← Zurück zur Startseite   Erfahrungen mit dem Sozialamt Altona

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Wie sich die Leiterindes Sozialamts Altona das Recht zurechtbiegt

von Christian Stoll, 20.09.2026 – update

Gesetze regeln unser Zusammenleben. Sie dienen einzig und allein dem Menschen.
Sie garantieren ihm, dass seine Würde geschützt bleibt. Das ist das Versprechen unseres Grundgesetzes.
Brechen Behördenmitarbeiter:innen dieses Versprechen, hören sie auf, Diener:innen dieses Staates zu sein. Staatsdiener:innen vertreten den Staat, und der Staat schützt die Würde des Menschen – und nimmt sie ihm nicht. 

Das Recht zurechtbiegen im Sozialamt Altona.

Im vorliegenden Fall wurde augenscheinlich die Würde des Rentners Hans S. verletzt: Man beraubte ihn durch bürokratische Hinhaltetaktik und gezielte Desinformation seiner Rechte.

1. Die Behauptung, das Dokument liege nicht im „Original“ vor

Frau Pockrand, Leiterin des Fachamts Grundsicherung und Soziales im Stadtteil Hamburg-Altona, behauptet in ihrem Schreiben vom 10. Juni 2026, die Stellungnahme liege ihr „im Original nicht vor“. 
Die E-Mail des Bundesministeriums (BMAS) ging jedoch bereits am 29. April 2026 direkt an die Hamburger Sozialbehörde.
Die Stellungnahme der übergeordneten Behörde lag ihr somit längst vor.

Die Ausrede, das Dokument existiere nicht als „Original“ ist eine bürokratische Ausflucht, um offensichtlich die Herausgabe des Volltextes zu verweigern. Dann nämlich hätte sie seine Grundsicherung nicht länger um die Einnahmen aus dem Pfandflaschensammeln kürzen können. Diese Kürzungen stellte sie erst im September 2026 endgültig ein.

Das Schreiben von Frau Pockrand, Fachamt Grundsichedrung und Soziales, Hamburg-Altona


2. Falsche und einseitige Schwerpunktsetzung („100 % Anrechnung”)

Frau Pockrand behauptet in ihrem Schreiben weiter, das BMAS sehe die Erlöse als Einkommen an,”das grundsätzlich zu 100 % angerechnet werden müsste”. Mithin war das Vorgehen des Bezirksamtes grundsätzlich rechtlich korrekt.“

Das ist nur die halbe Wahrheit. Das BMAS führt zwar aus, dass es sich formal um Einkommen handelt. Im selben Schreiben stellt es aber fest, dass diese Einnahmen gemäß § 84 Abs. 2 SGB XII (analog) anrechnungsfrei zu stellen sind, sofern es sich um moderate Summen handelt. 

Die Täuschung: Amtsleiterin Pockrand pickt sich nur den ersten Halbsatz heraus (Einkommen), verschweigt die rechtliche Pflicht zur Anrechnungsfreiheit bei Geringfügigkeit und stellt ihre eigene (rechtswidrige) Vollanrechnung im Nachhinein als “grundsätzlich korrekt“ dar.

3. Verdrehung von Regel und Ausnahme

Das BMAS stellt klar: In der Regel handelt es sich um moderate Summen.
Für sie gilt die gesetzliche Wertentscheidung, dass sie anrechnungsfrei bleiben sollen. Ausnahme wäre allein der Extremfall, dass jemand gewerbsmäßig riesige Summen sammelt.

Frau Pockrand dreht dies jedoch um. Sie tut so, als sei die Anrechnung die Regel und die Anrechnungsfreiheit eine reine Kulanz, die das Amt nach eigenem Gutdünken treffen darf. 

Fazit: 
Sie kannte die Stellungnahme. Sie zitierte nur die halbe Aussage. Sie kürzte weiter. Wer so handelt, irrt sich nicht. Der Eindruck drängt sich auf, dass hier bewusst entschieden wurde.

Mit ihrem Vorgehen degradiert die Amtsleiterin Hans S. vom Bürger mit Rechten zum bloßen Bittsteller, zum Objekt staatlicher Bevormundung.

Das ist kein Kavaliersdelikt und keine bloße Auslegungssache. Es ist Willkür, wenn eine mit weitreichenden Machtprivilegien ausgestattete Amtsleiterin taktiert, manipuliert, Wahrheiten unterschlägt und das Recht verzerrt, um einem alten, am Existenzminimum lebenden Menschen das ohnehin nicht leichte Leben noch schwerer zu machen. Sie nimmt ihm ein Stück Lebensfreude. Sie nimmt ihm das bisschen Geld wieder weg, das er sich mühevoll mit dem Sammeln von Pfandflaschen hinzuverdient hat. 

Wo moralische und ethische Prinzipien fehlen, wird der Missbrauch begünstigt: Gesetze, rechtliche Regeln und bürokratische Verfahren werden so eingesetzt, dass sie das Gegenteil dessen bewirken, wofür sie geschaffen wurden – Gerechtigkeit und Ordnung. 

Der Rentner wollte diese  für ihn absolut üble Verfahrensweise der Fachamtsleiterin nicht hinnehmen, obwohl sie mittlerweile von ihrer Praxis des Pfandgeldeinzugs abgelassen hat, ablassen musste.
Er reichte an das Bezirksamt Altona eine kombinierte Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde ein, verbunden mit der Aufforderung auch einer juristischen Bewertung, siehe → Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde

 

Aber damit nicht genug. Ein weiteres Schreiben zeigt, wie Amtsleiterin Pockrand mauert. 

Die Methode des Verschweigens

Dieses Antwortschreiben der Fachamtsleiterin Pockrand offenbart, mit welcher Vehemenz sie den Rentner in die Irre führt. 

Erstattung -Sozialamt Altona
In einer weiteren Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde bewertet der Rentner dieses Schreiben, das nach seiner Meinung alle Merkmale einer Diskriminierung aufweist,  und fordert u. a. auch hier eine juristische Aufarbeitung. 
→ Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Fachamtsleiterin Pockrand.

Weitere dokumentierte Vorkommnisse sind aufgelistet > hier auf unserer Webseite. 

Ausnahmen bestätigen die Regel – keine Pauschalkritik an Behördenmitarbeitenden 

Die Kritik an einzelnen Vorgängen und Verantwortlichen ist ausdrücklich keine pauschale Verurteilung der Beschäftigten in Behörden. Das Gros der Mitarbeitenden begegnet uns Bürgerinnen und Bürgern vorurteilsfrei und freundlich und erledigt seine Aufgaben zuverlässig und verantwortungsvoll.
Umso wichtiger ist es, Fälle wie diesen öffentlich zu machen, damit destruktives behördliches Handeln nicht um sich greift, Bürgerinnen und Bürger vor Willkür im Verwaltungshandeln geschützt sind und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können.