Wenn der Staat ins Blaue hinein ermittelt

von Christian Stoll, 12.12.2025

Frau Seifert ermittelt:
Ein Schreiben von Frau Seifert, Grundsicherungs- und Sozialamt Altona,zeigt, wie Verwaltung ihre rechtlichen Grenzen überschreiten kann. 

In dem Schreiben wird der Rentner Hans S., der Grundsicherung im Alter bezieht, aufgefordert, eine betriebswirtschaftliche Auswertung für das Jahr 2025 sowie eine Gewerbeanmeldung für angebliche Internetverkäufe bis Ende Januar 2026 vorzulegen.

Sozialamt Altona: Ins Blaue hinein ermittelt
Sozialamt Altona- Frau Seifert ermittlungen

Beides ohne Begründung!

Beides ohne vorherige Prüfung!

Beides, obwohl Hans S. erst kürzlich erklärt hat, im gesamten Jahr 2025 keinerlei Einkünfte erzielt zu haben – abgesehen von ordnungsgemäß gemeldeten Pfandflaschenerlösen!

Ermittlungen ohne Anlass

Das Sozialrecht fordert eine Mitwirkungspflicht der Leistungsberechtigten. Aber es fordert ebenso klare Grenzen. Behörden dürfen nur das verlangen, was leistungsrelevant, verhältnismäßig und sachlich begründet ist. Genau daran fehlt es hier.

Eine betriebswirtschaftliche Auswertung setzt ein bestehendes Gewerbe, laufende Umsätze und buchhalterische Daten voraus. Wer keine Einnahmen erzielt hat, kann keine BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) vorlegen – nicht aus Unwillen, sondern aus logischer und rechtlicher Unmöglichkeit. Diese Forderung ist nach Meinung des Rentners kein Verwaltungsakt mit Augenmaß, sondern eine durch Frau Seifert initiierte Ermittlung ins Blaue hinein. 

Auch die Aufforderung zur Vorlage einer Gewerbeanmeldung entbehrt jeder Grundlage. Ein Gewerbe entsteht nicht durch Vermutung, sondern durch eine nachhaltige, auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit. Diese liegt hier weder nach Aktenlage noch nach eigener Erklärung des Betroffenen vor. Die Behörde, vertreten durch Frau Seifert, benennt keinen einzigen konkreten Anhaltspunkt, der ihre Annahme stützen würde. 

Nach Ansicht des Rentners verstößt die Sachbearbeiterin Frau Seifert  gegen elementare Rechtsprinzipien

Verwaltungshandeln unterliegt dem Bestimmtheitsgebot. Der Bürger, so steht es geschrieben, muss erkennen können, warum etwas von ihm verlangt wird. Das Seifert-Schreiben schweigt dazu vollständig. Kein Anlass, kein Verdacht, kein Bezug zu konkreten Tatsachen.

Damit wird nicht nur gegen Paragraphen des Sozialgesetzbuches verstoßen, sondern auch gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und den Amtsermittlungsgrundsatz. Ermittlungen dürfen nicht repressiv wirken, nicht pauschal erfolgen und nicht der Einschüchterung dienen.

Der bittere Beigeschmack

Vor dem Hintergrund, dass er zuvor mehrfach Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Frau Seifert eingelegt hat, beschleicht den Rentner Hans S. der Verdacht der versuchten Einschüchterung. Ob ein sachfremdes Motiv, etwa Willkür, vorliegt, wird er zusammen mit anderen Vorfällen juristisch prüfen lassen. Für ihn ist der zeitliche und inhaltliche Zusammenhang jedoch offensichtlich.

Willkür beginne dort, so die Einschätzung des Rentners, wo Verwaltung ohne Anlass handle. Wenn sie Forderungen stellt, die objektiv nicht erfüllbar sind. Und wenn sie ihre Macht nutzt, um Druck aufzubauen, statt Recht durchzusetzen.

Verwaltung ist kein Selbstzweck

Sozialverwaltung soll sichern, nicht schikanieren. Sie soll prüfen, nicht spekulieren. Und sie ist an Recht und Gesetz gebunden – nicht an persönliche Befindlichkeiten oder Verdachtsfantasien.

Wer Leistungsberechtigte mit unbegründeten Forderungen überzieht, beschädigt nicht nur individuelles Vertrauen, sondern das Vertrauen in den Rechtsstaat insgesamt. Gerade dort, wo Menschen ohnehin in prekären Lebenslagen stehen, ist rechtsstaatliche Zurückhaltung keine Höflichkeit, sondern Pflicht.

Dieser Fall muss kein Einzelfall sein, sondern könnte systemisch Anwendung finden zwischen Sozialamt Altona und Leistungsberechtigten. Aber er ist ein Beispiel dafür, wie notwendig es ist, behördliches Handeln kritisch zu benennen – präzise, juristisch fundiert und öffentlich. 

Die erste Reaktion des Rentners auf das Schreiben lesen Sie → hier