Sozialamt Altona: Hier wird einem das Recht auf Widerspruch erschwert

von  Christian Stoll, 25.10.2025

Nach persönlicher Einschätzung des Rentners zeigt sich auch im Antwortschreiben von Frau Pockrand – der Leiterin des Sozialamts Altona, die sich somit in einer Vorbildfunktion für den Umgang mit Leistungsberechtigten befindet –, wie man einerseits  vordergründig den Nachweis einer ordnungsgemäßen Beantwortung von Schreiben erbringt, während man andererseits hintergründig versucht, dem Leistungsberechtigten die Lust an „nervigen“ Nachfragen zu nehmen, indem man Antworten unnötig verkompliziert.  

Diese Methode scheint zu funktionieren. Offensichtlich hat es noch nie ein Leistungsberechtigter gewagt, Widerspruch einzulegen. Wenn dem so ist, stellt sich die Frage, warum sich Behördenmitarbeitende überhaupt an Gesetze und Verwaltungsvorschriften halten sollten. Aus diesem Gefühl der Sicherheit heraus fällt es dann offenbar auch nicht schwer, sich über Leistungsberechtigte lustig zu machen, sie zu diskriminieren oder gar Willkür und Amtsmissbrauch auszuüben.
So jedenfalls empfindet es der Rentner im Umgang mit ihm. 

 

Bezirksamt Altona. Wie ein Rentner um Antworten kämpft

Das Antwortschreiben von Frau Pockrand gefällt dem Renter gar nicht

Einen Brief ordnungsgemäß zu beantworten, hat etwas mit Höflichkeit und Respekt zu tun.
Wenn man das nicht will, sollte man sich wenigstens an die Verwaltungsvorschriften halten. Diese besagen: „Nur wer die Entscheidungsgrundlagen kennt, kann sich wirksam gegen Fehler, Ungerechtigkeit oder Missbrauch wehren.“
Das ist aber nach Meinung des Rentners in der Art und Weise, wie Frau Pockrand ihr Schreiben verfasst hat, nicht gegeben.

In ihrem Antwortschreiben bezieht sich Frau Pockrand auf mehrere seiner E-Mails, die der Rentner im Laufe der Zeit an das Amt gerichtet hat. Sie gliedert ihre Antworten jedoch nicht nach dem Datum der E-Mails, sondern ungeordnet.
Dadurch ist der Rentner gezwungen, zu jeder Antwort aus dem Pockrand-Schreiben seine dazugehörige E-Mail herauszusuchen, um eine Prüfung vornehmen zu können.
Darüber hinaus begründet Frau Pockrand ihre Antworten nicht, zum Beispiel mit den dazugehörigen Gesetzestexten oder Verwaltungsvorschriften, sondern sie äußert ihre persönliche Meinung zu dem, was der Rentner geschrieben hat.
Wenn dann noch hinzukommt, dass Fragen nur ausweichend beantwortet werden und eine in der Betreffzeile aufgeführte E-Mail vollständig unbeantwortet bleibt, scheint das Chaos kein Versehen zu sein, sondern gewollt.  Nach Ansicht des Rentners stellt das, wie eingangs erwähnt, einen subtilen Versuch dar, Leistungsberechtigten das Antworten derart zu erschweren, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit auf erneute Nachfragen verzichten.

Das Gesetz schreibt hierzu: Eine Beamtin ist verpflichtet, ihre Aufgaben ordentlich, gewissenhaft und zügig zu erledigen. Die Art der Kommunikation kann Teil dieser Pflicht sein. Wenn durch die ungeordnete, nicht-chronologische Antwortweise die Nachvollziehbarkeit leidet, könnte dies als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gewertet werden.