Sozialamt Hamburg-Altona

Erfahrungen mit dem Sozialamt Altona 
Die hier geschilderten Vorgänge basieren auf vorliegende Dokumente und auf der Darstellung des Betroffenen und stellen somit eine persönliche Bewertung dar. ← Zurück zur Übersicht

Sozialamt Hamburg-Altona (Fachamt Grundsicherung und Soziales): Mein subjektiver Erfahrungsbericht mit persönlicher Meinung und der Wertung: bürgerfern und abgehoben.

von  Hans S., 30.04.2026

Das Sozialamt Altona kürzt meine Leistungen – ohne Ankündigung, ohne Begründung, ohne Rechtsmittelbelehrung. Ich bin 75 Jahre alt und erhalte seit 2023 zusätzlich zu meiner geringen Rente Grundsicherung im Alter. Stets bin ich meinen Pflichten als Leistungsempfänger nachgekommen. Der Umgang miteinander war unproblematisch. Das ändert sich schlagartig, als ich mich gegen die Kürzungen zur Wehr setze. Seitdem erfahre ich neben Versuchen der Schuldumkehr auch Willkür, Ignoranz und Schikane. 

Wie alles begann

Im Juni 2025 entnehme ich dem aktuellen Leistungsbescheid, dass mir seit Anfang des Jahres die zustehenden Leistungen gekürzt werden. Mir sind die Kürzungen nicht aufgefallen. Ich bin seinerzeit gesundheitlich schwer angeschlagen. Operationen stehen an, Rekonvaleszenzphasen müssen überstanden werden, inklusive Reha-Maßnahmen. In dieser Zeit habe ich regen E-Mail-Verkehr mit meiner Sachbearbeiterin A. Sie ist über meine Situation informiert. Es hätte ihr auffallen müssen, dass mir die Kürzungen nicht auffallen. Sie unternimmt jedoch nichts.

Deshalb halte ich die Kürzungen zunächst für ein Versehen, einen Rechenfehler im System. Eine Mail an meine Sachbearbeiterin A müsste die Nachzahlung der „versehentlich“ einbehaltenen Beträge zur Folge haben – und die Sache wäre erledigt.

Doch die Sachbearbeiterin antwortet nicht. Ich schreibe eine Erinnerung. Keine Antwort.

Im Juli 2025 erhalte ich schließlich eine standardisierte E-Mail von der Behörde, die nicht unterschrieben ist. Hierin wird mir erstmals der Grund für die Kürzungen mitgeteilt: Es fehlten die Jahresabrechnungen für die Versorgungsleistungen Wasser und Gas. Auch hier gab es keinen Hinweis darauf, was ich konkret tun muss, um weitere Kürzungen zu vermeiden.

Hier werden Gesetze missachtet. Nach der gängigen Rechtsprechung im Sozialrecht, speziell bei der Grundsicherung im Alter, ist die Behörde verpflichtet, Leistungsberechtigte vor einer Versagung oder Entziehung von Leistungen auf diese Folge hinzuweisen. Dieses Gesetz lässt die Leiterin des Sozialamts Altona außer Acht – ebenso den bindenden Amtsermittlungsgrundsatz: Die Behörde trägt die Verantwortung für eine vollständige Aufklärung. Das bedeutet: Hinweisen, unterstützen, nachfragen – nicht einfach ablehnen oder kürzen.

Juristen der ÖRA formulieren ein Schreiben an das Sozialamt. Darin steht das, was oben bereits ausgeführt ist: Die Vorgehensweise sei rechtswidrig, die Auszahlung müsse erfolgen.
Das Sozialamt reagiert nicht. 

Meine Entscheidung: Unterlagen zurückhalten

Nachdem mir im Juli 2025 endlich der Grund für die Kürzungen mitgeteilt wird, fordere ich die Jahresabrechnungen an. Zwei Tage später halte ich sie in den Händen. Ich reiche sie nicht an die Behörde weiter – nicht aus Trotz, sondern um zu verhindern, dass die Behörde die Sache stillschweigend zudeckt, den schweren Verfahrensfehler unter den Teppich kehrt und ich in den Akten weiterhin als Verursacher dastehe. Erst wenn die Behörde ihren Fehler eingesteht, will ich die Unterlagen vorlegen. Das Amt gesteht jedoch keinen Fehler ein und hält die Kürzungen aufrecht. Es geht sogar noch einen Schritt weiter und unternimmt den Versuch der Schuldumkehr sowie der Diskreditierung meiner Person. 

Schuldumkehr statt Fehlerkorrektur

Eigentlich müsste ich nicht weiterschreiben. Das bisherige Verhalten zeigt bereits deutlich, wie die Leitung des Sozialamts tickt: bürgerfern, unhöflich, respektlos, nicht fürsorglich.

In mehreren Schreiben an andere Dienststellen und das Sozialgericht weist die Behörde nun einseitig auf meine angeblich fehlende Mitwirkung hin. Da ich die fehlenden Jahresabrechnungen nicht beigebracht habe, seien die Kürzungen gerechtfertigt. Dass man nur etwas beibringen kann, von dem man weiß, dass es beigebracht werden muss, ignoriert das Sozialamt ebenso wie die bestehende Rechtsprechung mit dieser klaren Logik. 

