Erfahrungen mit dem Sozialamt Altona
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Frau Seifert, Sozialamt Altona: Ermittlungen ins Blaue hinein?
von Christian Stoll, 12.12.2025
Frau Seifert ermittelt:
Ein Schreiben von Frau Seifert, Grundsicherungs- und Sozialamt Altona,zeigt, wie Verwaltung ihre rechtlichen Grenzen überschreiten kann.
In dem Schreiben wird der Rentner Hans S., der Grundsicherung im Alter bezieht, aufgefordert, eine betriebswirtschaftliche Auswertung für das Jahr 2025 sowie eine Gewerbeanmeldung für angebliche Internetverkäufe bis Ende Januar 2026 vorzulegen.
Beides ohne Begründung!
Beides ohne vorherige Prüfung!
Beides, obwohl Hans S. erst kürzlich erklärt hat, im gesamten Jahr 2025 keinerlei Einkünfte erzielt zu haben – abgesehen von ordnungsgemäß gemeldeten Pfandflaschenerlösen!
Ermittlungen ohne Anlass
Das Sozialrecht fordert eine Mitwirkungspflicht der Leistungsberechtigten. Aber es fordert ebenso klare Grenzen. Behörden dürfen nur das verlangen, was leistungsrelevant, verhältnismäßig und sachlich begründet ist. Genau daran fehlt es hier.
Eine betriebswirtschaftliche Auswertung setzt ein bestehendes Gewerbe, laufende Umsätze und buchhalterische Daten voraus. Wer keine Einnahmen erzielt hat, kann keine BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) vorlegen – nicht aus Unwillen, sondern aus logischer und rechtlicher Unmöglichkeit. Diese Forderung ist nach Meinung des Rentners kein Verwaltungsakt mit Augenmaß, sondern eine durch Frau Seifert initiierte Ermittlung ins Blaue hinein.
Auch die Aufforderung zur Vorlage einer Gewerbeanmeldung entbehrt jeder Grundlage. Ein Gewerbe entsteht nicht durch Vermutung, sondern durch eine nachhaltige, auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit. Diese liegt hier weder nach Aktenlage noch nach eigener Erklärung des Betroffenen vor. Die Behörde, vertreten durch Frau Seifert, benennt keinen einzigen konkreten Anhaltspunkt, der ihre Annahme stützen würde.
Nach Ansicht des Rentners verstößt die Sachbearbeiterin Frau Seifert gegen elementare Rechtsprinzipien
Verwaltungshandeln unterliegt dem Bestimmtheitsgebot. Der Bürger, so steht es geschrieben, muss erkennen können, warum etwas von ihm verlangt wird. Das Seifert-Schreiben schweigt dazu vollständig. Kein Anlass, kein Verdacht, kein Bezug zu konkreten Tatsachen.
Damit wird nicht nur gegen Paragraphen des Sozialgesetzbuches verstoßen, sondern auch gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und den Amtsermittlungsgrundsatz. Ermittlungen dürfen nicht repressiv wirken, nicht pauschal erfolgen und nicht der Einschüchterung dienen.
Der bittere Beigeschmack
Vor dem Hintergrund, dass er zuvor mehrfach Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Frau Seifert eingelegt hat, beschleicht den Rentner Hans S. der Verdacht der versuchten Einschüchterung. Ob ein sachfremdes Motiv, etwa Willkür, vorliegt, wird er zusammen mit anderen Vorfällen juristisch prüfen lassen. Für ihn ist der zeitliche und inhaltliche Zusammenhang jedoch offensichtlich.
Willkür beginne dort, so die Einschätzung des Rentners, wo Verwaltung ohne Anlass handle. Wenn sie Forderungen stellt, die objektiv nicht erfüllbar sind. Und wenn sie ihre Macht nutzt, um Druck aufzubauen, statt Recht durchzusetzen.
Verwaltung ist kein Selbstzweck
Sozialverwaltung soll sichern, nicht schikanieren. Sie soll prüfen, nicht spekulieren. Und sie ist an Recht und Gesetz gebunden – nicht an persönliche Befindlichkeiten oder Verdachtsfantasien.
