Flaschensammeln - Sozialamt Altona

    von Christian Stoll, 18.10.2025

Das Sozialamt Altona zieht die Einnahmen aus Flaschensammlungen vom Betrag der Grundsicherung ab.

Dieser Fall wirft grundlegende Fragen auf: zur Auslegung des Sozialrechts, zum behördlichen Ermessensspielraum – und nicht zuletzt zum persönlichen Verhalten der Sachbearbeiterin sowie zu Respekt und Verständnis im Umgang mit alten, finanziell abhängigen Menschen.
Am Beispiel des Rentners Hans S. wird dieser Umgang durch die Sachbearbeiterin Frau Seifert verdeutlicht.  

Sozialamt Hamburg-Altona. Die Einnahmen aus einer Flaschensammlung werden dem Rentner angerechnet.

Der 75-jährige Rentner Hans S. erhält Grundsicherung im Alter. Seine Ersparnisse sind aufgebraucht, seine Rente reicht nicht zum Leben.
Die Preise für Lebensmittel sind in den letzten Monaten um 30 bis 40 Prozent gestiegen, ebenso die Kosten für seine Medikamente. Er kommt kaum noch über die Runden. Im September überwand er sich schließlich zu einem Schritt, der ihn mit Scham erfüllte, wann immer er daran dachte: Flaschensammeln.

Weil er Sonderausgaben für sein demoliertes Fahrrad hatte, auf das er angewiesen ist, würde das Geld für Lebensmittel bis zum Monatsende nicht mehr reichen – und auch nicht für seine Medikamente. Suppenküchen kamen für ihn nicht infrage; ihr Angebot reicht gerade für diejenigen, die noch weniger haben als er.

Die Überwindung war groß an jenem Abend, ebenso die Angst von Freunden, Bekannten oder Mietern aus dem Haus erkannt zu werden. Er wählte stets den Schutz der Dunkelheit. Durchwühlte, wenn es sein Gesundheitszustand erlaubte, in trockenen Nächten Mülleimer und Container. Bei Regen blieb er zu Hause. Das Loch in seinem Schuh ließ ihm keine andere Wahl.
Im zweiten Monat riss ihm jemand ausgerechnet die Tüte mit dem “Gold” aus der Hand – Dosen, die 25 Cent einbringen. Die Konkurrenz schläft nicht.


Wer Geld vom Staat erhält, muss Einnahmen jeglicher Art melden. Das ist selbstverständlich – auch für Hans S.
So teilte er dem Sozialamt freiwillig seine Einnahmen aus dem Flaschensammeln mit: 58,25 Euro, ein Stundenlohn von rund 3,70 Euro. Er war der Meinung, das Geld behalten zu dürfen. Ein Irrtum.

Die Sachbearbeiterin Frau Seifert zog ihm den Betrag von seiner Grundsicherung wieder ab.
Nächte der Arbeit – umsonst.

Er legte Einspruch ein und kritisierte die Kürzung als ungerechtfertigt. 
Die Mitarbeiterin wies seinen Einspruch mit dem Verweis auf  § 82 Abs. 1  und 3 SGB XII (Sozialgesetzbuch) zurück. Doch sie zitierte lediglich die Überschriften – ohne ihrer Begründungspflicht nachzukommen.
In die Tiefe ging sie nicht, dorthin, wo der Gesetzgeber Ermessensspielräume eröffnet, die es ermöglichen würden, genau solche geringfügigen Einkünfte nicht auf die Regelleistungen anzurechnen. Diesen Spielraum ignorierte sie, wollte ihn bei dem Rentner nicht anwenden. 
Ihr Standpunkt scheint klar:
Kein Leistungsberechtigter der Grundsicherung im Alter erhält und vom Sozialamt Altona geführt wird, darf sich etwas durch Flaschensammeln hinzuverdienen.

Den Betroffenen bleiben nur zwei Möglichkeiten: auf Einnahmen durch Flaschensammeln verzichten – oder die Einnahmen nicht melden und damit das Risiko eingehen, erwischt zu werden. Ein Vermerk in der Akte, man sei einer „illegalen Tätigkeit“ nachgegangen, kann Folgen haben. Not macht erfinderisch – und risikobereit.

Hans S. wird weiterhin Pfandflaschen sammeln, die Einnahmen dem Sozialamt Altona melden und vor das Sozialgericht ziehen. Es soll Klarheit schaffen, ob Rentner in Hamburg, die Grundsicherung im Alter erhalten, ihre Einkünfte aus Flaschensammlungen behalten dürfen – oder nicht.