Erfahrungen mit Frau Seifert aus dem Sozialamt Altona

Fachamt Grundsicherung und Soziales – im Volksmund: Sozialamt

Who the f*ck ist “Seifert”?

von Christian Stoll, 10.11.2025

Eine Zeit lang fragte sich der Rentner Hans S., wer sich hinter dem Namen „Seifert“ eigentlich verbarg. Wochenlang lag dieser Name wie ein Schatten über der geführten Korrespondenz mit dem Sozialamt Altona. Als Ansprechpartnerin war oben im Briefkopf stets Frau Schwien angegeben – doch am Ende der Schreiben stand: „Seifert“. Mal unterschrieben, mal nicht. Weder „Herr“ noch „Frau“. Nur: Seifert.
(Hinweis: siehe hier).

Bezirksamt Altona - Frau Seifert

Im normalen sozialen Miteinander gehört die Nennung des Geschlechts zum guten Ton.
Eine Form der Höflichkeit und des Respekts. “Seifert” scheint davon wenig zu halten, hat der Bitte des Rentners um Angabe des Geschlechts nicht entsprochen und unterschreibt weiterhin die Korrespondenz geschlechtslos.
Davon abgesehen, dass dieses Verhalten an Unhöflichkeit kaum zu überbieten ist, scheint sich “Seifert” auch nicht an gesetzliche Vorgaben halten zu wollen, die Bürgernähe fordern und Transparenz.
Wie schreibt man so jemanden an? Welche Person ist für den Inhalt der Korrespondenz verantwortlich: die im Briefkopf genannte Frau Schwien und das unterzeichnende “Seifert”?
Kann es sein, dass genau dieses Verwirrspiel von dem Sozialamt Altona gewollt ist, um Dienstaufsichtsbeschwerden dadurch zu erschweren, dass man erneut ein Schreiben einreichen muss, um die personelle Verantwortlichkeit herauszufinden, um eine Dienstaufsichtsbeschwerde gezielt einreichen zu können?
In einer Beschwerde über die fehlende Transparenz in einer doppelten Namensführung schreibt die Vorgesetzte von “Seifert”, die Fachamtsleiterin Frau Pockrand: „Gerade dadurch (durch die doppelte Namensführung. Anm. d. Red.) entsteht Transparenz.“

Diese Begründung findet der Rentner Hans S. derart wenig intelligent, dass er ihn als beleidigned und diskrimminierend empfindet und als gutes Beispiel dafür dient, wie sich der Amtsschimmel über einen Bürger auskotzt.
Bei so viel Rückendeckung durch die Leiterin des Fachamtes wundert es nicht, dass “Seifert” weiterhin geschlechtslos unterschreibt.
Nur durch Zufall, aus einer Kopie eines Schreibens an das Sozialgericht hat der Rentner erfahren, dass es sich bei  “Seifert” um eine Frau handelt.  

Damit stellt sich „Seifert“ nicht nur über die Konventionen des sozialen Miteinanders, sondern mit Billigung der Vorgesetzten, Frau Pockrand, auch über den gesetzlichen Auftrag von Bürgernähe und Transparenz – ein perfides System der Ausweich- und Erschwerungstaktik scheint nach Ansicht des Rentners begründet und soll sich in ihren Verhalten gegenüber dem Rentner in allen Belangen weiter fortsetzen, wie das nächste Beispiel zeigt.  

In einem Schreiben beklagt Frau Seifert, „eine Flut von E-Mails, Nachfragen oder Beschwerden” durch den Rentner. Sie lässt jedoch die Feststellung des Rentners unerwähnt, dass diese “Flut von E-Mails” nicht notwendig wäre, wenn sie und ihre Mitarbeiterinnen die Fragen aus seinen E-Mails nach Recht und Gesetz vollständig beantworten würden.
Dieser Satz ist brisant, denn das aktenwidriges Weglassen von Tatsachen kann als  schwerwiegender Verwaltungsfehler gedeutet werden und stellt einen
inakzeptablen Einschüchterungsversuch dar und verletzt grundgesetzlich geschützten Rechte:

  • Verstoß gegen das Petitionsrecht  und das Beschwerderecht.
  • Verstoß gegen das Recht auf Gehör und faire Verfahrensgestaltung.
  • Die Formulierung ist unbestimmt und soll von der Wahrnehmung meiner Rechte abschrecken.

Noch ein Beispiel: 
Hans S. erhält vom Sozialgericht Unterlagen, darunter ein Schreiben von Frau Seifert. Darin bedauert sie gegenüber dem Gericht die fehlerhafte Abrechnung bedauert, die der Rentner beim Gericht angemahnt hatte.
Gegenüber Hans S. selbst äußert sie weder ein Bedauern noch beantwortet sie seine hierzu gestellten Fragen, wann welche Zahlungen in welcher Höhe geleistet wurden. 

Hans S. wertet auch die Art und Weise des Umgangs als Ausdruck einer ihm gegenüber feindseligen Haltung. Ein gesetzlich gebotener, respektvoller und unterstützender Umgang ist aus seiner Sicht nicht erkennbar. Er befürchtet zudem, dass diese Verhaltensweisen auch gegenüber anderen Leistungsberechtigten angewendet wird, insbesondere gegenüber solchen, die sich aufgrund ihrer Abhängigkeit von Leistungen sich nicht trauen, sich zur Wehr zu setzen.

Nach Auffassung des Rentners begünstigen fehlende Kontrolle und mangelnde öffentliche Transparenz derartige Vorgehensweisen.

Aufgrund weiterer Vorkommnisse hat Hans S. am 27.11.2025 eine detaillierte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Seifert eingereicht. Die Zusammenfassung mit dem entsprechenden Antrag lesen Sie nachfolgend: 

Zusammenfassung und Antrag

Das geschilderte Verhalten von Frau Seifert ist gekennzeichnet durch:

  • Wiederholte Rechts- und Verfahrensfehler.
  • Willkür und Amtsmissbrauch. 
  • Vorsätzliche Erschwerung des Rechtswegs.
  • Verletzung von Beratungs-, Auskunfts- und Begründungspflichten.
  • Einschüchterung und Missachtung meiner Grundrechte.

Ich beantrage,

  1. das dienstliche Fehlverhalten von Frau Seifert disziplinarrechtlich zu überprüfen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
  2. mir das Ergebnis der Überprüfung mitzuteilen.
  3. sicherzustellen, dass mir für die Zukunft ein sachlicher, rechtmäßiger und respektvoller Umgang durch die Behörde gewährt wird. 

Weitere Vorkommnisse: 

Einnahmen aus dem sammeln von Pfandflaschen werden dem Renter abgezogen

So beantwortet Frau Seifert E-Mails.

Wichtige Fragen beantwortet Frau Seifert dem Rentner Hans S. nicht

Frau Seifert hat noch einen Trumpf im Ärmel 

Frau Seifert beschwert sich über „eine Flut von E-Mails“