Erfahrungen mit dem Sozialamt Altona
Die hier geschilderten Vorgänge basieren auf vorliegende Dokumente und auf der Darstellung des Betroffenen und stellen somit eine persönliche Bewertung dar. ← Zurück zur Übersicht
Sozialamt Hamburg-Altona (Fachamt Grundsicherung und Soziales): Mein subjektiver Erfahrungsbericht mit persönlicher Meinung und der Wertung:
bürgerfern und abgehoben
Hans S., 30.04.2026
Wie alles begann.
Was macht man, wenn das Sozialamt Altona einem die ohnehin angespannte und wenig erfreuliche Lebensgrundlage ohne Grund vorsätzlich erschwert, indem es die übliche Beträge plötzlich nicht mehr auszahlt? Einfach so. Ohne Ankündigung. Ohne eine Möglichkeit zu benennen, wie eine Kürzung zu vermeiden ist.
Erst im Juni 2025 bemerkte ich, dass mir seit Februar 2025 die Beträge meiner Grundsicherung gekürzt wurden. In den Monaten zuvor war mir dies nicht aufgefallen, da Krankheit, Operationen und Reha meine Lebenssituation verändert und andere Prioritäten gesetzt hatten. Über diesen Umstand war die Sachbearbeiterin A durch regen E-Mail-Verkehr informiert. Es hätte ihr auffallen müssen, dass ich die von ihr selbst veranlassten Kürzungen gar nicht wahrgenommen hatte, bis ich im Juni 2025, als ich das erste Mal über die fehlenden Zahlungen stolperte.
Da es zuvor nie Probleme mit den Zahlungen gegeben hatte, ging ich zunächst von einem Versehen aus, einem Fehler im Rechensystem. Ich schrieb Sachbearbeiterin A eine freundliche E-Mail, machte sie auf das meiner Meinung nach „behördliche Versehen“ aufmerksam und bat um die Anweisung der ausstehenden Beträge.
Die Sachbearbeiterin A antwortete nicht.
Ich erinnerte erneut an meine E-Mail und erhielt diesmal eine nicht personalisierte E-Mail-Antwort der Behörde. Erstmals wurde mir darin der Grund für die Kürzungen mitgeteilt: Es fehlten der Behörde die aktuellen Jahresabrechnungen für Gas und Wasser. Deshalb veranlasste Sachbearbeiterin A seit Februar 2025 monatlich eine Kürzung um 27 € und 84 €. Insgesamt 111 €. Wie bereits erwähnt, sah die Sachbearbeiterin A keine Veranlassung, mich darüber zu informieren oder mir mitzuteilen, was ich tun müsse, um eine Kürzung zu vermeiden.
Eigentlich bräuchte ich gar nicht weiter zu berichten, denn dieses Verhalten zeigt bereits, wie die Leitung des Sozialamts Altona tickt.
Sie ist bürgerfern, unhöflich, respektlos, nicht fürsorglich und nicht empathisch.
Fachlich ist es ein Armutszeugnis angesichts der einseitig verfügten Leistungsminderung ohne vorherige Ankündigung. Juristisch ist dieses Vorgehen unsauber, denn Sozialträger sind zur Transparenz, Beratung und Verhältnismäßigkeit verpflichtet.
Dieses Vorgehen ist meiner Meinung nach weit entfernt von einer fürsorglichen Verwaltungspraxis, wie sie besonders Leistungsberechtigten zugesprochen wird, die Grundsicherung im Alter erhalten. Für sie besteht eine besondere Beratungs- und Betreuungspflicht der Sozialleistungsträger – wenn schon keine Achtung und kein Respekt vor älteren Menschen vorhanden ist.
Schuldumkehr, einseitige Aktenführung.
Anstatt den behördlichen Fehler zu korrigieren, wurde der Versuch einer Schuldumkehr unternommen.
In diversen Schreiben an andere Dienststellen und an das Sozialgericht wurde wiederholt lediglich auf meine angeblich fehlende Mitwirkung verwiesen, während meine Argumentation zur Rechtswidrigkeit des Vorgangs unerwähnt blieb.
