Erfahrungen mit dem Sozialamt Altona
Die hier geschilderten Vorgänge basieren auf vorliegende Dokumente und auf der Darstellung des Betroffenen und stellen somit eine persönliche Bewertung dar.
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Zwischen Sozialamt Altona und Bürgerschaft: Ein Rentner sucht sein Recht
von Jutta König, 10.03.2026 -update-
Einen höflichen, altersbedingt respektvollen Umgang erfährt der Rentner im Sozialamt Altona (Fachamt Grundsicherung und Soziales) nicht, das von Frau Pockrand geleitet wird. Wenn sich die Mitarbeitenden doch wenigstens an die Gesetze halten würden. Aber auch das tun sie nicht.
Sie verstoßen gegen die Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht, die das Sozialgesetz zwingend vorschreibt. Diese Pflicht greift besonders intensiv bei älteren Menschen. Behörden müssen darauf hinwirken, dass Berechtigte ihre Anträge fristgerecht und korrekt einreichen und Unterlagen rechtzeitig beibringen, damit ihnen keine zustehenden Leistungen vorenthalten werden.
Diese Fürsorge hat der Rentner nicht erfahren. Er fürchtet, dass sie auch allen anderen Leistungsberechtigten vorenthalten wird. Das bedeutet zusätzliches Leid für die Betroffenen, die ohnehin nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen.
Erfahrungen mit dem Sozialamt Altona: Kürzung der Grundsicherung
Dem Rentner wurden die Beträge der Grundsicherung um 84 Euro und 27 Euro gekürzt.
Niemand hat ihn darüber informiert, dass Kürzungen bevorstehen, oder ihm mitgeteilt, was er tun muss, um die Kürzungen zu verhindern.
Krankheitsbedingt fielen ihm die Kürzungen erst Monate später auf.
Im Glauben, es handele sich um ein Versehen, schrieb er seiner Sachbearbeiterin eine E-Mail und bat sie, ihm die “versehentlich” einbehaltenen Beträge anzuweisen.
Erst nach wiederholter Aufforderung wurde ihm der Grund mitgeteilt: Die Versorgerunterlagen für Wasser und Gas seien nicht mehr aktuell. Daher habe er die Kürzungen selbst zu verantworten, weil er seiner gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkungspflicht (§ 60 SGB I) nicht nachgekommen sei, indem er die aktuellen Unterlagen nicht rechtzeitig beigebracht habe.
Beratungspflicht der Behörde
Der Rentner entgegnete, dass er nur dann Unterlagen einreichen könne, wenn die Behörde ihm zuvor mitteile, welche Unterlagen benötigt würden. Erst dann könne er seiner Mitwirkungspflicht nachkommen.
Zuvor müsse die Behörde selbst ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen. Danach sind die Träger der Sozialleistungen verpflichtet, Leistungsberechtigte umfassend zu beraten und über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Dazu gehört auch, auf Nachfragen zu antworten und Unterstützung bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten zu geben.
Nach Ansicht des Rentners wird diese Vorschrift im Sozialamt Altona in unverantwortlicher Weise ignoriert, vorsätzlich ignoriert.
Keine Hilfe durch die Hamburgische Bürgerschaft und den Eingabeausschuss
Der Eingabeausschuss der Bürgerschaft kümmert sich um Fälle, in denen sich Betroffene von Hamburger Behörden ungerecht behandelt fühlen. Er prüft den Einzelfall, verlangt Stellungnahmen von den zuständigen Stellen und verhandelt bei Verdacht auf eine Fehlentscheidung mit der Behörde, um eine einvernehmliche Lösung für die Betroffenen zu erreichen.
Die Antwort löste bei dem Rentner Überraschung und Entsetzen gleichermaßen aus: Seine Eingabe wurde abgewiesen, und zwar mit der haarsträubenden Begründung, es sei kein Fehlverhalten der Behörde zu erkennen und die Kürzungen somit gerechtfertigt.
Eine derart einseitige Sichtweise weckte bei dem Rentner den Verdacht eines alles umspannenden Korpsgeist zu den Hamburger Behörden. Eindeutige gesetzliche Vorgaben hatten bei der Beurteilung offenbar keine Rolle gespielt, ebenso wenig das Eingeständnis des Sozialamtes in seiner Stellungnahme an den Eingabeausschuss. Hier heißt es:“Der Hinweis auf die fehlenden Nachweise ist bedauerlicherweise verzögert erfolgt. Das A/SDZ arbeitet daran, solche Verzögerungen künftig zu vermeiden.“
„Verzögert“ bedeutet: Den Grund für die seit Februar 2025 erfolgten Kürzungen teilte man dem Rentner erst am 01. Juli 2025 mit, nachdem die Behördenmitarbeitenden seine entsprechenden Fragen in vorangegangenen E-Mail nicht beantwortet hatten.
Der Rentner kommentierte das Ergebnis in einer E-Mail an die Vorsitzende wie folgt:
„Ich habe seinerzeit auf Ihr Schreiben nicht reagiert, obwohl ich mit dem Ergebnis nicht einverstanden bin und auch nicht erkennen konnte, dass sich die Bürgerschaft „eingehend“ mit der Eingabe befasst hat.
Vielmehr hat sie meiner Meinung nach die Argumentation des Sozialamtes ungefiltert übernommen und weitere, hierzu relevante gesetzliche Regelungen völlig außer Acht gelassen.“
Ausführlicher wird die Angelegenheit beschrieben unter:
→ Bürgernah oder behördenkonform? Wie der Eingabenausschuss der Bürgerschaft das Vertrauen verspielt
Ebenso das als dreist empfunde Verhalten des Mitarbeiters Herrn H. gegenüber dem Rentner nach dessen Kritik:
→ Die Dreistigkeit des Sachbearbeiters H.
Die eingereichte Klage beim Sozialgericht ist wegen Überlastung noch nicht entschieden.
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