Wer Leistungsberechtigte mit unbegründeten Forderungen überzieht, beschädigt nicht nur individuelles Vertrauen, sondern das Vertrauen in den Rechtsstaat insgesamt. Gerade dort, wo Menschen ohnehin in prekären Lebenslagen stehen, ist rechtsstaatliche Zurückhaltung keine Höflichkeit, sondern Pflicht.
Dieser Fall muss kein Einzelfall sein, sondern könnte systemisch Anwendung finden zwischen Sozialamt Altona und Leistungsberechtigten. Aber er ist ein Beispiel dafür, wie notwendig es ist, behördliches Handeln kritisch zu benennen – präzise, juristisch fundiert und öffentlich.
Die Antwort des Rentners Hans S. auf das Begehren der Sachbearbeiterin Seifert. Er fordert eine Stellungnahme ein.
E-Mail:
Betreff: Antrag für eine Stellungnahme zu Ihrem Schreiben vom 05.12.2025/Nachweis betriebliche Auswertung und Gewerbeanmeldung
Sehr geehrte Frau Seifert,
Sie fordern mich auf, eine betriebswirtschaftliche Auswertung für das Jahr 2025 sowie eine Gewerbeanmeldung für angebliche Internetverkäufe vorzulegen. Beides kann ich nicht leisten, da die Voraussetzungen hierfür fehlen. Darüber hinaus ist ihr Verlangen für mich weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht nachvollziehbar.
Eine betriebswirtschaftliche Auswertung setzt zwingend ein bestehendes Gewerbe sowie laufende Geschäftsvorfälle voraus. Ohne Einnahmen ist eine solche Auswertung objektiv nicht möglich. Gleiches gilt für die Forderung nach einer Gewerbeanmeldung, für die es ohne nachhaltige, auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit keine rechtliche Grundlage gibt. Ihr Schreiben enthält hierzu keinerlei Begründung.
Nach den §§ 60 ff. SGB I bestehen Mitwirkungspflichten ausschließlich insoweit, als die angeforderten Unterlagen leistungsrelevant, erforderlich und verhältnismäßig sind.
Darüber hinaus sind Sie meiner Meinung nach an den Amtsermittlungsgrundsatz gebunden; Ermittlungen ohne konkrete Tatsachengrundlage sind unzulässig. Das Bestimmtheitsgebot verpflichtet die Behörde zudem, Anlass und Zweck einer Forderung klar zu benennen.
Diese Anforderungen werden in Ihrem Schreiben nicht erfüllt. Sie nennen weder konkrete Tatsachen noch Anhaltspunkte, aus denen sich eine gewerbliche Tätigkeit oder Einnahmen im Jahr 2025 ergeben sollen. Wie Ihnen bekannt ist, habe ich bereits mehrfach erklärt, im genannten Zeitraum keine Einnahmen erzielt zu haben, abgesehen von ordnungsgemäß angezeigten Erlösen aus Pfandflaschensammlungen.
Vor diesem Hintergrund stelle ich den Antrag, schriftlich darzulegen, auf welche konkreten Tatsachen Sie Ihre Forderungen stützen und weshalb diese aus Ihrer Sicht leistungsrelevant sein sollen. Ohne eine solche Begründung ist der Eindruck einer sachlich nicht gerechtfertigten, möglicherweise willkürlichen Maßnahme nicht auszuräumen, deren juristische Bewertung ich anstrebe.
Bitte beantworten Sie diese Anfrage bis 04.02.2026.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Seifert antwortet auf das Schreiben zwar, beantwortet die Fragen allerdings nicht. Darüber beschwert sich der Rentner, sieht keine Grundlage für seine weitere Mitwirkung und kündigt eine Dienstaufsichtsbeschwerde an mit den Worten:
Sehr geehrte Frau Seifert,
die Hinweise in Ihrem Schreiben gehen am Kern der Angelegenheit vorbei
und beantworten auch dieses Mal die von mir aufgeworfenen Fragen nicht.