Dieses einseitige behördliche Vortragen scheint nur einem Ziel zu dienen; das eigene Handeln nicht nur zu rechtfertigen, sondern zu beschönigen. Was im Gegenzug nichts anderes bedeutet, als mich, den Leistungsempfänger, schlecht aussehen zu lassen.
Allem Anschein nach ist es im Sozialamt Altona üblich, einseitige Argumentationsketten zum Nachteil der Leistungsberechtigten zu präsentieren. Und das ist in meinem Fall mehrfach geschehen, wie ich weiter unten berichten werde.
Ein solches Verhalten ist juristisch gesehen nicht ganz ohne, wenn man es als einseitige Aktenführung oder selektive Informationsweitergabe betrachtet.
Wenn die Behördenmitarbeiter die Gegendarstellung des Betroffenen bewusst unterschlagen, wäre das ein Fall von pflichtwidrigem Verhalten mit möglichen dienst- oder strafrechtlichen Konsequenzen (z. B. Aktenfälschung durch Unterdrücken wesentlicher Tatsachen).
Die Jahresabrechnungen habe ich nicht an die Behörde weitergeleitet.
Nachdem mir Anfang Juli 2025 endlich der Grund für die Kürzungen genannt worden war, forderte ich noch am selben Tag die Jahresabrechnungen der Versorger für Gas und Wasser an. Zwei Tage später hielt ich sie in den Händen. Ich reichte sie jedoch nicht an die Behörde weiter, um zu verhindern, dass die Zahlungen stillschweigend wieder aufgenommen werden und die Angelegenheit mit dem schwerwiegenden Verwaltungsfehler unter den Teppich gekehrt wird und ich weiterhin als Verursacher und Schuldiger dastehe.
Erst wenn die Behörde ihren Fehler eingesteht, wollte ich die Unterlagen einreichen. Die Behörde hat ihren Fehler jedoch nicht eingeräumt. Die Kürzungen wurden beibehalten.
Ignorierte Hinweise.
Anfang August 2025 formulierten Juristen der ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft) ein Schreiben, in dem sie die Vorgehensweise des Sozialamts Altona als rechtswidrig bewerteten und die Auszahlung forderten.
Das Sozialamt Altona reagierte auf das Schreiben nicht.
Unsinnige Gesprächsangebote.
In einer E-Mail an die Leitung des Sozialamts bat ich um Mitteilung des Namens von der Person, die ständigen Kürzungen veranlasst, um eine Beschwerde einreichen zu können. Ich wollte die Sachbearbeiterin fälschlicherweise beschuldigen.
Auch diese E-Mail – wie andere zuvor auch – wurde nicht beantwortet.
Stattdessen meldete sich die Leiterin des Sozialamts Altona.
Sie bot mir ein Gespräch in der Behörde an.
Zunächst löste das Unverständnis bei mir aus, da es mir um mein Geld und die schriftliche Feststellung eines Fehlers ging, nicht um Plauderei.
Kurze Zeit später stellte sich dies meiner Meinung nach als weiterer Versuch dar, mich in ein schlechtes Licht zu rücken.
Ich lehnte ihren Vorschlag daher als in der Sache nicht zielführend ab.
Einen weiteren Gesprächsvorschlag ebenso. Auch ihren Vorschlag, einen Anwalt hinzuzuziehen, lehnte ich ab, mit der zusätzlichen Begründung, die wenig überrascht: Wovon soll ich den bezahlen? Und warum eigentlich?
Die Absurdität dieses Vorschlags – als könnte ich mir einen Anwalt leisten – springt einem förmlich ins Auge, bedenkt man meine finanzielle Lage. Es ist so, als würde man einen Beineamputierten zum Hochsprung einladen.
Ich war irritiert und fragte mich, was wohl hinter diesem wenig ergebnisorientierten Vorschlag steckt.
Auch hier der Versuch der Schuldumkehr durch einseitige Aktenführung.
