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Es bloggen – Christian Stoll – Jan Petermann – Jutta König – Gerd Müller – Hans S.
Der Umgang mit Moral und Ethik im Sozialamt Altona
von Christian Stoll, 20.09.2026 – update
Fehlen in Behörden moralische und ethische Grundsätze, begünstigt das Willkür, Steuergeldverschwendung und einen respektlosen Umgang mit Bürgern. Im Verwaltungsalltag können sich mitunter Verhaltensweisen zeigen, die an Narzissmus, Größenwahn oder sogar Sadismus erinnern – etwa Selbstherrlichkeit, Rücksichtslosigkeit und eine bemerkenswerte Gleichgültigkeit gegenüber den Folgen behördlicher Entscheidungen. Das Machtgefälle zwischen Behörden und Bürgern kann gravierende Folgen haben – finanziell ebenso wie psychisch.
Sozialamt Altona. Der Umgang mit einem 75-Jährigen
Nachdem Rentner Hans S. seine Ersparnisse aufgebraucht hatte, beantragte er 2023 Grundsicherung im Alter. Ab Februar 2025 begann das Sozialamt Hamburg-Altona, seine Bezüge monatlich zu kürzen. Darüber wurde er im Vorwege weder informiert, noch wurde ihm eine Möglichkeit aufgezeigt, was er tun müsse, um eine Kürzung zu vermeiden. Ihm wurde auch nicht der Grund der Kürzungen mitgeteilt.

Die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung gemäß § 24 SGB X unterblieb, obwohl das Gesetz eindeutig ist: Die Behörde muss anhören, bevor sie kürzt.
Eine Rechtsanwältin der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) bestätigte die Rechtswidrigkeit der Kürzungen schriftlich und forderte die Amtsleitung zur Rücknahme auf.
Das Sozialamt in Altona reagierte nicht, sondern setzte die Kürzungen fort – und stellte den Vorgang zugleich so dar, als habe der Rentner sie selbst verschuldet: „Er ist seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen“, hieß es in behördlichen Schreiben. Dies, obwohl die Behörde der Hamburgischen Bürgerschaft gegenüber einräumte, „der Hinweis auf die fehlenden Nachweise“ sei „bedauerlicherweise verzögert erfolgt“ – ein klares Eingeständnis eigenen Versäumnisses, das die Amtsleiterin bis heute dem Rentner gegenüber nicht zugegeben hat, sodass er weiterhin als Schuldiger angesehen wird, der seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist.
Aktenwidrige Verkürzung
Nach Angaben von Hans S. schlug der Umgang mit ihm von neutral in feindselig um, sobald er begann, sich zu beschweren.
Man erteilte ihm Auflagen, die er als boshaft und willkürlich empfand.
So sollte er beispielsweise eine Gewerbeanmeldung sowie eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) für das Jahr 2025 vorlegen.
Zudem sollte er offenlegen, wo er sich im Jahr 2025 über Wochen aufgehalten hat (siehe hier).
Besonders schwer wiegt: Bei der Weitergabe der Akten an die Bürgerschaft und das Sozialgericht wurden die Inhalte einseitig zugunsten der Behördenposition dargestellt. So trug das Amt die bloße Vermutung vor, der Rentner besitze einen weiteren Wohnsitz und verschweige Kontogutschriften – Behauptungen, die sich vorab problemlos hätten prüfen lassen – und müssen. Dass dies unterblieb, lässt für Hans S. nur einen Schluss zu: Es fand keine Prüfung statt, sonst hätte die Behörde diese Behauptungen dem Gericht nicht vortragen können. Für ihn ein gezielter Versuch, sein Ansehen vor Gericht zu beschädigen (siehe hier).
E-Mails ohne Antwort
Fachamtsleiterin Pockrand und ihre Sachbearbeiterinnen ließen E-Mails des Rentners unbeantwortet oder beantworteten sie nur unvollständig – trotz gesetzlicher Auskunftspflicht. Die Folge: ständiges, nervenaufreibendes Nachhaken, Frustration und das Gefühl, missachtet und diskriminiert zu werden (siehe hier).