Dadurch erzeugen Sie wie in vorangegangenen Fällen auch eine unnötige
Korrespondenz, die nicht nur für beide Seiten zeitaufwendig und für den
Steuerzahler kostenintensiv ist.
Bis zu einer nachvollziehbaren Begründung sehe ich keine Grundlage
für eine weitere Mitwirkung meinerseits.
Mein Verdacht der Willkür hat sich erhärtet, da nach meiner Auffassung
nach wie vor Verfahrenspflichten verletzt werden und Ihr Vorgehen
nicht sachlich begründet ist, was auf eine feindselige Haltung mir gegenüber
schließen lässt.
Für das weitere Vorgehen habe ich zunächst den Dienstweg beschritten
und eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.
Mit freundlichen Grüßen
Der Rentner reicht folgende Dienstaufsichtsbeschwerde ein:
Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Seifert, Fachamt Grundsicherung und Soziales
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Sachbearbeiterin Frau Seifert wegen verfahrensfehlerhaften und sachlich nicht nachvollziehbaren Verwaltungshandelns.
I. Sachverhalt und Rügen
Frau Seifert fordert von mir die Vorlage einer betriebswirtschaftlichen Auswertung für das Jahr 2025 sowie eine Gewerbeanmeldung. Auf meine wiederholte, schriftliche Aufforderung hin hat sie es bis heute unterlassen, den konkreten rechtlichen oder tatsächlichen Anlass für diese umfangreichen
Informationsverlangen zu benennen. Es wurde weder mitgeteilt, welches konkrete Ermittlungsziel verfolgt wird, noch auf welche gesetzliche Ermächtigungsnorm sie ihre Forderungen stützt.
Dieses Vorgehen stellt einen schwerwiegenden Verfahrensfehler dar und verletzt mich in meinen Rechten.
Die Verwaltung ist nach den Grundsätzen des Verwaltungsverfahrensrechts und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes verpflichtet, belastende Maßnahmen (wie umfangreiche Informationspflichten) zu begründen und ihren rechtlichen
Anlass darzulegen. Ein bloßes „Fordern“ ohne jegliche substantiierte Begründung ist rechtswidrig und entbehrt jeglicher Tatsachengrundlage. Es erweckt zudem den Eindruck einer willkürlichen oder schikanösen Amtsausübung, was mit den Grundsätzen einer rechtsstaatlichen Verwaltung unvereinbar ist.
II. Meine Forderungen an die Dienstaufsicht
Auf Grundlage des dargelegten rechtswidrigen Verhaltens fordere ich Sie als Dienstaufsichtsbehörde auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Überprüfung und Beanstandung: Das Verwaltungshandeln von Frau Seifert in dieser Angelegenheit umfassend zu überprüfen und als rechtswidrig sowie dienstrechtswidrig zu beanstanden.
Abhilfe: Unverzüglich sicherzustellen, dass die gegen mich gerichteten, unbegründeten Forderungen (Vorlage der betriebswirtschaftlichen Auswertung und der Gewerbeanmeldung) zurückgenommen werden,
solange und soweit mir kein konkreter, gesetzlich vorgesehener Anlass sowie eine hinreichende rechtliche und tatsächliche Begründung für diese Forderungen mitgeteilt wird.Unterlassung für die Zukunft: Frau Seifert anzuweisen, dass sie bei künftigen Verfahren die grundlegenden verfahrensrechtlichen Pflichten (insbesondere die Begründungs- und Auskunftspflicht gegenüber dem Bürger)
zu wahren hat und Informationen nur auf einer klaren gesetzlichen Grundlage und mit nachvollziehbarer Begründung anfordert.Mitteilung des Ergebnisses: Mir das Ergebnis der dienstaufsichtlichen Prüfung sowie die getroffenen Maßnahmen mitzuteilen.
Ich bitte um Bestätigung des Eingangs dieser Beschwerde und um eine zügige Bearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen