Erfahrungen mit dem Sozialamt Altona 
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Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden im Sozialamt Altona– Dokumentation eines Falls

von  Christian Stoll, 12.03.2026

Der Umgang von Behörden mit Dienstaufsichtsbeschwerden ist für Bürger oft schwer nachvollziehbar. In diesem Beitrag dokumentiere ich einen aktuellen Vorgang aus dem → Sozialamt Altona.

Anlass ist die Art und Weise, wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde durch die Vorgesetzte bearbeitet wurde, auch unter Missachtung der Vorgaben aus dem → Hamburgischen  Transparenzgesetzes (HmbTG).

Hintergrund des Vorgangs

Frau Scherwath, Dezernatsleiterin im Sozialamt Altona, nimmt Stellung zu der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihre Mitarbeiterin → Frau Seifert.
Die Antwort ist aus Sicht des Rentners in fachlicher wie auch in rechtlicher Hinsicht eine  Bankrotterklärung ihrer Dienstpflicht.

In ihrem Schreiben vom 04.03.2026 geht die Dezernatsleiterin mit keinem einzigen Wort auf die konkreten Rügen ein. Sie prüft nicht, ob die Forderung nach einer BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) und einer Gewerbeanmeldung verhältnismäßig war.
Stattdessen stellt → Frau Scherwath – wie in vorangegangenen Stellungnahmen auch – pauschal fest, es sei „kein Fehlverhalten erkennbar“, und wiederholt lediglich, dass das Vorgehen „vollkommen rechtmäßig“ sei.

Dies ist nach Ansicht des Rentners keine objektive Durchführung ihrer Dienstpflicht und lässt wenig von einer ausgewogenen Berufsethik erkennen. Sie stellt vielmehr eine nebulöse Schutzbehauptung für ihre Arbeitskollegin auf, ohne sich ernsthaft mit der Beschwerde auseinandergesetzt zu haben.

Eine Vorgesetzte, dazu eine Dezernatsleiterin, die Beschwerden nicht ernst nimmt, sondern pauschal abbügelt, untergräbt das Vertrauen in die Verwaltung massiv und verweigert dem Bürger zudem das ihm zustehende rechtliche Gehör.

Darüber hinaus widerspricht sie eklatant dem Geist und den Zweck des  Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG). 
Das HmbTG soll Transparenz, Nachvollziehbarkeit und eine Kontrolle der Verwaltung durch Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Frau Scherwath verweigert dem Rentner jedoch jegliche Transparenz. Sie legt nicht offen, wie sie zu ihrer Entscheidung gelangt ist, auf welcher Tatsachengrundlage sie ihre Prüfung durchgeführt hat und warum sie die detaillierten Rügen für unbegründet hält.

Ihre Antwort ist nach Ansicht des Rentners eine leere Hülle, die sich jeder substanziellen Auseinandersetzung entzieht. Der Rentner fühlt sich nicht als mündigen Bürger behandelt, dem gegenüber Rechenschaft geschuldet wird, sondern als Bittsteller, der eine pauschale Abfuhr zu akzeptieren hat.

Dies ist keine moderne, transparente Verwaltung, wie sie das HmbTG fordert, sondern ein Rückfall in längst überholt geglaubte Amtsstubenmentalität und beinhaltet nach Meinung des Rentners auch Elemente von Altersdiskriminierung. 

Der Rentner hat den → Eingabeausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft angerufen.  
Seine → Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Sachbearbeiterin Frau Seifert sei von der zuständigen Dezernatsleitung nicht ernsthaft  inhaltlich geprüft, sondern pauschal zurückgewiesen worden. In seiner Eingabe rügt er daher einen Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, eine unzureichende Bearbeitung seiner Beschwerde sowie mangelnde Transparenz im Verwaltungshandeln. 
Der Eingabenausschuss soll nun prüfen, ob Frau Scherwath  rechtmäßig gehandelt hat und ob die angeforderten Unterlagen sowie der Umgang mit der Dienstaufsichtsbeschwerde angemessen waren. 

Über den Ausgang werden wir berichten.