Es dauerte nicht lange, bis die Antwort in Form eines Schreibens des Sozialamts an eine andere Dienststelle vor mir lag – und es sollte nicht das letzte gewesen sein.
Hierin stand, dass ich nicht nur meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sei, sondern auch mehrfach Gesprächsangebote abgelehnt habe.
Und schon sind wir wieder bei der gefärbten Berichterstattung und der einseitig geführten Aktenführung, die mich als Leistungsträger in ein schlechtes Licht rücken sollen, weil meine Argumente nicht aufgeführt werden.
Diese Taktik – man mag es kaum glauben – wendet sogar die Rechtsabteilung der Behörde an. In seinem Schreiben an das Hamburger Sozialgericht führt der Herr nicht nur eine angeblich fehlende Mitwirkungspflicht auf und behauptet, dass ich Gesprächsangebote der Sozialamtsleiterin abgelehnt hätte, sondern er stellt auch die Richtigkeit meiner Anschrift in frage und fabuliert darüber, ob mein Wohnsitz überhaupt in Hamburg liege. Beides sind reine Vermutungen, die, wären sie begründet gewesen, vorgerichtlich durch die Behörde hätten abgeklärt werden müssen. Das hat die Behörde nicht getan, sonst hätte der Mitarbeiter der Rechtsabteilung diese Argumentation nicht vorbringen können. Ein Armutszeugnis, das sich die Behörde ausstellt.
Damit nicht genug, der Mitarbeiter der Rechtsabteilung spekuliert zudem, dass ich die Jahresabrechnungen der Versorger nur deshalb nicht weiterleite, weil ich ein Guthaben verschweigen wolle. Dem Gericht wird somit folgendes Bild vermittelt:
Der Leistungsempfänger Hans S. sei seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, habe Gesprächsangebote abgelehnt, eine falsche Adresse angegeben, wohne womöglich gar nicht in Hamburg und verschweige der Behörde Guthaben aus Jahresabrechnungen.
Im sozialen Miteinander – draußen auf der Straße – nennt man so ein Vorgehen üble Nachrede. Und warum das alles? Weil die Leiterin einen fehlerhaften Verwaltungsakt nicht eingestehen wollte. Ob es dazu eine dienstliche Verordnung gibt, die das Eingestehen von Fehlern untersagt, ob etwa ein Eintrag in ihrer Personalakte ihrer Karriere geschadet hätte oder ob sie aufgrund ihres Persönlichkeitsprofils keine Fehler zugeben kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Es wäre jedoch eine gute Frage im Rahmen einer Anhörung.
Eine entsprechende E-Mail vom September 2025, in der ich die Amtsleitung um Mitteilung bat, weshalb sie ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sei, bevor sie die Kürzung meiner Grundsicherungsleistungen veranlasste, blieb unbeantwortet. Auch ihre Kolleginnen, Sachbearbeiterin A und Sachbearbeiterin C (Dezernatsleitung), sowie der Herr aus der Rechtsabteilung antworteten nicht auf diese E-Mail.
Was mich nicht wundert, denn das Gesetz über die Mitwirkungspflicht stellt klar, dass die Behörde vor einer Kürzung zunächst zur Mitwirkung auffordern muss („auf Verlangen der Behörde“). Erst wenn auf diese Aufforderung hin keine Reaktion erfolgt, darf die Behörde die Leistungen kürzen.“
Was die einseitigen Schilderungen der Behörde anbelangt: Im behördlichen Kontext spricht man von einem Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht, denn die Behörde muss den Sachverhalt objektiv beschreiben und darf nicht nur die für sie günstigen Fakten weiterleiten. Womit wir wieder bei der bewussten, vorsätzlichen Unterschlagung der Gegendarstellung wären, eine strafbare Handlung.
Mich beschleicht bei alledem das Gefühl, dass die Behördenmitarbeiterinnen offensichtlich angstfrei – ohne Konsequenzen befürchten zu müssen – glauben, sie könnten mit älteren Menschen umspringen, wie sie wollen, ohne sich an Umgangsformen und Gesetze halten zu müssen.
