Beamtenwillkür im Sozialamt Hamburg-Altona?
Gibt es Beamtenwillkür im Sozialamt Hamburg-Altona?
Ist es möglich, dass eine Amtsperson ihre Kompetenzen überschreitet und charakterlich nicht – oder nicht mehr – für diesen anspruchsvollen Job geeignet ist?

Treibt ein einzelnes schwarzes Schaf sein Unwesen im Sozialamt Hamburg-Altona – zum Nachteil aller anderen weißen? Kotzt hier ein Amtsschimmel oder eine Amtsschimmelin ihre persönlichen Dämonen über einen Leistungsempfänger aus? Liegt hier ein Fall von Beamtenwillkür vor?
Herr Müller (Name geändert) jedenfalls ist davon überzeugt.
Der Rentner bald achtzigjährige Rentner erhält seit einiger Zeit neben seiner kleinen Rente Grundsicherung vom Sozialamt, wie es umgangssprachlich heißt (Bezirksamt Altona, Fachamt für Grundsicherung und Soziales). Mit dem Amt gab es nie Probleme. Das Verhältnis zu seiner Sachbearbeiterin war stets entspannt. Er tat das, was ihm aufgetragen wurde, und seine Anliegen wurden stets zügig bearbeitet.
In seinem Bestreben, stets sämtliche Anforderungen zu erfüllen, meldete er sogar kleinere Einkünfte von 18 Euro, die er durch einen Verkauf bei eBay erzielt hatte.
Alles lief reibungslos – bis Herr Müller eines Tages feststellte, dass ihm die Beiträge für Wasser und Heizung seit März 2025 nicht mehr ausbezahlt wurden.
Der Rentner wies seine Sachbearbeiterin in einer E-Mail darauf hin, im Glauben, es handele sich um einen Verfahrensfehler, und bat um Überweisung der ausstehenden Summe von mehr als 400 Euro. Diese E-Mail blieb zu seinem Erstaunen unbeantwortet.
Die Wende.
Erst ein Erinnerungsschreiben führte zu einer Reaktion:
Am 1. Juli 2025 antwortete, zu Herrn Müllers Verwunderung, nicht die Sachbearbeiterin, sondern eine anonyme Person aus dem Sozialamt. In der Antwortmail fehlte der Name des Absenders.
In dieser E-Mail wurde dem Rentner mitgeteilt, dass die Einbehaltung der Beträge angeordnet worden sei, da er die Abrechnungen für Wasser sowie den Heizkostenbescheid nicht eingereicht habe. Wenn er dies nachhole, werde sein Anliegen neu geprüft.
Herr Müller war über diese Antwort alles andere als begeistert. Er, der stets alle Auflagen des Amtes erfüllt hatte, war zu keiner Zeit zur Abgabe dieser Unterlagen aufgefordert worden. Auch über eine bevorstehende Kürzung seiner Bezüge wurde er nicht informiert. Das alles lässt sich anhand der vorhandenen Korrespondenz leicht belegen.
Folglich liegt der Fehler nach seiner Auffassung eindeutig beim Sozialamt Hamburg-Altona.
Versuch der Schuldumkehr.
Dass eine Amtsperson hier versucht, die Schuld umzudrehen – eine Täter-Opfer-Umkehr gewissermaßen – und die Verantwortung auf Herrn Müller abzuwälzen, empfindet dieser bereits als Beamtenwillkür.
Er erhielt keine Rückmeldung auf seine Antwort-Mail, in der er die Umstände darlegte und um sofortige Anweisung der ausstehenden Beträge bat, deren Einbehaltung er nachweislich nicht zu verantworten hat – erhielt er keine Rückmeldung.
Auch nicht auf seine Bitte, den Namen der Person zu nennen, die die E-Mail verfasst hatte.
Die Amtsperson im Sozialamt Hamburg-Altona hat sich nicht mehr gemeldet. Die E-Mail wurde nicht beantwortet. Keine Reaktion.
Kann man bereits an dieser Stelle von Beamtenwillkür sprechen? Von Machtmissbrauch?
Ist diese Person derart empathieentleert oder machtbesessen, dass sie Freude daran empfindet, einem Leistungsempfänger das Leben schwer zu machen?
Oder anders gefragt: Wie hätte die Reaktion der Amtsperson ausgesehen, wenn sie charakterlich unbedenklich wäre?
Vermutlich hätte sie die Angaben des Rentners überprüft und festgestellt, dass diese korrekt sind – und dass Herr Müller nicht verantwortlich ist.
Eine unbelastete Amtsperson hätte sich womöglich für den Fehler entschuldigt und die zu Unrecht einbehaltenen Beträge unverzüglich an den Rentner ausgezahlt.
Mit so einer Person haben wir es im vorliegenden Fall offenbar nicht zu tun.
Der Begriff „Beamtenwillkür” beschreibt oft eine rechtswidrige, willkürliche oder unsachgemäße Ausübung des Amtes durch einen Beamten oder einer Beamtin. Dazu kann beispielsweise eine übermäßige Härte bei der Durchsetzung von Gesetzen, eine ungerechtfertigte Ablehnung von Anträgen oder eine nicht nachvollziehbare Entscheidung gehören, wie Herr Müller sie erlebt hat.
Auch die übergeordnete Sozialbehörde greift hier nicht ein. Sie hat eine eingereichte Beschwerde nicht geprüft, sondern an das Bezirksamt Altona weitergeleitet, in dem das Sozialamt sitzt.
Und auch die Sozialbehörde unterschreibt ihre E-Mails nicht. Wie das Sozialamt Altona lässt auch sie die Frage, wer die E-Mail unterzeichnet hat, unbeantwortet. Die Behörden schützen sich somit vor Beschwerdeverfahren. Glauben sie. Zum Glück gibt es Staatsanwälte, Richter und die → Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Mehr zu dem Thema Intransparenz lesen Sie unter → Intransparenz. Das Sozialamt Hamburg-Altona verschickt E-Mails ohne Namen.
Ob es sich im vorliegenden Fall tatsächlich um Beamtenwillkür, Altersdiskriminierung oder Amtsmissbrauch handelt, bleibt zunächst offen. Eine gerichtliche Klärung scheint unausweichlich.
Der Fall zeigt: Wer auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, darf erwarten, mit Respekt und Transparenz behandelt zu werden. Wenn sich Betroffene im Beschwerdefall in einem undurchsichtigen System verlieren, ist das nicht nur menschlich belastend, sondern untergräbt auch das Vertrauen in den Sozialstaat.
Die gekürzten Bezüge reichen nicht mehr bis zum Monatsende.
In der letzten Woche des Monats nimmt Herr Müller nur noch zwei Mahlzeiten zu sich:
Morgens isst er Müsli mit Milch und abends Kartoffelpüree.
Selbst abgestellte Pfandflaschen lässt er nicht mehr unberührt.
Genaueres über Beamtenwillkür lesen Sie unter → https://www.juraforum.de/lexikon/behoerdenwillkuer