwerwiegenden, ausführlich dargelegten Vorwürfe wurden mit einem Einzeiler abgeschmettert, unkommentiert. Unterschrieben mit i. V. Pockrand

Pockrand Antwort sozialamt Altona

Die Fachamtsleiterin, gegen deren Behörde sich die Beschwerde richtete, nahm sich die Freiheit, das Prüfungsergebnis eigenhändig zu unterschreiben. Dass ihr die Brisanz dieser Unterschrift bewusst war, verdeutlicht ihre feindselige Haltung gegenüber dem Rentner. Jede unbefangene Person hätte den Vorgang im Sinne der Neutralität an eine unbeteiligte Vertretung übergeben – nicht so Frau Pockrand. Zwar findet § 20 SGB X auf das Verfahren einer Fachaufsichtsbeschwerde nicht unmittelbar Anwendung, doch die Vorschrift bringt den allgemeinen Rechtsgedanken zum Ausdruck, dass Personen, deren eigenes Handeln Gegenstand der Prüfung ist, an dieser Prüfung nicht mitwirken sollen. Frau Pockrand scheint mit dieser rücksichtsvollen Empfehlung – die mit Respekt, Achtung und Wohlwollen dem Bürger gegenüber zu tun hat – nichts anfangen zu können. „Ein Armutszeugnis für eine Behördenleiterin“, so der Rentner in einer Stellungnahme.

Hans S. akzeptiert nicht, wie mit seiner Beschwerde umgegangen wurde. Er hat eine Gegenvorstellung gegen die behördliche Arbeisweise eingelegt und fordert die Behörde auf, die Entscheidung vollumfänglich zu überprüfen und abzuändern.
→ Hier die Gegenvorstellung lesen. 

Desweiteren hat er über die Plattform FragDenStaat eine Anfrage an das Bezirksamt gestellt mit der Bitte um Mitteilung, in wie vielen Fällen durch die Fachamtsleitung oder das Bezirksamt ein Fehlverhalten von Beschäftigten im Ergebnis der Prüfung festgestellt wurde (Fallzahlen der begründeten vs. unbegründeten Beschwerden). 

Darüber hinaus hat er die fragwürdigen  Auskunftsersuchen an den Datenschutzbeauftragten und an die Hamburgische Bürgerschaft weitergeleitet.