Reine Schikane.
Wie bereits erwähnt, erhalte ich Grundsicherung im Alter, da meine Rente nicht zum Leben reicht. Rente. Ich bin also Rentner. Ich bin 75 Jahre alt.
Und was erhalte ich von der Sachbearbeiterin B aus dem Sozialamt Altona? Eine Aufforderung, eine Gewerbeanmeldung und eine betriebswirtschaftliche Auswertung für das Jahr 2025 vorzulegen.
Hierfür gibt es weder einen Grund noch einen Anlass. Es handelt sich um pure Willkür.
Diese Unverschämtheit und Anmaßung bestätigen meinen Verdacht einer feindseligen und boshaften Haltung der Behördenmitarbeiterinnen mir gegenüber. Dieser Akt wird einen anderen Umgang zur Folge haben. Bevor ich gerichtliche Schritte einleite, warte ich die Reaktion der Hamburgischen Bürgerschaft ab, die ich diesbezüglich informiert habe.
Es ist an der Zeit, im Jahr 2026 eine andere Ebene zu betreten, um den bisherigen Umgang mit meiner Person ein Ende zu setzen.
Weitere Eigenheiten im Sozialamt Altona.
Zwei Namen in einem Brief:
Behördenbriefe sind hier regelmäßig mit zwei Namen versehen. Ich persönlich vermute, dass dies von der Sozialamtsleitung bewusst so gewollt ist, da die mangelnde Transparenz Rückfragen und Beschwerden erschwert. Wenn man auf ein solches Schreiben antworten möchte, bleibt unklar, an wen man sich wenden soll: an die Person im Briefkopf oder an jene, die unterschrieben hat?
Gleiches gilt für eine Beschwerde. Gegen welche Person soll sie sich richten? Hinzu kommt, dass aus der Unterschrift oft nicht hervorgeht, ob es sich um eine Frau oder einen Mann handelt, da keine Anrede angegeben ist – dort steht lediglich ein Name wie zum Beispiel „Muster“. Welcher ältere Leistungsberechtigte findet bei so viel Durcheinander noch die Kraft, mit der Behörde in Kontakt zu treten?
Ich habe mich über so viel Undurchsichtigkeit und unnötige Hürden bei der Leiterin beschwert. Ihre Antwort wirkte auf mich wie Hohn: Sie behauptete, dass gerade durch die zwei unterschiedlichen Namen “Transparenz entstehe“.
Für mich persönlich ist klar: Dahinter steckt Kalkül, das auf Arglist beruht. Die Amtsleitung scheint durch bewusste Unklarheit den Schriftverkehr auf ein Minimum reduzieren zu wollen. Andernfalls könnte sie – wie bei anderen Behörden üblich – den einfacheren Weg wählen und in ihren Schreiben konsequent nur einen Namen verwenden. Dass sie dies verweigert, empfinde ich als hinterlistig. Ein solches Gebaren würde ich eher bei einem dubiosen Online-Shop vermuten als bei einer deutschen Behörde.
Dasselbe Prinzip verfolgt die Amtsleitung offensichtlich auch bei den Leistungsbescheiden. In der Rechtsbehelfsbelehrung heißt es, dass ein Widerspruch bei der „im Briefkopf bezeichneten Dienststelle“ erhoben werden könne. Die logische Folge ist, dass ein Widerspruch per E-Mail an die dort angegebene Adresse geschickt wird. Erst später teilt das Sozialamt Altona dann mit, der Widerspruch sei nicht „formgerecht“ eingereicht worden und werde deshalb nicht anerkannt.
Anstatt klare Handlungsrichtlinien vorzugeben, werden Beschwerdeführer – in der Regel ältere Menschen – dazu gezwungen, den kostenpflichtigen und unzeitgemäßen Postweg zu nutzen, wodurch sich zudem auch noch die Frist für den Widerspruch verkürzt.
