Erfahrungen mit Frau Seifert aus dem Sozialamt Altona

Fachamt Grundsicherung und Soziales – im Volksmund: Sozialamt

Who the f*ck ist “Seifert”?

von Christian Stoll, 10.11.2025

Eine Zeit lang fragte er sich, wer „Seifert“ eigentlich sei. Wochenlang hing dieser Name wie ein Schatten über seiner Korrespondenz mit dem Sozialamt Altona. 

Als Ansprechpartnerin war stets Frau Schwien angegeben – doch am Ende der Schreiben stand „Seifert“. Mal unterschrieben, mal nicht.
Weder „Herr“ noch „Frau“. Nur: Seifert.
(Hinweis: siehe hier).

Bezirksamt Altona - Frau Seifert

Hans S. dachte, die Person habe sich vielleicht noch nicht für ein Geschlecht entschieden, aber das war ihm im Grunde egal.
Entscheidend war, wer die Verantwortung für den Inhalt trug – und an wen er  eine Beschwerde richten konnte.
Wie spricht man jemanden an, der seine Geschlechtszugehörigkeit nicht nennen mag?
Diese Fragen bleiben offen, weil eines fehlt: Transparenz. 

Behördenschreiben müssen klar und nachvollziehbar sein.
§ 37 des Verwaltungsverfahrensgesetzes schreibt vor, dass amtliche Schreiben so abgefasst sein müssen, dass sowohl die Behörde als auch die verantwortliche Person eindeutig erkennbar sind.

Frau Seifert hält sich nicht daran.
Auch nicht ihre Vorgesetzte, Frau Pockrand.
Auf den Hinweis, die doppelte Namensführung sei irreführend, erklärte sie schrilftlich: „Gerade dadurch entsteht Transparenz.” 
Ein Satz, der sich jeder Logik entzieht.

Hans S. bat darum, solche Schreiben künftig zu vermeiden. Es änderte nichts.
Für ihn ein weiteres Zeichen einer feindseligen Haltung ihm gegenüber, die sich auch in weiteren Verwaltungsakten widerspiegelt.

Ein Beispiel: In einer E-Mail wies er darauf hin, dass mehrere kleinere Beträge trotz einer bereits geleisteten Zahlung nicht überwiesen worden waren. 

Dief E-Mail blieb unbeantwortet. Wie viele andere auch.
Nur das Sozialgericht erhielt eine Reaktion. In dem Schreiben bedauerte Frau Seifert den Fehler, der mittlerweile behoben sei. 

Dem Rentner teilte sie das nicht mit. Weder, dass die angemahnten Beträge rechtens waren, noch dass sie überwiesen waren, und in welcher Höhe.
Auch diese Reaktion, wie auch andere zuvor, wertete er als klares Anzeichen einer passiv-aggressiven Haltung. Verboten zwar, aber ohne Beschwerde keine Prüfung.


Wie ihre Vorgesetzte Frau Pockrand, führt auch Frau Seifert kaum einenVerwaltungsvorgang fehlerfrei aus. Hans S. muss ständig reagieren. Das laugt ihn aus, entkräftet ihn und das scheint das Ziel zu sein: so viele Nachfragen zu provozieren, bis der Betroffene ermüdet. Zermürbung als Verwaltungspraxis.

Ein weiteres Beispiel:
Hans S. erhielt die Aufforderung nicht mehr per E-Mail zu korrespondieren, sondern das Beiblatt der Schreiben zu nutzen und a

Anmerkungen schriftlich zu verfassen. Nach einem Einspruch gestattete Frau Seifert, Unterlagen weiterhin per E-Mail einzureichen. Wenig später teilte sie ihm jedoch mit, dass seine Widersprüche verworfen wurden, weil sie nicht formgerecht eingereicht wurden, sondern per E-Mail.
Für den Rentner trägt das Zeichen von Willkür und Amtsmissbrauch.

So wundert es nicht, dass sie ihm auch die geringen Einnahmen aus dem Sammeln von Pfandflaschen von seiner Grundsicherung abgezogen, (siehe hier).
Sie hält sich dabei streng an das Gesetz, das sie in anderen Fällen ignoriert, wie es der Rentner belegen kann.

Damit nicht genug: Kurz darauf wurde ihm eine Zahlung der Behörde gutgeschrieben, die er nicht zuordnen konnte.
Einfach so.  Hans S. fragt Frau Seifert, die weiß angeblich von nichts.
War es ein Test? Hat jemand gehofft, er würde die Gutschrift verschweigen, seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen und somit einen Grund liefern, seine Grundversorgung im Alter zu verlieren? Für den alten Mann würde das die Obdachlosigkeit bedeuten.

Gesetze hin oder her:
Wie emotional entkernt muss man sein, um so mit einem alten Mann umzugehen, der nichts weiter verlangt als eine ordnungsgemäße Bearbeitung seiner Angelegenheiten? 

Weder eine gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsweise noch ein respektvoller, unterstützender Umgang sind erkennbar.
Hans S. befürchtet, dass viele andere Leistungsempfänger ähnlich behandelt werden – vor allem jene, die sich nicht wehren können und der Willkür einzelner Sachbearbeiterinnen ausgeliefert sind.

„Unrecht in Behörden“, sagt er, „funktioniert nur dort, wo die Öffentlichkeit ausgeschlossen bleibt.“