Frau Seifert beschwert sich über die Flut von E-Mails,

von Jutta König, 09.12.2025

die der Rentner auslöst.
Ja, das stimmt. Das liegt jedoch nicht an dem Rentner, sondern daran, dass wenig gesetzeskonform Fragen entweder gar nicht, ausweichend oder unzureichend beantwortet werden. Das macht Nachfragen erforderlich, die wiederum gar nicht, ausweichend oder unzureichend beantwortet werden. Was wiederum Beschwerden nach sich zieht, die von Kolleginnen bearbeitet werden, die – wie sollte es anders sein – kein Fehlverhalten feststellen können. Man kann sich damit zufriedengeben oder sich mit einer erneuten Beschwerde an übergeordnete Dienststellen wenden.

Dadurch entstehen Flutwellen von E-Mails, die hausgemacht sind und nicht der Rentner zu verantworten hat.
Ein weiteres Beispiel ist die Entscheidung von Frau Seifert, dem Rentner zu gestatten, seine Unterlagen künftig wieder elektronisch, also per E-Mail, einzureichen. Der Rentner hatte sich zuvor über die umständliche und veraltete Art der postalischen Zustellung geärgert.

So schickte er nach einiger Zeit einen Widerspruch per E-Mail an Frau Seifert. Sie  antwortete, dass der Widerspruch nicht akzeptiert werden könne, da er elektronisch und nicht auf dem Postweg eingereicht wurde. Was folgt? Genau. Ein Haufen E-Mails.
Noch ein Beispiel: Er meldet pflichtgemäß Einnahmen aus dem Flaschensammeln in Höhe von 11,75 €.
Frau Seifert investiert sofort ihre Arbeitszeit, indem sie die Leistungsbescheide ändert, damit dem Rentner die 11,75 € wieder von seiner Grundsicherung abgezogen werden. Sie gibt  den Änderungsbescheid kostenpflichtig zur Post.
Der Rentner wiederum widerspricht dem Leistungsbescheid. Und was passiert? Richtig, eine E-Mail Flut, die hausgemacht ist. 

Darüber hinaus lässt Frau Seifert das Wirtschaftlichkeitsgebot außer Acht.

Das Problem liegt also nicht beim Rentner, sondern bei der Arbeitsweise der Mitarbeiterinnen im Sozialamt.