← Zurück zur Übersicht  Erfahrungen mit dem Sozialamt Altona

Fachaufsichtsbeschwerde gegen Sozialamt Altona: Rentner kämpft gegen Willkür von Frau Pockrand

von  Christian Stoll, 23.07.2026

Allein der Umgang mit Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerden ist ein Witz.

Der Volksmund bringt die negativen Erfahrungen aus der Verwaltungspraxis prägnant auf den Punkt: „Fristlos, formlos, fruchtlos“ oder „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“ Und daran ist leider viel Wahres.

Der Rentner Hans S., 74 Jahre alt und Empfänger von Grundsicherung im Alter, liegt seit über einem Jahr mit Frau Pockrand im Clinch. Sie ist Leiterin des > Fachamtes für Grundsicherung und Soziales (Sozialamt) in Hamburg Altona.

Hans S. wehrt sich gegen die Art und Weise, wie > 
Frau Pockrand und ihre Sachbearbeiterinnen mit ihm umgehen. Seiner persönlichen Meinung nach sind die Verhaltensweisen ihm gegenüber längst ins Feindselige und Schikanöse ausgeartet: Anfragen bleiben unbeantwortet oder werden nur unzureichend beantwortet, Gesetze und Verwaltungsvorschriften werden nicht umfänglich eingehalten, sämtliche Diensts- und Fachaufsichtsbeschwerden abgewiesen.
Eine Übersicht
finden Sie > hier.

Für den Rentner hat dieser Umgang Methode: Er zwingt ihn in zermürbende, zeit- und kraftraubende Klärungsschleifen – wie das folgende Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit zeigt.

Aktuelles Vorkommnis:

Ende Mai 2025 reichte Hans S. eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Sozialamt ein. Er beschwerte sich zum einen über die für ihn völlig unsinnige Aufforderung, eine Gewerbeanmeldung und eine betriebswirtschaftliche Auswertung vorzulegen, und zum anderen darüber, dass von ihm Auskunft darüber verlangt wurde, wo er sich im Jahr 2025 „mehrere Wochen“ aufgehalten habe (Den ausführlichen Vorgang lesen Sie > hier).

Für beide Auskunftsersuchen gibt es nicht im Entferntesten irgendwelche Anhaltspunkte; sie entbehren jeglicher Grundlage.
Der Rentner sieht sich daher weiterhin in seiner Meinung bestätigt, dass Frau Pockrand und ihre Mitarbeiterinnen aus reiner Willkür und Schikane handeln und ihre feindselige Haltung ihm gegenüber ungehindert ausleben. Schlimmer noch: Sie zeigen sich unbeeindruckt davon, dass Auskunftsersuchen „ins Blaue hinein“ unzulässig sind, und setzen sich zudem über das Neutralitäts- und Mäßigungsgebot hinweg, das Bürger vor staatlichen Übergriffen schützen soll. 

Die Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Fachamt ging folgerichtig eine Etage höher, an die übergeordnete Dezernatsleitung.
Die Antwort fiel abschlägig aus – die schwerwiegenden Vorwürfe wurden mit einem Einzeiler abgeschmettert, unkommentiert. 

Besonders bemerkenswert: 

Das Antwortschreiben der Dezernatsleitung wurde unterschrieben – man mag es kaum glauben – von i. V. Frau Pockrand, > hier das Schreiben.

Die Leiterin des Fachamts, gegen deren Behörde sich die Beschwerde richtet, nahm sich die Freiheit, das Prüfungsergebnis eigenhändig zu unterschreiben. Dass ihr die Brisanz dieser Unterschrift nicht bewusst sei, wird ihr kaum jemand abnehmen.
Jede unbefangene Behördenleitung hätte den Vorgang im Sinne der Neutralität an eine unbeteiligte Vertretung übergeben – nicht so Frau Pockrand.

Zwar findet § 20 SGB X auf das Verfahren einer Fachaufsichtsbeschwerde nicht unmittelbar Anwendung, doch die Vorschrift bringt den allgemeinen Rechtsgedanken zum Ausdruck, dass Personen, deren eigenes Handeln Gegenstand der Prüfung ist, an dieser Prüfung nicht mitwirken sollen. Eine rücksichtsvolle Empfehlung, die mit  Respekt, Achtung und Wohlwollen dem Bürger gegenüber zu tun hat.
Frau Pockrand will den  Rentner an dieser Empfehlung offensichtlich nicht teilhaben lassen. 

Der Rentner akzeptiert nicht, wie mit seiner Beschwerde umgegangen wurde.
Er hat eine Gegenvorstellung gegen die behördliche Maßnahme eingelegt und fordert die Behörde auf, die Entscheidung vollumfänglich zu überprüfen und abzuändern. 
→ Hier die Gegenvorstellung lesen.


Wir werden weiter berichten.