Beamtenwillkür im Sozialamt Altona?
Gibt es Willkür von Amtspersonen im Sozialamt Hamburg-Altona?
Ist es möglich, dass Amtspersonen ihre Kompetenzen überschreiten und Gesetze und Vorschriften außer Acht lassen?
Hamburg, 16. Juli 2025
Treiben einzelne schwarze Schafe ihr Unwesen im Sozialamt Hamburg-Altona – zum Nachteil aller anderen weißen? Kotzt hier ein Amtsschimmel oder eine Amtsschimmelin ihre persönlichen Dämonen über einen Leistungsempfänger aus? Liegt hier ein Fall von Beamtenwillkür vor?
Herr Hans S. (Name geändert) jedenfalls ist davon überzeugt.
Der Rentner, bald achtzigjährig, erhält seit einiger Zeit neben seiner kleinen Rente Grundsicherung vom Sozialamt, wie es umgangssprachlich heißt (Bezirksamt Altona, Fachamt für Grundsicherung und Soziales). Mit der Sachbearbeiterin gab es nie Probleme. Das Verhältnis war stets entspannt. Er tat das, was ihm aufgetragen wurde, und seine Anliegen wurden stets zügig bearbeitet.
In seinem Bestreben, stets sämtliche Anforderungen zu erfüllen, meldete er sogar kleinere Einkünfte von 18 Euro, die er durch einen Verkauf bei eBay erzielt hatte.
Alles lief reibungslos – bis Herr Hans S. eines Tages feststellte, dass ihm die Beiträge für Wasser und Heizung seit März 2025 nicht mehr ausbezahlt wurden.
Der Rentner wies seine Sachbearbeiterin in einer E-Mail darauf hin, im Glauben, es handele sich um einen Verfahrensfehler, und bat um Überweisung der ausstehenden Summe von mehr als 400 Euro.
Diese E-Mail – obwohl existenziell wichtig – blieb zu seinem Erstaunen unbeantwortet.
Erst ein Erinnerungsschreiben führte zu einer Reaktion:
Am 1. Juli 2025 antwortete, zu Herrn Hans S. Verwunderung, nicht die Sachbearbeiterin, sondern eine anonyme Person aus dem Sozialamt. Die Antwortmail war nicht unterschrieben.
In dieser E-Mail wurde dem Rentner mitgeteilt, dass die Einbehaltung der Beträge angeordnet worden sei, da er die Abrechnungen für Wasser sowie den Heizkostenbescheid nicht eingereicht habe. Wenn er dies nachhole, werde sein Anliegen neu geprüft.
Der Rentner war über diese Antwort sehr verwundert.
Er, der stets alle Auflagen des Amtes erfüllt hatte, war zu keiner Zeit zur Abgabe dieser Unterlagen aufgefordert worden. Auch über eine bevorstehende Kürzung seiner Bezüge wurde er nicht informiert. Das alles lässt sich anhand der vorhandenen Korrespondenz leicht belegen.
Folglich liegt der Fehler nach seiner Auffassung eindeutig beim Sozialamt Hamburg-Altona, aber das scheinen → die Mitarbeiterinnen Frau Pockrand und Frau Schwien anders zu sehen.
Dass eine Amtsperson hier versucht, die Schuld umzudrehen – eine Täter-Opfer-Umkehr gewissermaßen – und die Verantwortung auf den Rentner abzuwälzen, empfindet dieser bereits als Beamtenwillkür.
Er antwortete umgehend und bat um sofortige Anweisung der ausstehenden Beträge, deren Einbehaltung er nachweislich nicht zu verantworten hat. Außerdem bat er um Mitteilung, welche Person für die E-Mail verantwortlich zeichnet.
Auf seine E-Mail erhielt er keine Antwort, weder von der Behörde, noch von seiner Sachbearbeiterin.
Null Reaktionen.
Kann man bereits an dieser Stelle von Beamtenwillkür sprechen? Von Machtmissbrauch?
Oder anders gefragt:
Wie hätte die Reaktion einer Amtsperson aussehen können, die zielorientiert und verantwortungsbewußt arbeitet?
Vermutlich hätte diese Person die Angaben des Rentners überprüft und festgestellt, dass es tatsächlich versäumgt wurde, den Rentner zur Abgabe der Unterlagen aufzufordern.
Vermutlich hätte sich für diesen Fehler entschuldigt und die zu Unrecht einbehaltenen Beträge sofort zur Auszahlung angewiesen.
Mit so einer Person hat der Rentner es im vorliegenden Fall offenbar nicht zu tun.
Der Begriff „Beamtenwillkür” beschreibt oft eine rechtswidrige, willkürliche oder unsachgemäße Ausübung des Amtes durch einen Beamten oder einer Beamtin. Dazu kann beispielsweise eine übermäßige Härte bei der Durchsetzung von Gesetzen, eine ungerechtfertigte Ablehnung von Anträgen oder eine nicht nachvollziehbare Entscheidung gehören, wie Herr Hans S. sie nach seiner Meinung erlebt hat.
Die gekürzten Bezüge reichen nicht mehr bis zum Monatsende.
In der letzten Woche des Monats nimmt Herr Stenzel nur noch zwei Mahlzeiten zu sich:
Morgens isst er Müsli mit Milch und abends Kartoffelpüree.
Selbst abgestellte Pfandflaschen lässt er nicht mehr unberührt.
Genaueres über Beamtenwillkür lesen Sie unter → https://www.juraforum.de/lexikon/behoerdenwillkuer