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DAVID vs. GOLIATH

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Hamburgische Bürgerschaft: Die Dreistigkeit des Sachbearbeiters H.

Es schreibt der Rentner Hans S., 01.08.2026

Am 23.05. und 27.05.2026 habe ich über das Online-Formular der → Hamburgischen Bürgerschaft zwei Eingaben gemacht. Die automatischen Eingangsbestätigungen erhielt ich jeweils unmittelbar per E-Mail.

Im Juli 2026 erkundigte ich mich nach den Geschäftszeichen. Diese werden üblicherweise per Post mitgeteilt. 
Der zuständige Sachbearbeiter, Herr H., erklärte mir jedoch, dass beide Eingaben der  Bürgerschaft nicht vorlägen. Ein technischer Defekt am 27.05.2026, auf den angeblich auch auf der Internetseite hingewiesen worden sei, habe die Übermittlung vermutlich verhindert.

Ich überprüfte diese Darstellung. 
Das Ergebnis war eindeutig: Am 27.05.2026 gab es weder eine technische Störung noch einen entsprechenden Hinweis auf der Internetseite. Auch mein Screenshot belegt das. Ebenso eindeutig sind die automatischen Eingangsbestätigungen, die mir unmittelbar nach dem erfolgreichen Absenden der Eingaben per E-Mail zugestellt wurden.

Offenbar war dem Sachbearbeiter nicht bewusst, dass mir diese Nachweise vorlagen. Andernfalls hätte er diese Erklärung kaum abgegeben. Meiner Überzeugung nach handelte es sich nicht um einen Irrtum, sondern um eine bewusst unzutreffende Behauptung.

Dabei weist seine Argumentation einen gravierenden inneren Widerspruch auf: Selbst wenn es den behaupteten technischen Defekt am 27.05. gegeben hätte,  wie erklärt sich dann das angebliche Verschwinden meiner Eingabe vom 23.05., also vier Tage zuvor?

Auf diese Frage habe ich keine Antwort erhalten.
Warum also diese Erklärung?
Ich vermute, dass Herr H. mich für meine Hartnäckigkeit bestrafen oder disziplinieren wollte. Einige Monate zuvor hatte ich, trotz anfänglicher Ablehnung,  konsequent auf die Herausgabe von Aktenunterlagen bestanden.
Möglicherweise ging der Sachbearbeiter davon aus, dass ein 75-jähriger Rentner sich mit dem Internet nicht auskennt und die Behauptung ungeprüft akzeptiert und demzufolge die beiden Eingaben erneut einreicht. Dadurch wären mehrere Wochen Bearbeitungszeit verloren gegangen.

Als ich ihn mit den Fakten konfrontierte, ruderte er erwartungsgemäß zurück. 
Die Dokumente seien nach einer „tieferen Suche“ wieder aufgetaucht. 
Diese Erklärung wirkt wenig überzeugend. Bei lediglich fünf einzelnen Vorgängen erscheint eine angeblich notwendige „tiefe Suche“ kaum nachvollziehbar.
Nach anfänglichem Leugnen waren die Unterlagen jedenfalls plötzlich doch auffindbar, in den “Tiefen des Systems”. Das hinterlässt einen ausgesprochen peinlichen Eindruck.

Ich hoffe, dass es sich um einen Einzelfall handelt und nicht um ein strukturelles Problem. Denn wenn eine solche Vorgehensweise systemisch wäre, würde dies das Vertrauen der Bürger in die Arbeit der Hamburgischen Bürgerschaft erheblich beschädigen. Der Gedanke, Eingaben auf diese Weise zu verzögern oder gar zu verhindern, wäre äußerst bedenklich. 

Meine Hoffnung hat sich nicht bestätigt: 
am 15. Oktober 2026 muss ich schon wieder um die Vergabe von Geschäftszeichen bitte für Eingaben die ich Mitte August 2026 eingereicht hatte. 

Während die Vergabe vor den „Zerwürfnissen” maximal vierzehn Tage dauerte, lässt sich der Beamte heute mehrere Monate Zeit. Aus dieser sachfremden Motivlage ergeben sich pflichtwidrige Verstöße, Verstöße gegen das Beschleunigungsverbot und Schikane. 

Ich habe dem Behördenmitarbeitenden am 15.10.2026 folgende E-Mail geschickt: 

Sehr geehrter Herr H.,
ich nehme Bezug auf meine Eingaben von Mitte August 2026, für die mir bis heute – Mitte Oktober 2026 – keine Geschäftszeichen mitgeteilt wurden.
Nachdem bereits im Juni dieses Jahres fälschlicherweise behauptet wurde, meine Online-Eingaben lägen aufgrund technischer Störungen nicht vor, setzt sich die unangemessene Verzögerung meiner Vorgänge nun fort. Während die Vergabe von Geschäftszeichen in der Vergangenheit maximal vierzehn Tage in Anspruch nahm, verzögern Sie die Bearbeitung aktuell seit mehreren Monaten.
Ich fordere Sie hiermit auf, mir die ausstehenden Geschäftszeichen für meine Eingaben aus August 2026 unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 27.10.2026 schriftlich mitzuteilen.
Ihr Verhalten lässt mangels sachlicher Gründe nur den Schluss zu, dass Sie die Bearbeitung aus einer persönlichen Abneigung gegen meine Person verzögern. Ich weise Sie mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass Sie als Beamter beziehungsweise im öffentlichen Dienst Beschäftigter an das Neutralitätsgebot sowie an das Willkür- und Beschleunigungsverbot gebunden sind. Sachfremde Motive und persönliche Ressentiments dürfen Ihr Verwaltungshandeln zu keinem Zeitpunkt beeinflussen. Das gezielte Verschleppen von Bürgeranliegen stellt eine klare Pflichtverletzung dar.
Sollten mir die geforderten Geschäftszeichen nicht fristgerecht bis zum oben genannten Datum vorliegen oder sollte es zu weiteren schikanösen Verzögerungen kommen, werde ich unverzüglich folgende Schritte einleiten:
    1. Einreichung einer formalen Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Leitung der Kanzlei der Hamburgischen Bürgerschaft wegen sachfremdem Verhalten und Verletzung der Dienstpflichten.
    2. Prüfung rechtlicher Schritte zur Durchsetzung meines Anspruchs auf ordnungsgemäße Bearbeitung.

Ich erwarte Ihre zeitnahe Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
 

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