Ich sehe darin die bewusste Absicht, Bürger in eine formale Falle zu locken, in der Hoffnung, ihnen die Kraft und Energie für einen weiteren Versuch zu nehmen.
Wenn diese Hürde nicht gewollt wäre, würde die Behörde in der Rechtsbehelfsbelehrung unmissverständlich auf das Schriftformerfordernis hinweisen. Das unterlässt sie jedoch! Das unterbleibt. Mit Respekt gegenüber älteren Menschen, noch mit Fürsorge oder Bürgernähe hat das wenig zu tun.
Für einen solch perfiden Umgang mit Leistungsempfänger:innen sollte man sich in der Behörde schämen.
Unterschiedliche Anweisungen:
Es geht jedoch noch weiter: Sachbearbeiterin B teilte mir schriftlich mit, ich könne meine Unterlagen weiterhin per E-Mail einreichen. Kurze Zeit später wies sie jedoch einen Widerspruch als unzulässig zurück – mit der Begründung, er sei per E-Mail eingegangen.
Umgang mit Fragen:
Auch hier lässt sich kein bürgerfreundliches Verhalten erkennen. Im Gegenteil: Mehrere meiner Fragen werden schlichtweg ignoriert. Schweigen und Ignorieren sind passiv-aggressive Verhaltensweisen. Sie provozieren emotionales Unbehagen durch Zurückweisung und vermitteln das Gefühl der Ablehnung. Solche Taktiken dienen dazu, Macht auszuüben und das Gegenüber zu bestrafen.
Was im privaten Umfeld bereits problematisch ist, hat im behördlichen Umgang mit Leistungsberechtigten – erst recht mit älteren Menschen – nichts zu suchen. Um derartige Handlungsweisen zu unterbinden, gibt es Gesetze. Es ist jedoch fatal für uns Abhängige, wenn sich Behördenvertreter nicht daran halten.
Dies betrifft beispielsweise die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verfahrensdurchführung: Die Behörde muss eingehende Post zur Kenntnis nehmen, bearbeiten und darauf reagieren. Ein vollständiges Ignorieren von Bürgeranfragen stellt eine schwere Verletzung der dienstlichen Pflichten dar.
Ebenso wird die Pflicht zur Aufklärung und Beratung missachtet. Die Sozialleistungsträger sind verpflichtet, Leistungsberechtigte umfassend zu beraten und über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Dazu gehört es zwingend, auf Nachfragen zu antworten und Hilfestellung bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten zu geben.
Nach meinen Erfahrungen ist das Sozialamt Altona davon sehr weit entfernt.
Umgang mit Beschwerden:
Beschwerden über solche Vorgänge führen zu keinem Ergebnis. Meine zahlreichen Eingaben wurden allesamt abgelehnt. Dies verwundert kaum, wenn Kolleginnen darüber entscheiden, ob und inwieweit sich ihre direkten Kollegen falsch verhalten haben. Ein solches System bringt den Leistungsberechtigten keinen Nutzen; es nützt nur den Behördenmitarbeitern, die keinerlei Konsequenzen für ihr Handeln befürchten müssen.
Der Weg vor das Sozialgericht.
Im August 2025 habe ich die Angelegenheit offiziell gemacht, indem ich sie an das Sozialgericht Hamburg weitergegeben habe. Somit wird in dieser Sache nun an höherer Stelle entschieden und sie kann nicht mehr unter den Tisch gekehrt werden.
Ich habe die geforderten Jahresabrechnungen nun dem Sozialamt eingereicht. Es dauerte jedoch noch zwei Monate, bis ich meine vollen Bezüge erhielt.
Existenzielle Folgen.
Ich habe die Zahlungen für Wasser und Gas in all den Monaten von meinem gekürzten Grundsicherungsbetrag geleistet, um eine Sperrung zu verhindern.