Pfandflaschen als Zankapfel
Als seine Bezüge bereits gekürzt waren, sah sich Hans S. ab August 2025 gezwungen, Pfandflaschen zu sammeln, um sein Existenzminimum zu sichern. Pflichtbewusst meldete er die ersten Einnahmen – 58,25 Euro. Das Amt zog ihm den Betrag umgehend und ohne Begründung von der Grundsicherung ab. Erst auf Nachfrage erhielt er den Hinweis auf § 82 Abs. 3 SGB XII. Demzufolge müssen alle Einnahmen vom Betrag der Grundsicherung abgezogen werden. Sein Rechtsempfinden sagte ihm etwas anderes: Es dürfe nicht sein, dass man alten Menschen am Rand des Existenzminimums die mühsam erwirtschafteten Pfandeinnahmen wieder wegnimmt. Aus Prinzip meldete er dem Amt fortan Monat für Monat seine Einnahmen – und Monat für Monat zog ihm die Amtsleiterin sie wieder ab.
Ignorierte Hinweise
Hans S. verwies auf gesetzliche Sonderregelungen, die ihm den Verbleib der Einnahmen erlaubten – ohne Reaktion. Selbst das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärte im Januar 2026, eine Anrechnung von Pfandeinnahmen solle nicht erfolgen (TAZ). Auch dieser Hinweis verhallte ebenso wie der erneute Verweis des Rentners auf § 84 SGB XII, demzufolge solche Erlöse anrechnungsfrei sind.
Frau Pockrand blieb ihrer Linie treu: Die Pfandeinnahmen wurden weiter abgezogen.
Presse und Politik
Selbst die Aufforderung des Bezirksparlaments Altona vom Januar 2026, die Anrechnungspraxis sei „sozial schlicht grob unbillig“ und bedürfe einer „größtmöglich wohlwollenden“ Auslegung, änderte an Frau Pockrands Haltung nichts. Anträge des Rentners auf Aufhebung der Praxis und Erstattung der einbehaltenen Beträge wurden wiederholt abgelehnt (siehe hier).
Die Freigrenze von 50 Euro.
Im Mai 2026 räumte man ihm plötzlich eine Freigrenze von 50 Euro monatlich ein – gegen Vorlage der Pfandbons. Eine gesetzliche Grundlage dafür gab es nicht, konnte auch von Behördenseite nicht beigebracht werden. Der Rentner lehnte die Regelung als gesetzwidrig ab (siehe hier).
Es riecht nach Willkür und Rechtsbeugung
Diese Freigrenze wurde ihm angetragen, obwohl das BMAS bereits im April 2026 erneut ausdrücklich zu den Hamburger Vorgängen festgestellt hatte: Pfandeinnahmen fallen unter § 84 SGB XII und dürfen nicht angerechnet werden.
Diesen entscheidenden Fakt ignorierte Frau Pockrand – mitgetragen vom Bezirksamt Altona.
Erst im September 2026 gab sie ihre Haltung auf. Seither werden die Pfandeinnahmen nicht mehr angerechnet.
Die ganze Geschichte lesen Sie → hier
Fazit
Mehr als ein Jahr dauerte der Kampf um Gerechtigkeit. Für Hans S. ist das späte Einlenken der Behörde kein Akt der Einsicht, sondern das erzwungene Ergebnis ministerieller Klarstellung. Einem alten, armen Menschen das mühsam hinzuverdiente Geld wegzunehmen und ihm feindselig zu begegnen, nur weil er es wagte, seine Stimme gegen die Obrigkeit zu erheben – das lässt sich, so Hans S., nur mit einem verkümmerten Sinn für Moral und Ethik erklären, wenn destruktive Charakterzüge Empathie und Anstand verdrängen.
Wo die Würde des Menschen nicht an oberster Stelle steht, verkommt das Gesetz.
Weitere Erfahrungen, die der Rentner mit dem Sozialamt Altona gemacht hat, sind → hier dokumentiert.
Ausnahmen bestätigen die Regel – keine Pauschalkritik an Behördenmitarbeitenden
Die Kritik an einzelnen Vorgängen und Verantwortlichen ist ausdrücklich keine pauschale Verurteilung der Beschäftigten in Behörden. Das Gros der Mitarbeitenden begegnet uns Bürgerinnen und Bürgern vorurteilsfrei und freundlich und erledigt seine Aufgaben zuverlässig und verantwortungsvoll.
Umso wichtiger ist es, Fälle wie diesen öffentlich zu machen, damit destruktives behördliches Handeln nicht um sich greift, Bürgerinnen und Bürger vor Willkür im Verwaltungshandeln geschützt sind und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können.
Ein weiteres Beispiel zu diesem Thema lesen Sie → hier.