Damit nicht genug: Das Sozialamt und sogar das Rechtsamt versuchen nun gemeinsam, den Verwaltungsfehler zu vertuschen, indem sie eine Schuldumkehr betreiben und mich diskreditieren. In ihren Schreiben weist die Behörde auf meine „fehlende Mitwirkung“ hin – und fügt einen weiteren Vorwurf hinzu: fehlende Kooperation durch Ablehnung von Gesprächsangeboten.

Das funktioniert so: Die Leiterin des Sozialamts beantwortet meine Frage nach der Person, die meine Kürzungen veranlasst hat, nicht. Somit ist es schwer, eine Beschwerde einzureichen. Stattdessen lädt sie mich zu einem Gespräch ein. Ich lehne es als nicht zielführend ab. Sie lädt mich zu einem zweiten Gespräch ein. Auch das lehne ich mit der gleichen Begründung ab: Die Angelegenheit ist nicht durch ein Gespräch zu lösen, sondern durch die Anerkennung ihres schwerwiegenden Verwaltungsfehlers und die Rückerstattung der zu Unrecht gekürzten Beträge zu lösen. Punkt. 

Fortan ist zu lesen, dass ich nicht nur „meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkomme“, sondern auch „Gesprächsangebote ablehne“. 

Die Taktik der einseitigen Aktenführung 

Der Herr aus der Rechtsabteilung legt noch einen drauf. In einem Schreiben an das Sozialgericht Hamburg unternimmt er den Versuch, mich vor Gericht zu diskreditieren. Er führt nicht nur meine „fehlende Mitwirkung“ und die „Ablehnung von Gesprächen“ auf, sondern stellt auch die Richtigkeit meiner Wohnungsanschrift infrage und fragt, ob ich überhaupt in Hamburg wohne. Er schreckt nicht davor zurück, mich zu kriminalisieren, indem er die Vermutung ausspricht, ich hielte die Jahresabrechnungen nur zurück, um Guthaben zu verschweigen.

Es ist beängstigend mit welcher Selbstverständlichkeit Mitarbeitende einer deutschen Behörde einem Gericht falsche Tatsachen und Behauptungen präsentieren. Ich frage mich, wie viele Leistungsberechtigte einen derartigen Umgang noch erfahren? Offensichtlich leben die Behördenmitarbeitenden in dem Glauben, nicht belangt werden zu können – frei nach dem Motto:“Wo kein Kläger, da kein Richter.“

Der Vorwurf der „fehlenden Mitwirkung“ und der „Ablehnung von Gesprächen“ wäre vor Gericht wirkungslos, wenn die Behörde meine Begründungen mitliefern würde. Ebenso wirkungslos blieben die beinahe kriminellen Unterstellungen bezüglich meiner Adresse, meines Wohnorts und angeblicher Gutschriften. Alle drei Vermutungen hätte man problemlos vorgerichtlich klären können. Der Herr aus der Rechtsabteilung unternimmt dies jedoch nicht, was meinen Verdacht der gewollten Diskreditierung erhärtet. 

Reine Schikane – Gewerbeanmeldung für einen Rentner

Ich bin 75 Jahre alt, Rentner und beziehe Grundsicherung. Was erhalte ich von Sachbearbeiterin B? Die Aufforderung, eine Gewerbeanmeldung und eine betriebswirtschaftliche Auswertung für das Jahr 2025 vorzulegen. Grund? Keiner. Anlass? Fehlanzeige. Pure Willkür. Ich habe die Hamburgische Bürgerschaft eingeschaltet. 

 

Verwirrung als Methode

Ein besonderes Merkmal des Sozialamts Altona ist, dass in Schreiben regelmäßig zwei Namen aufgeführt sind. Wer ist zuständig? Die Person im Briefkopf oder die, die unterschrieben hat? Gegen wen soll sich eine Beschwerde richten? Aus der Unterschrift geht nicht einmal das Geschlecht hervor, weil keine Anrede angegeben ist. Welcher ältere Mensch soll da noch den Überblick behalten?

Ich beschwere mich bei der Leiterin. Ihre Antwort empfinde ich als Hohn: Genau durch die zwei Namen entstehe „Transparenz“, antwortet sie. Für mich ist das ein Kalkül, um Schriftverkehr und Beschwerden gegen Null zu reduzieren. Ältere Menschen sollen “entnervt” aufgeben. 

