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DAVID vs. GOLIATH
Es bloggen – Christian Stoll – Jan Petermann – Jutta König – Gerd Müller – Hans S
Hamburgische Bürgerschaft: Die Dreistigkeit des Sachbearbeiters H.
Es schreibt der Rentner Hans S., 01.08.2026
Am 23.05. und 27.05.2026 habe ich über das Online-Formular der → Hamburgischen Bürgerschaft zwei Eingaben gemacht. Die automatischen Eingangsbestätigungen erhielt ich jeweils unmittelbar per E-Mail.
Im Juli 2026 erkundigte ich mich nach den Geschäftszeichen. Diese werden üblicherweise per Post mitgeteilt.
Der zuständige Sachbearbeiter, Herr H., erklärte mir jedoch, dass beide Eingaben der Bürgerschaft nicht vorlägen. Ein technischer Defekt am 27.05.2026, auf den angeblich auch auf der Internetseite hingewiesen worden sei, habe die Übermittlung vermutlich verhindert.
Ich überprüfte diese Darstellung.
Das Ergebnis war eindeutig: Am 27.05.2026 gab es weder eine technische Störung noch einen entsprechenden Hinweis auf der Internetseite. Auch mein Screenshot belegt das. Ebenso eindeutig sind die automatischen Eingangsbestätigungen, die mir unmittelbar nach dem erfolgreichen Absenden der Eingaben per E-Mail zugestellt wurden.
Offenbar war dem Sachbearbeiter nicht bewusst, dass mir diese Nachweise vorlagen. Andernfalls hätte er diese Erklärung kaum abgegeben. Meiner Überzeugung nach handelte es sich nicht um einen Irrtum, sondern um eine bewusst unzutreffende Behauptung.
Dabei weist seine Argumentation einen gravierenden inneren Widerspruch auf: Selbst wenn es den behaupteten technischen Defekt am 27.05. gegeben hätte, wie erklärt sich dann das angebliche Verschwinden meiner Eingabe vom 23.05., also vier Tage zuvor?
Auf diese Frage habe ich keine Antwort erhalten.
Warum also diese Erklärung?
Ich vermute, dass Herr H. mich für meine Hartnäckigkeit bestrafen oder disziplinieren wollte. Einige Monate zuvor hatte ich, trotz anfänglicher Ablehnung, konsequent auf die Herausgabe von Aktenunterlagen bestanden.
Möglicherweise ging der Sachbearbeiter davon aus, dass ein 75-jähriger Rentner sich mit dem Internet nicht auskennt und die Behauptung ungeprüft akzeptiert und demzufolge die beiden Eingaben erneut einreicht. Dadurch wären mehrere Wochen Bearbeitungszeit verloren gegangen.
Als ich ihn mit den Fakten konfrontierte, ruderte er erwartungsgemäß zurück.
Die Dokumente seien nach einer „tieferen Suche“ wieder aufgetaucht.
Diese Erklärung wirkt wenig überzeugend. Bei lediglich fünf einzelnen Vorgängen erscheint eine angeblich notwendige „tiefe Suche“ kaum nachvollziehbar.
Nach anfänglichem Leugnen waren die Unterlagen jedenfalls plötzlich doch auffindbar, in den “Tiefen des Systems”. Das hinterlässt einen ausgesprochen peinlichen Eindruck.
Ich hoffe, dass es sich um einen Einzelfall handelt und nicht um ein strukturelles Problem. Denn wenn eine solche Vorgehensweise systemisch wäre, würde dies das Vertrauen der Bürger in die Arbeit der Hamburgischen Bürgerschaft erheblich beschädigen. Der Gedanke, Eingaben auf diese Weise zu verzögern oder gar zu verhindern, wäre äußerst bedenklich.
Meine Hoffnung hat sich nicht bestätigt:
am 15. Oktober 2026 muss ich schon wieder um die Vergabe von Geschäftszeichen bitte für Eingaben die ich Mitte August 2026 eingereicht hatte.
Während die Vergabe vor den „Zerwürfnissen” maximal vierzehn Tage dauerte, lässt sich der Beamte heute mehrere Monate Zeit. Aus dieser sachfremden Motivlage ergeben sich pflichtwidrige Verstöße, Verstöße gegen das Beschleunigungsverbot und Schikane.
Ich habe dem Behördenmitarbeitenden am 15.10.2026 folgende E-Mail geschickt:
- Einreichung einer formalen Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Leitung der Kanzlei der Hamburgischen Bürgerschaft wegen sachfremdem Verhalten und Verletzung der Dienstpflichten.
- Prüfung rechtlicher Schritte zur Durchsetzung meines Anspruchs auf ordnungsgemäße Bearbeitung.