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Verstoß gegen das Gebot der Aktenvollständigkeit und Aktenwahrheit? Wie das Sozialamt Altona die Wahrheit verschweigt
von Jan Petermann, 17.12.2025 – update
Das Weglassen wesentlicher Tatsachen bei Weitergabe der Akte hat einen Namen: „Verletzung der Aktenwahrheit“.
Was auf den ersten Blick harmlos klingt, entpuppt sich in der Praxis als schwerwiegender Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung – und im Sozialamt Altona scheint das System zu haben. Denn bei der Weitergabe von Akten an übergeordnete Dienststellen verschweigt die Behörde gezielt entlastende Stellungnahmen des Rentners.
Ziel dieser Praxis scheint es zu sein, den Betroffenen in ein negatives Licht zu rücken und die Behörde gleichzeitig als korrekt handelnde Instanz erscheinen zu lassen. Dass ein solches Vorgehen den gesamten Verfahrensverlauf zuungunsten des Rentners beeinflussen kann, liegt auf der Hand und scheint gewollt zu sein.
Ein fiktives Beispiel verdeutlicht das Prinzip: Stellen Sie sich vor, in der Personalakte eines Mitarbeiters stünde, er sei zweimal bei Rot über die Ampel gefahren. Der entscheidende Grund, warum er dies getan hat, nämlich um herannahende Einsatzwagen der Polizei auszuweichen, wird verschwiegen. Die Tat wirkt ohne den Kontext völlig anders.
Genau diese Methode der einseitigen Darstellung erlebt der Hamburger Rentner Hans S. im Umgang mit dem Sozialamt Altona.
In der Praxis sieht das wie folgt aus.
In fast jedem Schreiben der Verantwortlichen des Sozialamts Altona, darunter Frau Pockrand (Leitung Sozialamt), Frau Seifert (Sachbearbeiterin) und Frau Scherwath (Leitung Dezernat) – tauchen diese Behauptungen auf, die an andere Entscheidungsträger, Dienststellen und Gerichte weitergeleitet werden. Hierin steht dann beispielsweise zu lesen, der Rentner habe Gesprächsangebote mehrfach abgelehnt, sei seiner gesetzlichen Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen und verbreite auf seiner Webseite rufschädigende Vorwürfe und Verunglimpfungen gegen die Mitarbeitenden.
Was die Behörde verschweigt:
Zu den Gesprächsangeboten: Hans S. hält mündliche Gespräche so lange für überflüssig, bis die Behörde seine offenen E-Mails endlich schriftlich beantwortet hat.
Zur Mitwirkungspflicht: Der Rentner ist seiner Mitwirkungspflicht stets zu 100 % nachgekommen. Im Gegenzug hat die Behörde jedoch ihre eigene gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungspflicht verletzt.
Zum Vorwurf der Rufschädigung: Die Einträge auf der Webseite sind durch Dokumente belegte Vorgänge, die Rechtsverstöße einer Behörde offenlegen. Persönliche Bewertungen sind als solche formuliert.
Die Artikel dienen nicht der Rufschädigung, sondern einer objektiven Berichterstattung.
Den erneuten Vorwurf von Frau Pockrand ( Schreiben vom 10. Juni 2026), durch die Nennung der Klarnamen die handelnden Personen in ihrem Ansehen herabzusetzen, in der Öffentlichkeit schlecht zu machen und den Ruf zu schädigen,
wertet der Rentner lediglich als einen weiteren Versuch, ihn weiterhin gegenüber anderen Institutionen zu diskreditieren.
Trotz seines vor Monaten gemachten Angebots, beanstandete Äußerungen sofort zu löschen, hat die Behörde ihm keine konkreten Persönlichkeitsverletzungen genannt.
Auf die Bitte, bei der Weiterreichung seiner Akte nicht einseitig zu verfahren, sondern sämtliche Korrespondenz beizufügen, antwortete die Amtsleiterin dem Rentner am 10. Juni 2026, ohne auf die konkreten Vorwürfe einzugehen:
“Zum Führen von Akten existiert eine Fachanweisung nach deren Vorgaben Ihre Akte selbstverständlich geführt wird.”
FAQ: Vorwürfe der einseitigen Aktenführung
Dem Sozialamt Altona wird vorgeworfen, bei der Weitergabe von Akten an übergeordnete Stellen oder Gerichte systematisch wesentliche, entlastende Tatsachen zu verschweigen. Der Artikel bezeichnet dies als „Verletzung der Aktenwahrheit“ und als Verstoß gegen das Gebot der Aktenvollständigkeit. Dies führe zu einer einseitigen, negativen Darstellung des Betroffenen.
Laut Artikel behauptet das Amt in Schreiben, der Rentner habe:
Gesprächsangebote mehrfach abgelehnt.
Seine gesetzliche Mitwirkungspflicht nicht erfüllt.
Auf seiner Website rufschädigende Vorwürfe und Verunglimpfungen gegen Mitarbeitende verbreitet.
Der Rentner widerspricht diesen Punkten wie folgt:
Zu den Gesprächsangeboten: Er halte mündliche Gespräche für überflüssig, bis die Behörde seine offenen schriftlichen Anfragen beantwortet habe.
Zur Mitwirkungspflicht: Er sei dieser stets zu 100 % nachgekommen. Im Gegenzug habe das Amt jedoch seine eigene gesetzliche Mitteilungspflicht verletzt.
Zum Vorwurf der Rufschädigung: Die Website dokumentiere belegte Rechtsverstöße der Behörde und verfolge das Ziel objektiver Berichterstattung, nicht der persönlichen Diffamierung. Ein Angebot des Rentners, beanstandete Äußerungen zu löschen, sei vom Amt nicht konkret beantwortet worden.
Im Artikel werden namentlich genannt:
Frau Pockrand (Leitung Sozialamt)
Frau Seifert (Sachbearbeiterin)
Frau Scherwath (Leitung Dezernat)
Der Artikel unterstellt, dass diese Praxis des Verschweigens von Tatsachen systematisch erfolgt, um den Betroffenen in ein negatives Licht zu rücken und die Behörde gleichzeitig als korrekt handelnde Instanz erscheinen zu lassen. Dies beeinflusse den gesamten Verfahrensverlauf zuungunsten des Rentners.
Bei dieser FAQ handelt es sich um eine Zusammenfassung der in dem verlinkten Blogartikel dargestellten Behauptungen und Vorwürfe. Es handelt sich um eine Darstellung aus Sicht des Blogautors.