Dasselbe Prinzip gilt für die Rechtsbehelfsbelehrungen: Ein Widerspruch könne bei der „im Briefkopf bezeichneten Dienststelle“ eingelegt werden, ist dort zu lesen.
Also sende ich eine E-Mail mit dem Widerspruch.
Nach einiger Zeit die Antwort, der Widerspruch wurde zurückgewiesen, da er nicht “formgerecht” eingereicht wurde. Was “formgerecht” bedeutet und wie man genau zu verfahren hat, wird nicht mitgeteilt.
Besonders ältere Menschen fühlen sich überfordert, verzichten auf weitere Korrespondenz und erleiden womöglich dadurch auch finanzielle Verluste.
Auch hier kommt meiner Meinung nach das Sozialamt Altona seiner gesetzlichen Pflicht der Fürsorge und der Mitteilungs- und Beratungspflicht in sträflicher Weise nicht nach. 

Unterschiedliche Anweisungen, ignorierte Fragen

Nach welcher Anweisung soll ich mich richten?
Die Sachbearbeiterin B teilt mir schriftlich mit: Die Einreichung von Unterlagen per E-Mail sei in Ordnung. Wenig später weist sie meinen Widerspruch zurück – da er per E-Mail eingereicht wurde.

Fragen werden nicht beantwortet.
Ich stelle Fragen. Die Mitarbeiterinnen im Sozialamt Altona reagieren nicht. Sie reagieren auch nicht auf Nachfragen. Sie schweigen, stellen sich tot.

Jeder weiß: Schweigen und Ignorieren sind Formen emotionaler Gewalt, getragen von Aggressionen, die verunsichern und bestrafen sollen. Ein Gefühl der Wertlosigkeit kann sich einstellen – und könnte als soziale Bedrohung empfunden werden. Besonders ältere und dazu noch finanziell abhängige Menschen leiden stark unter dieser Art von Ausgrenzung.

Die Mitarbeiterinnen im Sozialamt Altona scheinen das anders zu sehen. Es scheint sie auch nicht zu stören, dass das Ignorieren von Bürgeranfragen einen groben  Verstoß gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verfahrensdurchführung darstellt. Die fehlende Fürsorge-, Mitteilungs- und Beratungspflicht habe ich bereits erwähnt.

Der Gang zum Sozialgericht

Im August 2025 gebe ich die Angelegenheit offiziell ans Sozialgericht Hamburg weiter. Ich reiche nun die Jahresabrechnungen ein. Es dauert weitere zwei Monate, bis ich meine vollen Bezüge erhalte.

Auf Nachfrage des Gerichts bestätigt die Sachbearbeiterin die Auszahlung der einbehaltenen Beträge – „aus Kulanz“, wie sie schreibt, da die Beträge zwischenzeitlich „verlebt“ seien. 

Existenzielle Folgen

Ich zahle monatelang Wasser und Gas von meinen gekürzten Beträgen, auch um Sperrungen zu verhindern. Ich esse nur noch zwei Mahlzeiten am Tag. Die einseitige Ernährung und der psychische Stress führen zu Magen-Darm-Problemen, Hautausschlag, Herzrhythmusstörungen, Lebensmittelunverträglichkeiten.

Physiotherapie nach den Operationen kann ich mir nicht leisten. Also sammle ich Pfandflaschen – trotz starker Kreuzschmerzen. Im August erlöse ich 58,25 Euro und melde es ordnungsgemäß. Das Amt zieht den Betrag vollständig ab – genauso wie die anderen Beträge: 11,75 Euro, 27,56 Euro, 20,25 Euro, 27,25 Euro.

Die Amtsleitung beruft sich auf § 82 SGB XII, demzufolge Einnahmen “grundsätzlich”  als Einkommen zu werten sind. Dass „grundsätzlich“ auch Ausnahmen zulässt, ignoriert sie jedoch. Selbst der Hinweis des Bundessozialministeriums, dass Pfanderlöse als Kleinstbeträge anrechnungsfrei sind, bleibt folgenlos. Auch die Bitte der Bezirksversammlung verhallt ungehört. 

Mein Fazit

Am Ende bleibt die Erkenntnis: In Altona zählt nicht, was rechtens ist, sondern was sich die Behörde leisten mag. Sie kann Fehler eingestehen – tut es aber nicht. Sie kann Kleinstbeträge anrechnungsfrei lassen – tut es aber nicht. Sie kann Bürgernähe zeigen – tut es aber nicht.

Wer hier Grundsicherung bezieht, spürt: Man ist kein Bürger, sondern ein Aktenzeichen, das kleingehalten wird. Meine Pfandflaschen-Einnahmen haben eine höhere Priorität als meine Menschenwürde.

Mein Bericht ist kein Einzelfall – es scheint, dass alle Leistungsberechtigten diesen Umgang erfahren. Das Sozialamt Altona handelt nicht aus Versehen bürgerfern, sondern aus Prinzip. Solange Beschwerden im eigenen Haus versanden, Fehler nicht korrigiert werden und die Politik wegschaut, wird sich nichts ändern.

Jetzt sind die Gerichte gefragt und die Hamburgische Bürgerschaft. Denn eines ist klar: Wer mit 75 Jahren gegen eine Behörde vor Gericht ziehen muss, die selbst vor Falschaussagen nicht zurückschreckt, der setzt nicht nur ein persönliches Zeichen – sondern spricht auch für all jene, die leiser sind.