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Kombinierte Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Sozialamt Altona
KOMBINIERTE FACH- UND DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
wegen des Schreibens vom 10. Juni 2026 (Betreff: Ihre E-Mail vom 05.06.2026 bezgl. …).
Verantwortliche Amtsträgerin: Frau Pockrand, Leiterin des Fachamts Grundsicherung und Soziales
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich form- und fristgerecht Fachaufsichtsbeschwerde sowie Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Handeln und die schriftliche Begründung von Frau Pockrand, Leiterin des Fachamts Grundsicherung und Soziales in Altona, vom 10. Juni 2026 ein.
Die Beschwerde stützt sich auf eine nachweisbare Verletzung der behördlichen Wahrheitspflicht, das sachwidrige Verdrehen von Rechtsnormen sowie ein eklatant fehlerhaftes Ermessens- und Begründungsverhalten im Rahmen des Verwaltungshandelns.
Begründung:
1. Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung und gezielte Desinformation
Frau Pockrand behauptete in ihrem Schreiben vom 10. Juni 2026, eine maßgebliche Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) liege ihr „im Original nicht vor“. Diese Stellungnahme wurde jedoch nachweislich bereits am 29. April 2026 per E-Mail direkt an die Hamburger Sozialbehörde übermittelt.
Das Vorschieben eines fehlenden physischen Dokuments im „Original“ stellt eine sachfremde Ausflucht dar, um die Herausgabe des Volltextes zu verweigern und die unzulässige Leistungskürzung künstlich aufrechtzuerhalten.
2. Inhaltlich unvollständige, sinnentstellende und täuschende Begründung
In der Begründung des Schreibens führt Frau Pockrand an, das BMAS sehe Erlöse aus dem Sammeln von Pfandflaschen als Einkommen an, das „grundsätzlich zu 100 % angerechnet werden müsste“.
Diese Darstellung unterschlägt vorsätzlich die zweite Hälfte der ministeriellen Bewertung: Das BMAS stellte im selben Schreiben unmissverständlich klar, dass diese Einnahmen gemäß § 84 Abs. 2 SGB XII (analog) bei moderaten Summen anrechnungsfrei zu stellen sind. Die bewusste Selektion eines halben Arguments zur Rechtfertigung einer rechtswidrigen Vollanrechnung bricht mit dem verfassungsrechtlich verankerten Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG).
3. Verletzung des Amtsermittlungs- und Objektivitätsprinzips (§ 20 SGB X)
Die Behörde ist gesetzlich verpflichtet, alle für den Einzelfall bedeutsamen Umstände – auch die für den Betroffenen günstigen – zu ermitteln. Frau Pockrand verdreht stattdessen das Verhältnis von Regel und Ausnahme. Während das Ministerium festlegt, dass die Anrechnungsfreiheit von Kleinstbeträgen die Regel ist, argumentiert das Fachamt, die Vollanrechnung sei die Regel und eine Freistellung reine Kulanz. Eine derartige Missachtung rechtlicher Wertentscheidungen überschreitet die Grenzen pflichtgemäßen Ermessens.
- Verletzung der dienstlichen Wohlverhaltens- und Mäßigungspflicht
Über die fachlichen Fehler hinaus rüge ich ausdrücklich die Art und Weise der Amtsführung von Frau Pockrand. Indem sie nachweislich unvollständig zitierte und den Betroffenen trotz vorliegender Ministeriumsstellungnahme monatelang hinhielt, hat sie ihre Dienstpflicht zu unparteiischer, gerechter und bürgernaher Aufgabenwahrnehmung schwer verletzt. Ihr Handeln hinterlässt den Eindruck bewusster behördlicher Willkür. Anstatt als Dienerin des Staates die Würde eines alten Menschen am Existenzminimum zu schützen, wurde das Machtprivileg des Amtes genutzt, um eine existenzgefährdende Drucksituation aufzubauen.
Fazit und Forderung:
Das Handeln der Amtsleitung weicht in der Art und Weise der Formulierung und Argumentation erheblich von den Standards einer neutralen, bürgernahen und gesetzestreuen Verwaltung ab. Bürger am Existenzminimum wurden hier durch gezielte Desinformation zu Bittstellern degradiert.
Obwohl die rechtswidrige Praxis im September 2026 eingestellt wurde, verlangt das vorangegangene Fehlverhalten eine lückenlose dienst- und fachaufsichtliche Prüfung, um sicherzustellen, dass das Recht im Fachamt Altona künftig nicht mehr sachwidrig gebeugt wird.
Forderungen und Fristsetzung:
Das gezeigte Verhalten und das manipulative Auslegen von Rechtsvorschriften sind mit den Grundsätzen einer gesetzestreuen, transparenten und bürgernahen Hamburger Verwaltung unvereinbar.
Ich fordere die Bezirksamtsleitung hiermit zu folgenden Schritten auf:
- Die lückenlose disziplinarische, fachliche sowie umfassende juristische Aufarbeitung dieses gesamten Vorgangs durch die übergeordneten Rechts- und Prüfinstanzen der Freien und Hansestadt Hamburg.
- Eine detaillierte, schriftliche Stellungnahme über das Ergebnis dieser Prüfung sowie über die konkret eingeleiteten dienstrechtlichen Konsequenzen gegenüber der Verantwortlichen.
Für den Eingang der schriftlichen Stellungnahme über den Stand und das Ergebnis der juristischen Aufarbeitung setze ich eine Frist bis zum 22.10.2026 (Zwei Wochen ab Ausstellungsdatum).
Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen oder die Aufarbeitung unzureichend ausfallen, behalte ich mir unmissverständlich weitere vor.
Mit freundlichen Grüßen,