Dabei hatte ich Glück im Unglück: Auf Anfrage des Sozialgerichts, ob mir die Beträge für Wasser und Gas zwischenzeitlich ausbezahlt wurden, bestätigte die Sachbearbeiterin die Auszahlung. Und fügte hinzu, die Auszahlung sei „aus Kulanz“ erfolgt, da die Beträge für Wasser und Gas zwischenzeitlich durch mich „verlebt“ worden seien. Das heißt im Klartext: Das Amt hätte mir die einbehaltenen Beträge nicht auszahlen müssen.
Soviel zum Thema „Fürsorge im Sozialamt Altona“.
Die monatelangen Kürzungen hatten konkrete Auswirkungen auf meine Lebensführung und Lebensqualität.
Um das Defizit ausgleichen zu können, änderte ich meine Essgewohnheiten. Zwei Mahlzeiten am Tag mussten ausreichen.
Aufgrund der einseitigen Ernährung und des psychischen Stresses durch die permanente Auseinandersetzung mit dem Sozialamt stellten sich vermehrt gesundheitliche Probleme ein.
Ich bekam Magen-Darm-Probleme, Hautausschlag, vermehrt Herzrhythmusstörungen und Lebensmittelunverträglichkeiten. Am eigenen Leib musste ich erfahren, dass der ehemalige Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach mit seiner Aussage recht hat, dass Armut in Deutschland zu einem ungesünderen Leben, mehr Krankheit und einer geringeren Lebenserwartung führt.
Menschen mit höherem Einkommen leben somit gesünder, haben eine höhere Lebenserwartung und sind im Krankheitsfall bestenfalls privatversichert, wie die Mitarbeitenden in der Sozialbehörde.
Sonderausgaben für Medikamente und neues Schuhwerk veranlassten mich im August 2025, mit dem Sammeln von Pfandflaschen zu beginnen – trotz starker Kreuzschmerzen nach erfolgter Operation, die ich aufgrund von Kostengründen nicht angetretene Physiotherapie zu verdanken hatte.
Im August erzielte ich Einnahmen in Höhe von 58,25 €, die ich ordnungsgemäß dem Sozialamt meldete. Der Betrag wurde vollständig von meiner Grundsicherung abgezogen, wie alle anderen Einnahmen durch das Pfandflaschensammeln auch: 11,75 €, 27,56 €, 20,25 €, 27,25 €.
Einnahmen durch Pfandflaschensammeln zieht das Sozialamt Altona den Leistungsempfängern der Grundsicherung im Alter wieder ab.
Die Leiterin des Sozialamts beruft sich dabei auf § 82 SGB XII, wonach Einnahmen „grundsätzlich” als Einkommen gelten. „Grundsätzlich“ bedeutet im juristischen Sinne jedoch auch, dass Ausnahmen möglich sind. Diese sieht das Gesetz ausdrücklich vor, doch sie möchte sie nicht nutzen. Selbst der Hinweis des Bundessozialministeriums, dass Pfanderlöse als Kleinstbeträge nach aktueller Rechtsprechung anrechnungsfrei sind, bleibt folgenlos, ebenso die Bitte der Bezirksversammlung. Darin heißt es:
„Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, soweit dieses rechtlich möglich ist, mit sofortiger Wirkung und bei größtmöglich wohlwollender Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen
– die Einnahmen aus dem Sammeln von Pfandflaschen nicht mehr auf die Grundsicherung anzurechnen und
– bereits erfolgte Kürzungen zurückzunehmen und entsprechend die vollständigen Sätze der Grundsicherung auszuzahlen.“
In Hamburg-Altona haben es Leistungsberechtigte der Grundsicherung im Alter sicherlich schwerer als in anderen Stadtteilen.
Hier soll der Umgang freundlicher sein und die Fürsorge größer. Einige Sozialämter ziehen Kleinstbeträge, die aus dem Sammeln von Pfandflaschen erzielt wurden, nicht von der Grundsicherung ab, da der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zu den Einnahmen steht.
Für manche wäre das ein Grund, den Stadtteil zu wechseln.
Ich werde jedoch nicht derjenige sein, der den Stadtteil wechselt.